Begründung: Das Erstgericht gab im ersten Rechtsgang dem Teilungsbegehren, wonach die Eigentumsgemeinschaft der Streitteile an der Liegenschaft EZ 105 KG Langegg aufgehoben wird (ON 73) statt. Das Berufungsgericht hob das erstgerichtliche Urteil über Berufung des Beklagten ohne Rechtskraftvorbehalt auf und trug dem Erstgericht die ergänzende Verhandlung und neuerliche Entscheidung auf (ON 84). Das Gericht zweiter Instanz verwies darauf, daß die Untunlichkeit der Naturalteilung im Hi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab a) dem Klagebegehren auf gerichtliche Feilbietung der Eigentumsgemeinschaft der Streitteile an der Liegenschaft EZ ***** KG ***** statt. Es erkannte weiters b) daß in die Versteigerungsbedingungen dieser gerichtlichen Feilbietung ein Passus über die Einräumung eines lebenslänglichen Fruchtgenußrechtes für den Beklagten an bestimmten Räumlichkeiten aufzunehmen ist. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge, bestätigte also Punkt ... mehr lesen...
Die Klägerin stellte das - auf § 97 ABGB gegrundete - Begehren, der Beklagte sei schuldig, alles zu unterlassen und vorzukehren, damit die Klägerin die Benützung der Liegenschaft EZ 368 KG P samt dem darauf errichteten Zweifamilienhaus nicht verliere. Die bezeichnete Liegenschaft stand im gleichteiligen Miteigentum der Streitteile, die miteinander verheiratet sind. Am 17. 8. 1981 hat der Beklagte seinen Hälfteanteil verkauft; die Erwerber haben dem Beklagten auf dessen Lebensdauer das... mehr lesen...
Norm: JN §59JN §60 Abs2
Rechtssatz: § 60 Abs 2 JN ist nur dort anzuwenden, wo eine grundsteuerpflichtige unbewegliche Sache den Streitgegenstand bildet, wo also die Liegenschaft streitverfangen ist. Begehrt der Kläger hingegen vom Beklagten, "alles zu unterlassen und vorzukehren, damit er die Benützung der Liegenschaft..........nicht verliert", ist das gemäß § 59 JN zu bewerten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §60 Abs2ZPO §500 Abs2 IIB1ZPO §500 Abs2 IICZPO §500 Abs2 IIE1
Rechtssatz: Streitwert einer Teilungsklage betreffend eine Liegenschaft ist der (steuerliche) Einheitswert dieser Liegenschaft. An eine davon abweichende Festsetzung des Streitwerts durch das Berufungsgericht ist der OGH nicht gebunden. Entscheidungstexte 1 Ob 30/80 Entscheidungstext OGH 08.04.1981 1 Ob 30/80 Verö... mehr lesen...
Norm: JN §60 Abs2
Rechtssatz: Bei einem Streit wegen Abschluß des Kaufvertrages über eine Liegenschaft, auf der ein Sägewerk betrieben wird (wobei Inventar und Gewerbeberechtigung miterworben werden soll), ist der Streitgegenstand nicht nach § 60 Abs 2 JN zu bewerten. Entscheidungstexte 1 Ob 88/56 Entscheidungstext OGH 14.02.1956 1 Ob 88/56 Beisatz: Aufhebung eines Kaufvertra... mehr lesen...
Norm: JN §60 Abs2
Rechtssatz: Als "Steuerschätzwert" kommt jetzt das entsprechende Vielfache (BGBl 1952/108) des Einheitswertes in Betracht. Hinsichtlich einer einzelnen Grundparzelle aus einer Liegenschaft besteht kein Einheitswert. Ein solcher kann auch nicht als der dem Flächenmaß entsprechende verhältnismäßige Anteil des Einheitswertes angenommen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 530/53 ... mehr lesen...