Entscheidungsgründe: Mit gerichtlichem Vergleich vom 7.10.1970, 25 Cg 12/69 des Handelsgerichtes Wien verpflichteten sich die beiden Kläger zur ungeteilten Hand, der beklagten Partei 300.000 S samt 6 % Zinsen seit 1.1.1969 in monatlichen Raten zu 2.000 S, erstmals am 15.11.1970, zu zahlen (Punkt 1). Wenn die Kläger mit der Zahlung von drei Monatsraten im Rückstand sind, sollte Terminsverlust eintreten (Punkt 2). Der Betrag sollte wertgesichert geschuldet werden, wobei die Raten je... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Alleineigentümerin des Grundstücks 1600/4 der EZ 646 KG Hötting, auf dem die aus mehreren Häusern bestehende Wohnanlage Kranebitter-Allee 13 a, 13 b, 13 c und Ing.Siegl-Straße 51 errichtet wurde. Mit dem an die beklagte S*** I*** gerichteten Schreiben vom 27.8.1980 beantragte sie die Herstellung der Wasseranschlußleitung und die Wasserlieferung für die Wohnanlage aus dem Versorgungsnetz der beklagten Partei im Sinnne der jeweils geltend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist bücherlicher Hälfteeigentümer der landwirtschaftlichen Liegenschaft EZ 11 KG Lichtenwörth (jetzt) bestehend aus den Grundstücken 123 Baufläche mit Haus KNr. 11, 742/3, 848/1, 904/6, 1299, 1594/2, 2310/15 ("Erschlacht"), 2509/1, 3803, 3856, 4176, 4177 und 4410 ("Fischafeld"). Die andere Hälfte der Liegenschaft stand im Eigentum der am 5.11.1980 verstorbenen Ehefrau des Beklagten und Mutter des Klägers, Elisabeth V***. Im Verlassenschaftsverfahr... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Tribunal de Commerce d'Antibes (Frankreich) vom 21.8.1981, Nr. 888, wurden die Firma Internationale Transport Marianne H in München und die Orient Transports Speditionsgesellschaft mbH & Co KG in Wien gemeinsam und solidarisch verurteilt, der betreibenden Partei 137.572 F samt Zinsen "zum gesetzlichen Satz" ab 22. Mai 1978, 5000 F auf Grund des Art. 700 der Neuen Zivilprozeßordnung und die Kosten zu zahlen. Am 8.11.1984 beantragte die betreibende Parte... mehr lesen...
Begründung: Die mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 14. Dezember 1982, E 4456/82 (später E 959/83, nunmehr E 1499/85)-1, auf Grund des Notariatsaktes des öffentlichen Notars Dr. Walter C in Wien-Döbling vom 20. August 1982, GZ. 176/1982, zur Hereinbringung von 1,400.000 S samt Nebengebühren bewilligte, später auf 950.000 S samt Nebengebühren eingeschränkte Fahrnisexekution wurde auf Antrag des Verpflichteten mit rechtskräftigem Beschluß vom 14. August 1984, ON 38, nac... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Zahlung eines Betrages von S 349.610,68 sA zur ungeteilten Hand mit der
Begründung: , die beklagten Parteien hätten die Haftung als Bürge und Zahler für einen am 2.6.1980 von der klagenden Partei an die F - Heurigenbetriebsgesellschaft mbH (im folgenden kurz: Heurigenbetriebsgesellschaft) in der Höhe von S 300.000,-- eingeräumten Kredit übernommen. Da die Heurigenbetriebsgesellschaft den Kredit nicht abgedeckt habe, seien die Beklagten aus d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei vermietete der beklagten Partei mit Untermietvertrag vom 28.7. und 12.8.1980 Wohn- und Geschäftsräume gegen Bezahlung eines am Ersten eines jeden Monats 'bei Einräumung eines fünftägigen Respiros' im vorhinein fälligen (wertgesicherten) Mietzinses von S 22.000,-- zuzüglich anteiliger öffentlicher Abgaben, Betriebs- und Heizungskosten. Mit Schreiben vom 17.4.1984 mahnte die klagende Partei die fälligen Mietzinse und Betriebskostenakontierungen ... mehr lesen...
