Norm
ArbVG §36Rechtssatz
Der Geschäftsführer einer GmbH ist zu einer Klage nach den §§ 105, 106 ArbVG nicht legitimiert; hinsichtlich des Arbeitnehmerbegriffes des II.Teils des ArbVG, der die gesetzliche Betriebsverfassung behandelt, ist nämlich nicht vom allgemeinen Arbeitnehmerbegriff auszugehen, wie er von Lehre und Rechtsprechung auf Grund des § 1151 ABGB entwickelt wurde, sondern von dem davon abweichenden Begriff des § 36 ArbVG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050959Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2021