Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Verlassenschaftssache der ***** Eleonore B*****, Hausfrau, zuletzt wohnhaft in ***** T*****, A*****straße 264, wegen Genehmigung eines Kaufvertrages der ruhenden Verlassenschaft infolge außerordentlichen Rekurses der erbserklärten E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Verlassenschaftssache der ***** Eleonore B*****, Hausfrau, zuletzt wohnhaft in ***** T*****, A*****straße 264, wegen Genehmigung eines Kaufvertrages der ruhenden Verlassenschaft infolge außerordentlichen Rekurses der erbserklärten E... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C4GOG §89JN §60 Abs2
Rechtssatz: Der Anspruch auf Ablichtungen aus der Urkundensammlung ist rein vermögensrechtlicher Natur. Auf seine Bewertung ist § 60 Abs 2 JN nicht anwendbar. Entscheidungstexte 6 Ob 534/92 Entscheidungstext OGH 25.06.1992 6 Ob 534/92 Veröff: EvBl 1993/18 S 91 European Case Law... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 13.August 1991 an das Erstgericht begehrte die Antragstellerin die Übermittlung einer gebührenfreien Ablichtung des Kaufvertrages vom 17.Dezember 1963, TZ 6818/1964. Sie stützte ihr Begehren auf § 89 i GOG und TP 15 Anm 7 GGG. Das Erstgericht sandte den Antrag - der ohne Entrichtung einer Gebühr nach dem GGG wieder vorgelegt wurde - mehrmals urschriftlich mit dem Hinweis zurück, daß gemäß TP 15 GGG für jede angefangene Seite der Abschrift aus der Urkunden... mehr lesen...
Begründung: Im Grundbuch ist auf Grund des Kaufvertrages vom 27. Dezember 1956 das Eigentumsrecht an der städtischen Liegenschaft für die "Föderative Volksrepublik Jugoslawien" einverleibt. Am 10. Jänner 1992 verlangte die Förderative Volksrepublik Jugoslawien die bücherliche Anmerkung der Rangordnung für eine beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft. Das Gesuch ist von Marijan M***** als Generalkonsul für das als Vertreter der Eigentümerin bezeichnete Generalkonsulat in Klagenfur... mehr lesen...
Begründung: Die O***** Gesellschaft mbH beantragte auf Grund der als Dienstbarkeitsvertrag überschriebenen Urkunde vom 3.7.1991 und der Vollmacht vom 10.5.1990 die Bewilligung der Einverleibung der Dienstbarkeit der Duldung der Gasleitung OGV P***** nach Inhalt und Umfang des Vertragspunktes 2. und 10. hinsichtlich des Grundstückes ***** der im Eigentum der am ***** geborenen Hildegard P***** stehenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. ... mehr lesen...
Begründung: Bei der Verlassenschaftsabhandlung am 20.2.1991 gab der erbl. Sohn die unbedingte Erbserklärung auf Grund des Gesetzes zum gesamten Nachlaß ab und beantragte die Einantwortung des Nachlasses an ihn, wogegen die mit Vermächtnissen bedachten Geschwisterkinder der Erblasserin gemäß § 812 ABGB die Nachlaßabsonderung beantragten, weil der Erbe im Ausland wohne, sich aber damit einverstanden erklärten, daß die Nachlaßseparation bzw. Sicherstellung nur auf die im Vermögensbeken... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** der KG H*****; mit ihren Anteilen ist Ehegattenwohnungseigentum am Objekt W 1 verbunden. Auf den beiden Eigentumsanteilen war zu C-LNR 2 a eine bis 23. 4. 1991 wirksame Rangordnung für ein Pfandrecht im Höchstbetrag von S 481.000,- eingetragen. Dieser Rang sollte antragsgemäß zur hypothekarischen Sicherstellung einer Darlehensforderung des Landes Niederösterreich von S 370.000,- samt 1 % Zinsen, 9 % ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als Richter in der Grundbuchssache des Antragstellers August S*****, vertreten durch Dr. Franz Leopold, öffentlicher Notar, 8082 Kirchbach, wegen Vornahme von Grundbuchshandlungen in der Liegenschaft EZ ***** KG *****, infolge Revisionsrekurses des Antragstelle... mehr lesen...
Norm: AußStrG nF §13 Abs3AußStrG idF WGN 1997 §13 Abs4AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §59 Abs3AußStrG 2005 §62 Abs3 B3GBG §126JN §60 Abs2
Rechtssatz: Der Ausspruch des Rekursgerichtes, ob der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt 50000,-- S übersteigt, ist gemäß § 13 Abs 3 AußStrG, § 126 Abs 1 GBG unanfechtbar und bindend, sofern nicht zwingende Bewertungsvorschriften (§ 13 Abs 2 Satz 1 AußStrG, § 126 Abs 1 GBG) verletzt wurden. ... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG S*****. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Pregarten vom 9. Juni 1988, C 35/87-16, wurde in Punkt I.1. festgestellt, daß den Antragstellern jeweils als grundbücherlichen Hälfteeigentümern bestimmt genannter Grundstücke verschiedener, ebenfalls genau bezeichneter Liegenschaften der KG S***** über das dem Revisionsrekurswerber gehörige Grundstück Nr. ***** der Liegenschaf... mehr lesen...