Begründung: In der Verteilungstagsatzung vom 9.11.1984 meldete die prot.Firma Hans C 'an Hauptsache' 166.996,60 S sowie 11 % Verzugszinsen vom 30.7.1982 bis 9.11.1984 im Betrag von 61.589.11 S, restliche Kosten des Verfahrens 6 Cg 3696/82 des Landesgerichtes Feldkirch von 4.402,14 S und Kosten und Vollzugskosten des Verfahrens E 1972/83 des Bezirksgerichtes Bludenz von 2.751,25 S bzw. 2.169,78 S an. Das Erstgericht wies nur den Kapitalbetrag, nicht aber die Zinsen und Kosten zu. Das... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 326.663,88 S samt 13 % Zinsen aus 275.902,88 S seit 4.Mai 1982 zuzüglich 18 % Umsatzsteuer aus den Zinsen. Nach den Behauptungen in der Klage handelt es sich bei dem kleineren Betrag um den Kaufpreis für Waren laut Rechnung vom 5.Februar 1981, Nr. 10.291, bei dem größeren Betrag um die Summe aus diesem Kaufpreis und der bis 3.Mai 1982 kapitalisierten, wegen des grobfahrlässigen Zahlungsverzugs aufgelaufenen Zinsen und Spesen von 50.761 S. Das Erstgeric... mehr lesen...
Norm: JN §54ZPO §528 D4aZPO §528 F5ZPO §528 J
Rechtssatz: Ein wertungsmäßiger Unterschied zwischen der Aberkennung von Kosten im Rechtsstreit oder der Nichtzuweisung bestimmter Kosten im Verteilungsverfahren ist nicht erkennbar. Vor allem im Hinblick auf die Intentionen der ZVN 1983 besteht nicht der geringste Anlaß zu einer einschränkenderen Auslegung, da im Interesse der notwendigen Entlastung des Höchstgerichtes nicht zusätzliche Möglichkeit... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte das Meistbot von 9.2 Mio. S für die am 23. 6. 1982 der Sparkasse B zugeschlagene Liegenschaft EZ 263 KG S wie folgt: A) Vorzugsposten: 1.) Marktgemeinde S 46 386.10 S; 2.) Wassergenossenschaft S 4 068.41 S; 3.) Spezialmassekosten des Masseverwalters 373 777.88 S; B) in der bücherlichen Rangordnung: 1.) Der H-Bank Vöcklabruck a) im Pfandrange COZ 7 2 743 831.59 S; b) im Pfandrange COZ 10 541 673 S; c) im Pfandrange COZ 13 740 330 S; d) im Pfandrange COZ 18 1 0... mehr lesen...
Norm: EO §78JN §54ZPO §528 F2ZPO §528 F4
Rechtssatz: Wurde im Exekutionsverfahren (im Rechtsmittelverfahren) auf Nebengebühren eingeschränkt oder eingestellt, muss aber diesem Zeitpunkt die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 1 Z 5 ZPO angewendet werden, sie verhindert ab diesem Zeitpunkt die Befassung des OGH mit allen vorausgegangenen Entscheidungen in dieser Exekutionssache. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §54ZPO §529 Z3 DZPO §528 F1
Rechtssatz: Da nach § 54 Abs 2 JN Zinsen und sonstige Nebengebühren bei der Wertberechnung unberücksichtigt zu bleiben haben, ist der Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes, der nur das Zinsenbegehren zum Gegenstand hat, trotz Rechtskraftvorbehalts unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 91/76 Entscheidungstext OGH 29.09.1976 8 ... mehr lesen...
Die Klägerin pachtete mit Vertrag vom 29. November 1960 von den Rechtsvorgängern der Beklagten den Hälfteanteil des auf mehreren Liegenschaften der KG E geführten Gärtnereiunternehmens. Der Pachtzins war mit monatlich 8 000 S vereinbart und nach dem Verbraucherpreisindex für eine vierköpfige österreichische Arbeiterfamilie wertgesichert. Die Beklagten sind in den Pachtvertrag derart eingetreten, daß die Erstbeklagte 68.75% sowie die Zweit- und Drittbeklagte je 15.625% des Pachtzinses ... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte mit Beschluß vom 10. Oktober 1972, GZ E 2/71-106, das Meistbot für die am 7. Juli 1972 versteigerte Liegenschafts EZ 104 KG L. Die Verteilungsmasse wurde mit 200.000 S (Meistbot) zuzüglich der Fruktifikatszinsen (in unbestimmter Höhe) ausgewiesen. Aus dem Kapitalsbetrag (200.000 S) erhielten zugewiesen (Punkt I): A. als Vorzugspost: die Stadtgemeinde Bad I 113.20 S. B. in der bücherlichen Randordnung: 1. die Volksbank Bad G reg. Genossenschaft mit beschränkte... mehr lesen...
