Norm
ArbVG §36Rechtssatz
Auch der gekündigte und vom Dienst suspendierte Geschäftsführer einer GmbH, dessen Bestellung zum handelsrechtlichen Geschäftsführer widerrufen wurde, wird damit allein nicht "einfacher" Angestellter, sondern bleibt bis zum Ende des Dienstverhältnisses leitender Angestellter im Sinne des § 36 ArbVG und ist somit vom Entlassungsschutz des § 106 ArbVG ausgenommen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050970Dokumentnummer
JJR_19880928_OGH0002_009OBA00208_8800000_002