Norm
JN §29Rechtssatz
Bei der Entscheidung über eine von der beklagten Partei erhobene Einwendung der Unzuständigkeit ist auf eine vorher erfolgte Einschränkung des Klagebegehrens Bedacht zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0039686Dokumentnummer
JJR_19550325_OGH0002_0070OB00148_5500000_001