Norm: JN §60 Abs2
Rechtssatz: Diese Bestimmung verstößt nicht gegen Art 6 Abs 1 MRK und Art 94 B-VG. Entscheidungstexte 7 Ob 667/90 Entscheidungstext OGH 10.01.1991 7 Ob 667/90 Veröff: JBl 1991,597 7 Ob 556/94 Entscheidungstext OGH 14.12.1994 7 Ob 556/94 3 Ob 306/97i En... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der Klage ist das Begehren des Klägers, die Beklagten schuldig zu erkennen, ihm Zug um Zug gegen Zahlung von S 1,000.000,-- die Liegenschaft EZ 138 KG Lengdorf zu übergeben und in die Einverleibung seines Eigentumsrechtes einzuwilligen. Sein Begehren stützt der Kläger auf die letztwillige Verfügung der am 26. April 1986 verstorbenen Marianne K***. Das Berufungsgericht hat mit der angefochtenen Entscheidung das stattgebende Urteil des Erstgerichtes im Sinne e... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, in die Einverleibung seines Eigentumsrechtes ob ihrem Hälfteanteil an der EZ 715 KG Tisis, bestehend aus dem Grundstück Nr. 585, Wohnhaus Kehrstraße 19, einzuwilligen. Der Erstrichter wies dieses Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes S 300.000 übersteige. Rechtliche Beurteilung Ein Bewertungsausspruch des Berufungs... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Begehren der als Löschungsklage bezeichneten und ausgeführten Klage ist auf Einwilligung der beklagten Partei in die Einverleibung des Eigentumsrechtes der klagenden Partei an einem näher bezeichneten Liegenschaftsanteil gerichtet. Nach der vom Revisionsgericht eingeholten Mitteilung des zuständigen Finanzamtes vom 28. März 1989 beträgt der auf den strittigen Liegenschaftsanteil entfallende Anteil des seit 1. Januar 1983... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf sein Aufgriffsrecht gemäß Erbvertrag vom 14. November 1967, demzufolge er das Recht habe, die nachstehend bezeichneten Liegenschaften in sein Alleineigentum zu übernehmen, stellte der Kläger das Begehren, die Beklagte als eingeantwortete Miterbin und Hofübernehmerin nach dem Kärtner Erbhöfegesetz 1903 schuldig zu erkennen, in die Einverleibung seines Eigentumsrechtes ob der Liegenschaft EZ. 213 KG. Dellach und ob dem Viertel-Miteigentumsanteil an der Liege... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragte die urteilsmäßige Feststellung, daß dem Beklagten an dem Grundstück Nr. 302/10 der Liegenschaft EZ 596 KG Baierdorf kein Recht welcher Art auch immer zustehe, insbesondere kein Recht auf Benützung als Fahrbahn und Lagerplatz, sowie die Verurteilung des Beklagten, dieses Grundstück sofort zu räumen und jede Benützung als Fahrbahn oder Lagerplatz zu unterlassen. Das Streitinteresse hat sie mit S 30.000 bewertet. Das Erstgericht wies die Klage zur ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren auf Realteilung der Liegenschaft der Streitteile EZ 691 KG Algersdorf des Grundbuches des Bezirksgerichtes für ZRS Graz ab; dem Eventualbegehren auf Zivilteilung der Liegenschaft gab es statt. Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht gab der Berufung der Kläger Folge und hob das erstgerichtliche Urteil (ON 11) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses (ON 17) auf. Es sprach aus, daß der Wert des Streit... mehr lesen...
