Begründung: Aufgrund eines für vollstreckbar erklärten Rückstandsausweises vom 3. November 2004 der betreibenden Gemeinde bewilligte ein Bezirksgericht dieser zur Hereinbringung von 15.753,10 EUR sA gegen die Verpflichtete die Fahrnis- sowie die Forderungsexekution nach § 294a EO. Diese Forderung setzt sich neben anderen Komponenten aus Kanalbenützungsgebühr 1998-2002 4.206,84 EUR, Abfallwirtschaftsgebühr 1998-2002 3.181,33 EUR und Abfallbehandlungsabgabe 1998-2002 2.152,56 EUR zus... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein Rechtsanwalt, hat den Beklagten in drei mietrechtlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht Innsbruck vertreten und hiefür ein Honorar von 6.167,60 EUR in Rechnung gestellt. Die dem geltend gemachten Anspruch zugrunde gelegte Vollmachtsurkunde enthält unter anderem die Klausel, dass für den Fall des Zahlungsverzugs 12 % pa an Verzugszinsen, die jährlich zum 31. 12. zu kapitalisieren sind, sowie 10 % Zinseszinsen als vereinbart gelten, weiters die Zusatzverei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333 Abs3ZPO §41ZPO §245DSt 1990 §1 DJN §54RATG §23
Rechtssatz: Hat der Disziplinarbeschuldigte vorprozessuale Kosten entgegen der Judikatur, wonach auch nach der Einführung des § 1333 Abs 3 ABGB die Bestimmung des § 23 RATG weiter gelte und vorprozessuale Kosten durch Rechtsanwälte nur im Kostenverzeichnis geltend gemacht werden könnten, nicht in seiner Kostennote geltend gemacht, sondern in den Hauptsachenbetrag der Mahnklage aufg... mehr lesen...
Norm: ZPO §45ZPO §43ZPO §408JN §54
Rechtssatz: 1. Zur Anwendbarkeit des § 45 ZPO im Fall der reinen Stundung eines eingeklagten Betrages, wenn nur Ablauf der Stundungsfrist sofort anerkannt wird, 2. Der Entschädigungsbetrag wegen mutwilliger Prozessführung nach § 408 ZPO ist ein selbständiger Anspruch mit selbständigem Rechtsgrund, erfüllt nicht unter die im § 54 JN genannten Nebenforderungen. Er ist ziffernmäßig bestimmt geltend zu machen, das... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil wies der Erstrichter das auf Kosten eingeschränkte Klagebegehren ab und verpflichtete den Kläger zum Kostenersatz an die Beklagten in Höhe von € 636,03 gemäß § 45 ZPO. Ebenso abgewiesen wurde der Antrag der Beklagten, gemäß § 408 ZPO den Kläger zur Zahlung eines Entschädigungsbetrages wegen mutwilliger Prozessführung in Höhe von € 5.000,-- zu verpflichten. Rechtlich vertrat das Erstgericht die Auffassung, die Klagsführung des Klägers für den... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Den Einwand schikanöser Rechtsausübung (wegen der Geringfügigkeit des rückständigen Betrages) hat der Beklagte im Verfahren erster Instanz nicht erhoben; hiefür traf ihn jedoch die Behauptungs- und Beweispflicht (RIS-Justiz RS0026205). Die Sittenwidrigkeit eines Verhaltens ist nur über Einwendung wahrzunehmen (RIS-Justiz RS0016452). Das Berufungsgericht hat demgemäß in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mag auch der letztlich die dem Beklagten anzulastende Mietzinsrückstand bei Klagsführung nur (in Summe) EUR 19,05 betragen haben, darf nicht übersehen werden, dass es sich dabei um einen über mehrere Monate (Mai bis September 2002) aufgelaufenen Rückstand an ordnungsgemäß vorgeschriebenen Wertsicherungserhöhungen laut Mietvertragsvereinbarung handelte, welchen der Beklagte letztlich erst unter dem Druck des durch die vo... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. An den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Im vorliegenden Verfahren begehrt die Bundesrepublik Deutschland von der beklagten Anstalt F***** aus Liechtenstein Zahlung des Gegenwertes von DM ... mehr lesen...
