Norm: JN §60 Abs2
Rechtssatz: Geht das Klagebegehren dahin, daß die Klägerin als eine der Miteigentümerinnen eines bestimmten Grundstückes der von einer anderen Miteigentümerin angestrebten Benützungsregelung nicht zugestimmt habe, weshalb der beklagten Partei das behauptete Recht auch nicht zustehe, dann betrifft dieser Rechtsstreit das Schicksal der Liegenschaft selbst. Entscheidungstexte 7... mehr lesen...
Norm: JN §60 Abs2
Rechtssatz: Ein auf fremdem Grund und Boden errichtetes Gebäude ist eine grundsteuerpflichtige, insoweit als unbeweglich anzusehende Sache, für die gemäß § 60 Abs 2 JN der Einheitswert maßgeblich ist. Entscheidungstexte 5 Ob 107/94 Entscheidungstext OGH 21.10.1994 5 Ob 107/94 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13 Abs1 Z1ZPO §500 Abs2 IIE1JN §60 Abs2
Rechtssatz: Geht es um die pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft, ist die Liegenschaft selbst nicht streitverfangen. § 60 Abs 2 JN ist demnach nicht maßgebend. Entscheidungstexte 4 Ob 550/94 Entscheidungstext OGH 20.09.1994 4 Ob 550/94 3 Ob 175/12... mehr lesen...
Norm: GBG §126JN §57JN §60 Abs2
Rechtssatz: Nicht die Höhe der zu löschenden Pfandrechte, sondern der Einheitswert der Liegenschaftsanteile ist für die Bewertung des Rekursgerichtes gemäß § 57 JN in Verbindung mit § 60 Abs 2 JN maßgebend, wenn dieser niedriger ist als die sichergestellten Forderungen. Entscheidungstexte 5 Ob 98/93 Entscheidungstext OGH 01.02.1994 5 Ob 98/93 ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des seinerzeitigen Eigentümers der im
Kopf: dieses Beschlusses genannten Liegenschaft wurde mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 4.6.1991 das Konkursverfahren eröffnet. Noch vor der Konkurseröffnung war auf der Liegenschaft des Gemeinschuldners die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit Rechtswirksamkeit bis 11.3.1992 angemerkt worden. Im Range nachfolgend sind exekutive Pfandrechte einverleibt, darunter eines zugunsten der Revisionsre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Schwarz, Dr. Jelinek und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Anna P*****, Hausfrau, ***** W***** G*****gasse 20, vertreten durch Mag. Karl Hofmann, öffentlicher Notar in Tulln, betreffend Eintragungen in den EZ ***** und ***** des Grundbuches ***** W*****, infolg... mehr lesen...
Norm: JN §60 Abs2
Rechtssatz: § 60 Abs 2 JN ist bei einer Liegenschaft, die für hoheitliche Aufgaben eines fremden Staates verwendet wird, da hier eine Ausnahme von der Steuerpflicht und daher ein Einheitswert nicht besteht; die Bewertung durch das Gericht zweiter Instanz ist maßgebend. Entscheidungstexte 5 Ob 106/92 Entscheidungstext OGH 30.06.1992 5 Ob 106/92 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13 Abs2AußStrG §13 Abs3ABGB §364c D3GBG §126JN §57JN §60 Abs2
Rechtssatz: Wird die Verbücherung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes gem § 364 c ABGB beantragt, so kann nach den gesetzgeberischen Wertungen, die in § 57 JN und § 60 Abs 2 JN zum Ausdruck kommen, höchstens der Einheitswert der betroffenen Liegenschaft angesetzt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 87/92 ... mehr lesen...
Norm: BewG §25GGG §15 Abs1JN §60 Abs2
Rechtssatz: Wurde der für eine Feststellung des Einheitswerts maßgebliche Mindestbetrag von zweitausend Schilling nicht erreicht und existiert damit kein Einheitswert, der für die Gebührenbemessung herangezogen werden könnte, so erfordert eine verfassungskonforme Auslegung der Bewertungsvorschriften (insbesondere auch des § 15 Abs 1 GGG) in einem solchen Fall die Bindung an einen die Bagatellbeträge des § 2... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Kaufvertrages vom 27.Dezember 1956 ist im Grundbuch Klagenfurt ***** das Eigentumsrecht an der Liegenschaft für die "Förderative Volksrepublik Jugoslawien" einverleibt. Am 10.Jänner 1992 langte beim Buchgericht der Antrag der "Föderativen Volksrepublik Jugoslawien", vertreten durch das "Generalkonsulat der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien in Klagenfurt", dieses vertreten durch den Generalkonsul Marijan M*****, vertreten durch Dr.Matthäus Grilc, R... mehr lesen...
Begründung: Am 12.7.1990 erwirkte der Antragsteller zu TZ 1954/90 des Bezirksgerichtes Silz die bis zum 12.7.1991 wirksame grundbücherliche Anmerkung der Rangordnung für die Veräußerung der in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft EZ ***** KG O*****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehören damals ua die Grundstücke 428, 5927 und 5928. Auf Grund eines am 10.7.1991 um 11 Uhr 19 beim Grundbuchsgericht zu TZ 2827/91 eingelangten Gesuches des Walter E***** und des Antragstell... mehr lesen...