Begründung: Das Erstgericht wies das auf Wiederherstellung, Feststellung und Zustimmung zur Einverleibung eines Geh- und Fahrtrechts ob einer dem Erstbeklagten gehörigen, näher bezeichneten Liegenschaft gerichtete Begehren und das Begehren auf Ersichtlichmachung gegenüber der Zweitbeklagten ob einer weiteren näher bezeichneten Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht, ab. Das Berufungsgericht gab der dagegen vom Kläger erhobenen Berufung nicht Folge und sprach aus, dass der Wer... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten zuletzt die Beklagten schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, das Fahren der Kläger über ein Grundstück der Beklagten entlang der Fahrrillen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen aller Art durch eine Absperrung oder andere Maßnahmen zu vereiteln. Sie bewerteten das Unterlassungsbegehren mit 5.000 EUR. Das Erstgericht gab diesem Begehren statt, das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung und bewertete den Entscheidungsgegenstand mit 5.000 EUR nich... mehr lesen...
Begründung: Die Verlassenschaft wurde drei Enkelkindern der Erblasserin mit Einantwortungsbeschluss vom 28. Jänner 2008 zu je einem Drittel eingeantwortet. Festgehalten wurde unter anderem, dass aufgrund des Ergebnisses der Verlassenschaftsabhandlung bei einer Liegenschaft in Floridsdorf die Grundbuchsordnung herzustellen sein wird. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Einschreiters (Miteigentümers der Liegenschaft), mit dem dieser die Aufhebung des Einantwortungsbeschlusses bean... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag, die Zweitantragsgegnerin als Verwalterin abzuberufen und statt ihrer einen Verwalter im Sinn des § 19 WEG 2002 zu bestellen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung mit dem angefochtenen Sachbeschluss; es sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige nicht 10.000 EUR und der Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Dagegen richtet sich der als „I. a.o. Revisionsrekurs der Antragstellerin" bezeichnetes Rechtsmittel... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren, die Beklagten schuldig zu erkennen, ab sofort durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die auf der Liegenschaft der Beklagten stehenden Eichenbäume nur eine solche Höhe und einen solchen Zustand haben, dass dadurch dem im Wohnungseigentum der Kläger stehenden Reihenhaus und dem dazugehörenden Garten nicht Licht in einem das ortsübliche Maß überschreitenden Ausmaß entzogen wird. Die Eventualbegehren unterscheiden sich davon durch die Präzisie... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sowie der frühere Zweitbeklagte sind Geschwister. Sie waren bei Einbringung der Klage zu je einem Drittel Eigentümer der Liegenschaften Grundbuch ***** EZ 173 und EZ 174. Während des Verfahrens erwarb der Beklagte den Anteil des früheren Zweitbeklagten; dieser schied aus dem Verfahren aus. Bei den Liegenschaften handelt es sich um zwei räumlich voneinander getrennte Flächen, und zwar um (a) das „alte Firmengelände" in T*****, bestehend aus der EZ 174 und d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Martha P*****, vertreten durch Dr. Bernd Schmidinger, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Erna R*****, vertreten dur... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund Schenkungsvertrags vom 13. Mai 2002 erwarb der Antragsteller von DI Thomas J***** (in der Folge nur: Voreigentümer) eine nur noch aus dem Grundstück Nr 238/2 sonstige (Weg) mit einer Fläche von 91 m2 bestehende Liegenschaft. Zu C-LNr 10a ist ob dieser Liegenschaft das Vorkaufsrecht für Familienangehörige der Antragsgegner eingetragen. Der Voreigentümer hatte im Jahr 2000 aus dem Gutbestand der Liegenschaft Grundstücke im Ausmaß von insgesamt 101.611 m2 an den A... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht verpflichtete mit dem angefochtenen Urteil die Beklagte, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und Urkunden zu unterfertigen und dadurch ihre Einwilligung in die Richtigstellung des Grenzverlaufs zwischen den im Eigentum der Parteien stehenden Grundstücken laut eines konkret bezeichneten Teilungsausweises zu erteilen, sodass eine Grundstücksteilfläche aus dem Grundstück der Beklagten im Ausmaß von 0,3 m², auf welche ein von der Klägerin errichtet... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger als frühere Miteigentümer in unterschiedlichem Ausmaß von insgesamt sieben Liegenschaften begehren mit ihrer Klage die Feststellung, dass einerseits ein zwischen ihnen und der erstbeklagten Partei und andererseits ein von dieser und dem Zweitbeklagten geschlossener Kaufvertrag unwirksam sei, sowie die Wiederherstellung des früheren Grundbuchsstands. Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß die Streitanmerkung bei fünf im bücherlichen Eigentum der erstbeklagten ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft Grundbuch M***** EZ 43, zu der bis zum Jahr 2004 auch das GSt Nr 141/2 (alt) gehörte. Aufgrund eines 1994 rechtskräftig gewordenen Urteils aus dem Jahr 1992, dem eine Teilungsvereinbarung aus dem Jahr 1973 zugrunde lag, war der Kläger verpflichtet, in einen Teilungsplan und in Grundbuchshandlungen zur Realteilung dieses Grundstücks einzuwilligen. Die Beklagte setzte diesen Anspruch im Jahr 2004 durch Exekution nac... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren als Geschwister je Hälfteeigentümer des Grundstücks (GSt) Nr 141/2 der EZ 43 .... Der Beklagte ist aufgrund eines rechtskräftigen Urteils (hg. 2 Ob 540/93) verpflichtet, in die Realteilung dieser Liegenschaft einzuwilligen. Die Klägerin führte zur Durchsetzung des Teilungsanspruchs Exekution. Noch vor der rechtskräftigen Verbücherung ihres Alleineigentums an dem vom GSt Nr 141/2 abzutrennenden Grundstück (Nr 141/3 neu) begehrte sie mit der am 14. Jänne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1917 geborene Klägerin schloss am 8. 4. 2002 mit dem Sohn ihrer Cousine, dem Beklagten, einen in der Form eines Notariatsaktes gefassten Übergabsvertrag, mit dem sie die damals in ihrem Eigentum stehende Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, bestehend aus dem Grundstück ***** an den Beklagten übertrug. Dieser verpflichtete sich in dem schriftlichen Vertrag, 1. der Klägerin das lebenslängliche und unentgeltliche Fruchtgenussrecht an der gesamten Liegenschaf... mehr lesen...
Begründung: Auf einem Grundstück der Klägerin ist die Belastung mit einem „Geh- und Fahrweg" zugunsten des Grundstücks der Beklagten verbüchert. Die Klägerin begehrt die Erklärung des teilweisen Erlöschens dieser Dienstbarkeit auf einer näher bezeichneten Teilfläche des dienenden Grundstücks sowie die Einwilligung der Beklagten zur Einverleibung der Teillöschung im Grundbuch. Hilfsweise wird die Feststellung begehrt, dass hinsichtlich der Teilfläche „kein wie auch immer gearteter ... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser war zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft. Weitere Hälfteeigentümerin ist die geschiedene Gattin des Verstorbenen, die nunmehrige Revisionsrekurswerberin, die sich im Scheidungsvergleich 1987 verpflichtete, die notwendigen Erklärungen „für die Abtretung ihrer Miteigentumsrechte an der Liegenschaft" abzugeben. Die Durchführung dieser Verpflichtung unterblieb. Mit der Amtsbestätigung ON 27 bestätigte das Abhandlungsgericht, dass aufgrund des Scheidungsv... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht versagte mit Beschluss vom 3. 12. 2004 dem Anerkenntnis des Minderjährigen auf Zahlung von 500 EUR an Patrick G***** für die am 6. 2. 2004 verursachte Verletzung (Nasenbeinbruch mit Verschiebung), das der Minderjährige im Rahmen des außergerichtlichen Tatausgleichs unter Vorbehalt des Mitverschuldenseinwands abgegeben hat, die pflegschaftsbehördliche Genehmigung. Den Rekurs des Minderjährigen wies das Rekurs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer des Grundstücks 31/2 in Unterloiben. Die beklagte Partei ist Eigentümerin des unmittelbar benachbarten Grundstücks 480/2 Weg (Treppelweg). Das Grundstück 480/2 ist zwar im A1-Blatt der Liegenschaft ersichtlich gemacht, in deren B-Blatt ist jedoch kein Eigentümer eingetragen. An den Treppelweg grenzen das Ufer und das Flussbett der Donau. Die Liegenschaft mit dem Grundstück 31/2 wurde etwa 1909 - damals erstreckte sich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete bei einer im C-Blatt der EZ ***** Grundbuch ***** vorgenommenen Eintragung die Ersichtlichmachung an, dass sich die dortige Anmerkung einer Anfechtungsklage auf die Eigentumseinverleibung einer bücherlichen Voreigentümerin bezieht. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 20.000,-- nicht übersteige und dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Die bücherliche Voreigentümerin s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 24. Juni 1996 verstorbene Erblasserin hinterließ vier Kinder, die drei Kläger - von denen nur mehr der vormalige Erstkläger im Revisionsverfahren auftritt - und einen Sohn (im Folgenden nur Gemeinschuldner), dessen Masseverwalter im Konkurs über sein Vermögen (im Folgenden nur Masseverwalter) der nun Zweitbeklagte ist. Die Erblasserin hinterließ zwei Wohnungseigentumsanteile, jeweils verbunden mit dem Nutzungsrecht an einem Geschäftslokal an einem Haus ... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluss des Rekursgerichtes, mit dem die erstgerichtliche Abweisung eines Gesuches um Anmerkung der Änderung des Firmenwortlauts der Vorkaufsberechtigten der Liegenschaften EZ ***** bestätigt wurde, enthält den Ausspruch, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes Euro 20.000 nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Bewertungsausspruch wurde damit begründet, dass sich keine Anhaltspunkte für die Annahme ergeben hätten, die für d... mehr lesen...