Norm: EO §354EO §35JN §54JN §56
Rechtssatz: Mangels Bewertung im Titelverfahren ist bei einer Oppositionsklage bei der Bewertung des betriebenen Anspruchs von den Angaben der betreibenden Partei im Exekutionsantrag auszugehen. Der Verpflichtete kann im Oppositionsprozess nicht mehr vorbringen, dass die betreibende Partei nie Miteigentümerin der in Exekution gezogenen Gegenstände war, wenn die Frage des Miteigentumsrechts bereits im Titelverfah... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens bilden Rückzahlungsforderungen der klagenden Brauerei aus Getränkebezugsvereinbarungen mit den Rechtsvorgängern des Beklagten aus den Jahren 1982 (Einräumung eines Darlehens von S 140.000,-- gegen insgesamt 4.000 hl Bier) und 1984 (S 20.000,-- gegen jährlich 200 hl Bier). Mit der am 29. 2. 2000 eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin S 43.520,-- samt 12 % bzw 9 % Staffelzinsen; aus dem ersten Vertrag belaufe sich das offene Darlehen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom 20. 11. 2000 zur Hereinbringung von 1,650.000 S sA antragsgemäß Fahrnisexekution und die Forderungsexekution nach § 294 EO. Gegen diese Entscheidung erhob der Verpflichtete rechtzeitig Rekurs. Noch vor der Entscheidung des Rekursgerichtes schränkte das Erstgericht über Antrag der betreibenden Partei vom 22. 2. 2001 mit Beschluss vom 6. 3. 2001 die betriebenen Exekutionen a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat 1. die Sicherungsexekution "gemäß § 376 Abs 1 Z 1 bis 3 EO einschließlich aller schon vollzogenen Exekutionsakte aufgehoben" und bestimmt, dass die Vollziehung der sonstigen bewilligten Exekutionshandlungen zu unterbleiben hat, 2. der betreibenden Partei zugesprochene Kosten aberkannt und 3. Kostenbegehren der betreibenden Partei abgewiesen. Das Erstgericht hat 1. die Sicherungsexekution "gemäß Paragraph 376, Absatz eins, Ziffer eins bis 3 EO ein... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 17. 8. 2000 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei antragsgemäß zur Hereinbringung der Forderung von S 153.000 sA gegen die verpflichtete Partei die Fahrnisexekution. Mit dem angefochtenen Beschluss vom 22. 12. 2000 bestätigte das Rekursgericht diese Entscheidung in der Hauptsache, änderte sie jedoch insoweit ab, als es den Antrag, der betreibenden Partei auch zur Hereinbringung von Zinsen die Exekution zu bewilligen, abwies. Bereits... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte mit der vorliegenden Klage von den beklagten Parteien die Zahlung von S 76.536,26 zur ungeteilten Hand. Sie habe gegen die Inhaberin eines Friseursalons ein rechtskräftiges Urteil über S 49.200,-- samt Zinsen und Kosten erwirkt. Die Beklagten hafteten als Übernehmer dieses Unternehmens nach § 1409 ABGB für diese Forderung. Die klagende Partei schlüsselte die geltend gemachte Forderung in der Weise auf, daß darin neben Kapital von S 49.20... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte zunächst die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 2 Mio S zuzüglich 4 % Zinsen seit 1. 1. 1994 und zum Ersatz der Prozeßkosten. Noch vor Schluß der Verhandlung erster Instanz schränkte die klagende Partei das Klagebegehren infolge Hinterlegung des eingeklagten Kapitals von 2 Mio S bei Gericht auf Zinsen und Kosten ein: Der Beklagte möge schuldig erkannt werden, 4 % Zinsen aus 2 Mio S ab 1. 11. 1994 zu zahlen und die Prozeßkosten zu er... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte zur Absicherung einer dem Beklagten gegenüber bestehenden Forderung eine Bürgschaftsverpflichtung übernommen. Sie war in einem Vorprozeß vom Gläubiger geklagt worden und hatte sich dort zur Zahlung von S 250.598,26 samt Zinsen verpflichtet. Sie begehrt nun Ersatz des von ihr an den Gläubiger tatsächlich bezahlten Betrages von S 142.988,64 samt Zinsen. Das Erstgericht sprach der Klägerin den Klagebetrag samt Zinsen und Kosten zu. In ihrer Berufu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte vom beklagten Kreditinstitut nach Ausdehnung und Einschränkung des Klagebegehrens zuletzt die Bezahlung von 27.866.579,34 S samt 7,125 % Zinsen aus 24.638.750,-- S seit 16.12.1989, 6,875 % Zinsen aus 24.638.750,-- S seit 16.12.1989, 5 % Zinsen aus 138.750,-- S seit 16.12.1989 und 14 % Zinsen aus 27.866.579,34 S vom 2.10.1990 bis 2.1.1991. Das Begehren auf Bezahlung von 27.866.579,34 S stützte er darauf, daß er der beklagten Partei im Zuge eines Ko... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte die zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 50.000,-- samt Zinsen und Prozeßkosten bewilligte Fahrnisexekution unter Verwendung des E-Form 158 wegen voraussichtlicher Ergebnislosigkeit gemäß § 39 Abs. 1 Z 8 EO ein, weil kein die Kosten der Exekution übersteigender Ertrag zu erwarten sei. Dabei wurden die zur
Begründung: im Formular vorgesehenen Worte "voraussichtlicher Erlös: ......." sowie "Kosten: ......" irrtümlich nicht ausge... mehr lesen...