Norm: JN §60 Abs2
Rechtssatz: § 60 Abs 2 JN ist anzuwenden, wenn das Streitinteresse ausschließlich vom Wert der Liegenschaft bestimmt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 571/88 Entscheidungstext OGH 18.05.1988 1 Ob 571/88 4 Ob 548/89 Entscheidungstext OGH 11.07.1989 4 Ob 548/89 Auch 7 Ob 667... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ehelicher, der Beklagte unehelicher Sohn der am 4. August 1982 verstorbenen Josefa Z***, die Eigentümerin der Liegenschaft EZ 52 KG Jettsdorf mit den Grundstücken 19 Baufläche Haus Nr. 52 und Flurstück 150/2 war. Am 28.Oktober 1980 unterfertigte Josefa Z*** einen Vertrag, mit dem sie diese Liegenschaft dem Beklagten schenkte. Im Punkt III dieses Vertrages ist festgehalten, daß die Übergabe und Übernahme der geschenkten Liegenschaft in den Besitz und den ... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Klage nach § 523 ABGB beantragte die Klägerin, die Beklagte schuldig zu erkennen, das Befahren der der Klägerin gehörenden Grundparzelle 1211 II KG Voldöpp mit dem Fahrrad zu unterlassen. Das Erstgericht wies die Klage ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichts und sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes nicht S 60.000,-- übersteigt. Rechtliche Beurteilung Die dagegen von der Klägerin erhobene, unrichtig als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Beklagte sind zu vier Zehntel und sechs Zehntel Miteigentümer der aus den Grundstücken 340/6 und 340/11 bestehenden Liegenschaft EZ 382 KG Ybbsitz, die ursprünglich je zur Hälfte im Miteigentum der (Adoptiv-)Eltern des Klägers, Dr.Julius und Hilde M***, stand. Mit Schenkungsvertrag vom 31.8.1973 übertrug Dr.Julius M*** vier Zehntel-Miteigentumsanteile an den Kläger und einen Zehntel-Miteigentumsanteil an Hilde M***. Deren sechs Zehntel-Mitei... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Zweitkläger sowie der Beklagte sind Brüder, der Drittkläger ist der Sohn des Erstklägers. Der Erstkläger ist zu 3/8, der Beklagte ist zu 5/8 Eigentümer der Liegenschaft EZ 559 KG Neudorf mit dem Grundstück Nr. 11 Haus KNr. 8 samt Wohn- und Wirtschaftsgebäude im Ortsried, das dem Beklagten als Hofstelle dient. Weiters sind der Erstkläger zu 3/8, der Zweitkläger zu 1/8, der Drittkläger zu 2/8 und der Beklagte zu 2/8 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 558... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der Klage ist das Begehren, der Beklagte habe in die lastenfreie Abschreibung eines 1000 m2 großen Teilstückes des Grundstückes 153/2 der EZ 255 KG Hagenau und in die Einverleibung des Eigentumsrechtes an dem Teilgrundstück für den Kläger einzuwilligen, wobei das Begehren auf eine Vereinbarung im Übergabsvertrag vom 12.April 1974 gestützt wird. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und sprach aus, daß der... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1642 der KG Favoriten, und zwar der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3. Eine Naturalteilung dieser Liegenschaft ist nicht möglich. Mit der am 30.Juli 1985 erhobenen Klage begehrte der Kläger die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft der Streitteile an dieser Liegenschaft durch gerichtliche Feilbietung. Zwischen den Streitteilen hätten wiederholt Gespräche stattgefunden, die den Erwerb der Anteile der Beklagten durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Schenkungsvertrag vom 23. September 1977 schenkte der Kläger der Beklagten, seiner damaligen Ehefrau, die Hälfte der in seinem Alleineigentum stehenden Liegenschaft EZ 770 KG St. Martin bei Klagenfurt. Mit Notariatsakt vom 23. Februar 1983 schenkten beide Streitteile ihre Liegenschaftshälften dem gemeinsamen ehelichen Sohn auf den Todesfall, unter der Bedingung, daß der Sohn die Geschenkgeber überlebt; die Streitteile verzichteten auf den Widerruf der Sch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Zivilteilung der Liegenschaft der Streitteile EZ 304 KG Groß Wilfersdorf gerichteten Klagebegehren statt. Das Gericht zweiter Instanz gab der dagegen erhobenen Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach unter Hinweis auf § 500 Abs. 2 ZPO aus, daß der Wert des Streitgegenstandes, über den es entschieden habe, 300.000 S übersteige. Diesen Ausspruch begründete es damit, daß der Teilungsanspruch nicht aus dem ideellen Eigentumsanteil an der g... mehr lesen...
Norm: AußStrG §102 Abs3JN §60 Abs2
Rechtssatz: Ist nur ein Teil einer Liegenschaft oder eine zu einer Gesamtheit gehörige Liegenschaft ohne eigenen Einheitswert streitverfangen, so kann als Streitwert nicht der aliquote Anteil des Einheitswertes genommen werden. Keinesfalls kann aber der Wert eines streitverfangenen Teiles einer Liegenschaft größer sein, als der Einheitswert der gesamten Liegenschaft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §60 Abs2ZPO §500 Abs2 IIB1ZPO §500 Abs2 IIC
Rechtssatz: § 60 Abs 2 JN enthält keine Einschränkung auf Klagen aus einem dinglichen Recht. Entscheidungstexte 7 Ob 577/86 Entscheidungstext OGH 19.06.1986 7 Ob 577/86 7 Ob 669/89 Entscheidungstext OGH 28.09.1989 7 Ob 669/89 Veröff: RZ 1990/38 S 95 ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der Klage ist das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, in die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Kläger ob den Liegenschaften EZ 143 II (Erstkläger) und EZ 144 II (Zweitklägerin) der KG Thaur einzuwilligen, wobei das Begehren auf ein Vermächtnis des verstorbenen Eigentümers Josef G*** gestützt wird. Das Berufungsgericht hat mit dem angefochtenen Beschluß ein Urteil des Erstgerichtes unter Rechtskraftvorbehalt aufgehoben, den Rekurs gegen seinen B... mehr lesen...