Norm
JN §31 VIIRechtssatz
Bei einer eindeutig für eine Zweckmäßigkeit der Delegation sprechenden Ausgangslage erscheint es nicht nötig, eine Äußerung des an sich zuständigen und von der klagenden Partei auch angerufenen Gerichts einzuholen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113776Im RIS seit
02.08.2000Zuletzt aktualisiert am
02.08.2021