Begründung: Auf der versteigerten Liegenschaft ist auf Grund der Vorrangeinräumungen im ersten Rang für die betreibende Partei R*** Bausparkasse GmbH das Pfandrecht für die Darlehensforderung von S 945.000,-- samt 7,5 % Zinsen, 8,5 % Verzugszinsen und 8,5 % Zinseszinsen sowie als Nebengebührensicherstellung das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 236.000,-- (C-LNR 2a) und im zweiten Rang für das Land S*** das Pfandrecht für die Forderung von S 585.000,-- samt Zinsen und Nebengeb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht bewilligte eine Forderungsexekution zur Hereinbringung von 20.254,45 S. Das Gericht zweiter Instanz änderte den Beschluß des Erstgerichtes dahin ab, daß der Exekutionsantrag als gemäß § 14 EO entbehrlich zur Gänze abgewiesen wurde. Nach der Entscheidung zweiter Instanz beantragte die betreibende Partei infolge geleisteter Zahlung der Hauptsache die Einschränkung des Exekutionsverfahrens auf die Kosten des Exe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 30. Juni 1947 im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien eingetragen; seit 16. Februar 1961 lautet ihre Firma "P*** Aktiengesellschaft". Sie betreibt in ganz Österreich den Handel mit Propan- und Butangas, mit Propangasgeräten sowie Installationen von Tanks und Geräten. Ihr Kundenkreis umfaßt die Hotellerie Gewerbetreibende und Private. Die Klägerin ist im Geschäftsverkehr unter ihrem registrierten Firmennamen tätig; neben dem jeweils i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt das Immobilienmaklergewerbe. Der Beklagte wandte sich im April 1975 an die Klägerin und unterfertigte einen Vermittlungsauftrag über den Ankauf einer Villa im 13., 18. oder 19. Bezirk in Cottagelage, zirka 150 bis 200 m2 groß, mit Schwimmbad. Die Klägerin bot ihm in der Folge bis Juli 1976 verschiedene Objekte, darunter auch ein solches in Perchtoldsdorf, an, doch sagten diese dem Beklagten nicht zu. Am 24. November 1976 besichtigte der Bek... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Klage begehrte die klagende Partei, die Beklagte schuldig zu erkennen, den Betrag von S 269.344,50 samt dem jeweils von der klagenden Partei festgesetzten Zinsfuß sowie Überziehungsprovision, das sind per Klagstag S 79.199,55 sowie 12,5 % Zinsen aus dem Gesamtbetrag von S 348.544,- ab dem Klagstag zu bezahlen. Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat schon in seinem in dieser Rechtssache ergangenen Beschluß vom 17. Oktober 198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Günther K*** ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 817 KG Pörtschach mit den Grundstücken 16, 37/4 und 38, auf welchen das Strandcasino W*** samt dem Bad "Beach-Club" betrieben wird. Dieses Unternehmen verpachtete er der beklagten Partei gegen Entrichtung eines jeweils am 1. März fälligen jährlichen Pachtzinses für die Dauer von 20 Jahren. Nach Punkt 11. des Pachtvertrages kann das Bestandverhältnis unter anderem vorzeitig aufgelöst werden, wenn die Pächterin mit... mehr lesen...
Begründung: Am 8.Februar 1988 langte beim Erstgericht der Antrag der betreibenden Partei Wilhelm A*** ein, ihr zur Hereinbringung von 1) 199.774,41 S sA auf Grund des Versäumungsurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 6.Juli 1987 und 2) 37.425,60 S sA auf Grund des Versäumungsurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 7. April 1987 die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 1841 Grundbuch 57319 Zell am See zu bewilligen. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9.Februar 1988 wurde die Zwan... mehr lesen...
Begründung: Der Erstrichter erkannte die Beklagte schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes zu unterlassen, Teeprodukte mit Hinweisen wie "regt Herz und Kreislauf an", "macht munter", "wassertreibend", "verdauungsfördernd"; Sirups mit Hinweisen "bei Grippe, Schnupfen, Heiserkeit" und Roßkastanien sowie Kräuterelexiere mit Hinweisen auf "Venenschwäche", "Krampfadern", "Durchblutungsstörungen", zu bewerben (Punkt 1.). Dem klagenden Verband erteilte er die Er... mehr lesen...