Norm: ABGB §986 AABGB §986 C1ABGB §1118 A1ABGB §1118 B1JN §54
Rechtssatz: Bei einer Mietzinsvereinbarung mit Wertsicherungsklausel ist der Aufwertungsbetrag keine bloße Nebenforderung wie etwa Zinsen und Kosten (§ 54 JN); der jeweils aufgewertete Betrag stellt vielmehr den zu zahlenden Mietzins dar. Entscheidungstexte 4 Ob 647/71 Entscheidungstext OGH 07.12.1971 4 Ob 647/71 Ver... mehr lesen...
Norm: JN §54PresseG §24 Abs7ZPO §500 Abs2 IIC
Rechtssatz: Der Zuspruch der Befugnis, das Urteil auf Kosten des Gegners veröffentlichen zu lassen, bildet nur einen Nebenanspruch; denn gemäß § 24 Abs 7 PresseG ist auf Veröffentlichung ohne Antrag, also von Amts wegen zu erkennen. Unter Streitgegenstand im Sinne des § 502 Abs 3 ZPO kann nur der zwischen den Parteien strittige Anspruch verstanden werden, nicht aber etwas, worüber das Gericht ohne a... mehr lesen...
Norm: JN §54JN §56RATG §4
Rechtssatz: Für Streitigkeiten nach der 6.DVEheG ist ein bestimmter Streitwert nicht normiert; es kommt die Bestimmungen der §§ 54, 56 JN, § 4 RATG zur Anwendung. Entscheidungstexte 3 Ob 83/64 Entscheidungstext OGH 31.08.1964 3 Ob 83/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0046462 ... mehr lesen...
Norm: JN §54 ffJN §56ZPO §448 a
Rechtssatz: Es widerspricht den öffentlich - rechtlichen Grundsätzen des Prozeßrechtes, dem Kläger die Bestimmung des anzuwendenden Verfahrens (ordentliches oder Bagatellverfahren) zu überlassen. Daher steht in solchen Fällen sowohl dem Gericht ein Überprüfungsrecht als auch dem Beklagten das Recht zu, gegen die Bewertung des Klägers Einwendungen zu erheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Am 20. 10. 1960 öffnete der Kläger in seinem Amtszimmer in Innsbruck zum Zwecke der Lüftung das Fenster. Dieses wurde durch einen Luftzug zugeschlagen, wobei eine Scheibe zerbrach. Am 27. 11. 1961 richtete die Finanzlandesdirektion ein Schreiben an den Kläger, in dem zuerst der Sachverhalt dargelegt, der Beklagte auf die Möglichkeit der Entlüftung des Zimmers durch Kippen des Fensters hingewiesen und ihm vorgehalten wurde, dass er den Erlass der Finanzlandesdirektion vom... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §54ZPO §235 Abs4 EZPO §261 Abs1
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über eine von der beklagten Partei erhobene Einwendung der Unzuständigkeit ist auf eine vorher erfolgte Einschränkung des Klagebegehrens Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 148/55 Entscheidungstext OGH 25.03.1955 7 Ob 148/55 European Case Law Ident... mehr lesen...
In der Klage wird begehrt, daß die Beklagte einen Viertelanteil der Liegenschaft Grundbuch R. EZ. 1130 dem Kläger zurückerstatte und in diesem Umfang in die Einverleibung von dessen Eigentumsrecht willige. Der Wert des Streitgegenstandes wurde vom Kläger gemäß §§ 56 Abs. 2 und 59 JN. mit 10.000 S angegeben. In der Streitverhandlung wendete die Beklagte unter anderem die sachliche Unzuständigkeit des angerufenen Bezirksgerichtes ein. Darauf "berichtigte" der Kläger in seinem Schriftsat... mehr lesen...