Begründung: Dr. Johann Z***** (der Antragsteller) ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ *****. In dieser Grundbuchseinlage ist zugunsten der Theresia Z*****, geboren am 1. 8. 1925, zu C-LNR 3 a ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einverleibt. Am 21. 8. 2002 beantragte Dr. Johann Z***** unter Vorlage einer Löschungsbewilligung der Theresia Z***** die Einverleibung der Löschung des Belastungs- und Veräußerungsverbots. Die Löschungsbewilligung enthält den Satz "es wird festgeste... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der nach § 60 Abs 2 JN maßgebliche Wert des Entscheidungsgegenstandes ist auf Grund der in JBl 1954, 402 angestellten Erwägungen gemäß § 6 GrEStG idF BGBl I 2000/142 mit dem Dreifachen des (halben) Einheitswertes der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft anzusetzen, also mit EUR 38.807,37. Es kommt nämlich auf den im Normalfall für die Bemessung der Grunderwerbssteuer geltenden Betrag an. Der nach Paragraph 60, Absatz 2, ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger wurden auf Grund eines Erbübereinkommens im Verlassenschaftsverfahren nach dem am 8. 2. 1996 verstorbenen Liegenschaftseigentümer Eigentümer von vier Grundstücken, eines in der Natur aus fünf Grundstücken bestehenden Feldes. Grundlage des Erbübereinkommens war eine Legatsanordnung des Verstorbenen zu Gunsten der Kläger. Erst im Jahr 2000 wurde den Klägern bewusst, dass zur Liegenschaft ein fünftes Grundstück gehört, das der Verstorbene ihnen ebenfalls vermach... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Was die Frage der Bewertung betrifft, ist vorerst festzuhalten, dass § 60 Abs 2 JN nach herrschender Rechtsprechung unanwendbar ist, wenn es nur um einen Teil der Liegenschaft geht, für den ein gesonderter Einheitswert nicht festgelegt wurde. In solchen Fällen ist eine Bewertung vorzunehmen, die sich am gemeinen Wert zu orientieren hat (MietSlg 52.687; ÖJZ-LSK 1998/139 = MietSlg 50.681; Mayr in Rechberger² Rz 2 zu § 60 JN; ... mehr lesen...
Begründung: Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat - nicht vor; dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner weiteren
Begründung: . Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 355 ***** Bezirksgericht Neulengbach. Er hat die Liegenschaft, zu der ua das ca 10.000 m2 große Grundstück Nr 450 gehört, mit Kaufvertrag vom 18. 6. 1996 von Rudolf H***** erworben, der sämtliche Grundstücke bereits im Jahre 1991 der R***** verpfändet hatte (Höchstbetragspfandrecht von S 8,3 Mio), die bzw deren Rechtsanwalt mit dem Kläger die Verkaufsgespräche führte. Weiterer Hypothekargläubiger war das Land... mehr lesen...
Begründung: Über die im Hälfteeigentum der Kläger stehenden landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft - die sie vom Vater der Zweitklägerin übergeben erhalten hatten - führt ein in der Natur nur mehr teilweise ersichtlicher Weg, der im Grundbuch bis Dezember 1998 als öffentliches Gut ausgewiesen war und seither als freies Vermögen der beklagten Gemeinde ausgewiesen ist. Die Kläger begehren mit der am 26. 8. 1997 beim Erstgericht eingelangten Klage die Feststellung ihres Eigent... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den von Mag. Thomas H***** als "zu bestellender Kollisionskurator für die Minderjährige" gestellten Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung des am 24. 11. 2000 geschlossenen notariellen Schenkungsvertrages über mehrere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ab. Das vom Antragsteller angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 260.000 nicht übersteige und der orden... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichtes vom 19. 3. 1999 aus dem Alleinverschulden des Gegners der gefährdeten Partei (Antragsgegner) geschieden. Im vorliegenden, von ihr am 7. 5. 1999 eingeleiteten Verfahren nach §§ 81 EheG begehrt die gefährdete Partei (Antragstellerin) ua die Realteilung der im Eigentum des Antragsgegners stehenden Liegenschaft EZ 126 GB 04023 Pfaffstätten, auf der sich ein als Ehewohnung verwendeter und von der A... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Ansuchen der Antragstellerin, für sie das Eigentumsrecht an 810/38130 Anteilen der Gesamtliegenschaft einzuverleiben, ab. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der Entscheidungsgegenstand S 260.000,-- übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Rekursentscheidung - deren Datum nach dem 31.12. 1997 liegt - richtet sich der beim Erstgericht innerhalb von 30 Tagen ab Zustel... mehr lesen...