Norm: JN §54JN §56ZPO §500 IIG
Rechtssatz: Zur Bewertung eines Eventualbegehrens. Entscheidungstexte 1 Ob 492/52 Entscheidungstext OGH 11.06.1952 1 Ob 492/52 Veröff: SZ 25/163 14 Ob 96/86 Entscheidungstext OGH 03.06.1986 14 Ob 96/86 Vgl auch; Beisatz: Der Ansicht bei einem auf Geld lautenden Eventualbegehren sei ... mehr lesen...
Norm: JN §§54 ffJN §55JN §60ZPO §11 Abs2ZPO §227ZPO §500 Abs2ZPO §502 Abs3ZPO §527 Abs1ZPO §528 Abs1
Kopf: SZ 24/335
Spruch: Judikatenbuch Nr. 56. Nach § 502 Abs. 3 ZPO. ist in vermögensrechtlichen Streitigkeiten für die Zulässigkeit der Revision nicht der Wert des Revisionsgegenstandes, sondern jener des gesamten Streitgegenstandes maßgebend, auf den sich das Urteil des Berufungsgerichtes erstreckt. Die Vorschriften der §§ 500 Abs. 2 und 502 Abs. 3 ZPO. sind auf bloß teilweise... mehr lesen...
Die Streitteile sind seit 1942 miteinander verheiratet; sie leben jedoch faktisch getrennt und führen keinen gemeinsamen Haushalt. Lediglich im Jahre 1947 versuchte die Klägerin, die häusliche Gemeinschaft in der Wohnung der Mutter des Beklagten aufzunehmen. Sie löste die häusliche Gemeinschaft aber schon nach sechs bis acht Wochen auf und kehrte mit dem aus der Ehe entsprossenen Kind wiederum zu ihren Eltern zurück. Beide Teile fanden sich damit ab und nahmen keinen Anstand, die Ehe ... mehr lesen...
Im Vorprozeß 6 Cg 45/47 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz hat der nunmehrige Beklagte die jetzige Klägerin auf Zahlung von 9635 S samt 4% Verzugszinsen seit 19. Dezember 1945 und Prozeßkosten geklagt. Der Streitgegenstand war im Rubrum mit "Zahlung von 9846.20 S samt Anhang" bezeichnet. Wie der Kläger mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 54 Abs. 2 JN. zur Angabe eines Streitwertes von 9846.20 S gelangt ist, ist aus dem Vorakt nicht ersichtlich. Der Streitwert von 9846.2... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt mit der Begründung: , sie habe von der beklagten Partei zum Zwecke der Errichtung eines Behelfsheimes das Teilstück einer Parzelle am 17. August 1944 um den Betrag von 99 RM gekauft, die beklagte Partei verweigere die Zulassung der endgültigen Vermarkung und die Errichtung eines einverleibungsfähigen Kaufvertrages, die Verurteilung der beklagten Partei zur Zulassung der endgültigen Vermarkung des Teilstückes durch das Bezirksvermessungsamt und zur Einwilligung in di... mehr lesen...
Norm: JN §54ZPO §528 F1
Rechtssatz: Bei der Bewertung des Beschwerdegegenstandes sind die Nebengebühren (Zinsen und Kosten) nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 2 Ob 628/38 Entscheidungstext OGH 25.10.1938 2 Ob 628/38 Veröff: SZ 20/202 2 Ob 314/52 Entscheidungstext OGH 25.04.1952 2 Ob 314/52 ... mehr lesen...
Norm: JN §54
Rechtssatz: Auch die Kosten, die der Gläubiger vor der Klage zur Eintreibung der Forderung aufgewendet hat, bleiben bei Berechnung des Streitwertes unberücksichtigt. Entscheidungstexte 3 Ob 1045/30 Entscheidungstext OGH 21.12.1930 3 Ob 1045/30 Veröff: SZ 12/314 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: JN §54ZPO §408
Rechtssatz: Der Entschädigungsbetrag nach § 408 ZPO ist ein selbständiger Anspruch mit selbständigem Rechtsgrund; er fällt nicht unter die im § 54 JN aufgezählten Nebenforderungen. Entscheidungstexte 2 R 200/20 Entscheidungstext OGH 08.11.1920 2 R 200/20 Veröff: SZ 2/120 6 Ob 544/94 Entscheidungstext OGH 09.06.19... mehr lesen...