Begründung: Für das im
Spruch: genannte Wiederaufnahmeverfahren, ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofes der 7. Senat zuständig. Dieser hat einen Verfahrenhilfeantrag betreffend die Wiederaufnahmesklage abgewiesen. Zwei von dessen Mitgliedern werden von der Antragstellerin konkret als befangen abgelehnt. Im Wesentlichen stützt sich die Antragstellerin dabei darauf, dass diese als Richter erster Instanz bereits in früheren Verfahren betreffend andere Parteien den G... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem der Antrag des Betroffenen auf Ablehnung des Richters des Bezirksgerichtes Mag. Gerald G***** „abgewiesen" wurde, bestätigt. Der gegen diese Entscheidung vom Betroffenen (Ablehnungswerber) erhobene „außerordentliche" Revisionsrekurs ist absolut unzulässig: Rechtliche Beurteilung Nach § 24 Abs 2 JN findet gegen die Stattgebung der Ablehnung kein Rechtsmittel, gegen deren Zurückwe... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Beschluss des Landesgerichts Klagenfurt (im Verfahren 29 Cg 84/01y), mit dem der gegen den Verhandlungsrichter gerichtete Ablehnungsantrag der Klägerin abgewiesen worden war, erhob die Klägerin Rekurs, den sie mit einem Ablehnungsantrag gegen einen Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts Graz verband; dieser dürfe wegen Befangenheit über ihren Rekurs nicht entscheiden. Das Oberlandesgericht Graz wies den zuletzt erwähnten Ablehnungsantrag ab. Die für die Kläge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt in dem gegen den Beklagten anhängigen Räumungsverfahren betreffend eine Wohnung in Wien unter anderem die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382f EO in Höhe von monatlich 214,81 EUR. Die Vorinstanzen wiesen im ersten Rechtsgang dieses Sicherungsbegehren ab. Die Klägerin begehrt in dem gegen den Beklagten anhängigen Räumungsverfahren betreffend eine Wohnung in Wien unter anderem die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß Paragraph... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Rudolf T*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Mag. Dr. Hans S*****, wegen Unterlassung, infolge des Rekurses der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien ... mehr lesen...
Begründung: Die angefochtene Entscheidung erging im Ablehnungsverfahren. Das Erstgericht hatte mit dem Beschluss ON 2 auf Grund der Anzeige ihrer „Verhinderung" durch beide Richter eines Bezirksgerichts die Rechtssache diesen abgenommen und „unter Aufrechterhaltung der Zuständigkeit" des Prozessgerichts, der gemäß § 77 Abs 2 RDG mit der Vertretung an erster Stelle betrauten Richterin eines anderen Bezirksgerichts zugewiesen. Den Kläger hatte es mit seinem Ablehnungsantrag auf die... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Herbert S*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Bernhard Krause, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Landesklinikum ***** M*****, vertreten durch Binder Grösswang Rechtsanwälte O... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Ablehnungssache des Antragstellers Mag. Herwig B*****, p.A. *****, über den „außerordentlichen" Revisionsrekurs des Ablehnungswerbers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 9. November 2005, GZ 12 R 2... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Ablehnungssache der Christine T*****, als Antragstellerin zur Erlangung der Verfahrenshilfe in der Rechtssache gegen die Republik Österreich wegen Amtshaftung (62.333,78 EUR), AZ 1 Nc 31/04k des Landesgerichts St. Pölten, wegen Ablehnung des Rich... mehr lesen...
Begründung: In dem zu 20 Nc 3/04t des Handelsgerichtes Wien anhängigen Verfahren wurde der Antrag der Ablehnungswerberin auf Bewilligung der Verfahrenshilfe rechtskräftig abgewiesen. Der antragsabweisende Beschluss des Handelsgerichtes Wien wurde vom Senat 2 des Oberlandesgerichtes Wien mit Beschluss vom 18. 3. 2005, 2 R 5/05b bestätigt. Mit Schreiben vom 25. 4. 2005, eingelangt am 27. 4. 2005 lehnte die Antragstellerin den gesamten Senat 2 des Oberlandesgerichtes Wien ab. Dieser ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Beschluss des Gerichtsvorstehers des Erstgerichts auf „Abweisung" des Ablehnungsantrags der Beklagten gegen den Erstrichter bestätigt. Der Revisionsrekurs der Beklagten ist jedenfalls unzulässig. Rechtliche Beurteilung Nach § 24 Abs 2 JN findet gegen die Stattgebung der Ablehnung kein Rechtsmittel, gegen deren Zurückweisung der Rekurs an das zunächst übergeordnete Gericht statt. Die Bestimmung regelt die Zulässigkeit von... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte lehnte die Prozessrichterin im anhängigen Unterhaltsprozess und den für die Ablehnungssache zuständigen Gerichtsvorsteher des Bezirksgerichts Linz ab (34 Nc 1/04k des Bezirksgerichts Linz). Der Ablehnungswerber ist Senatspräsident des Oberlandesgerichts Linz. Über die Ablehnung hätte das Landesgericht Linz zu entscheiden gehabt. Sämtliche Richter dieses Gerichts erklärten sich jedoch für befangen (30 Nc 2/04w des Landesgerichts Linz). In der Folge erklärten ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 14. Juli 2004 wies das Oberlandesgericht Wien funktionell als Erstgericht den Antrag der Klägerin, "aus dem Verdacht der Befangenheit des Gerichtshofes St. Pölten dem Gericht eine Entziehung und Umbestellung an einen anderen Gerichtshof vorzuschreiben", zurück (ON 27). In einem weiteren Beschluss vom gleichen Tag gab das Oberlandesgericht Wien dem Rekurs der Klägerin gegen den Beschluss des Erstgerichts vom 25. 5. 2004, mit dem deren Antrag auf Bewillig... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren zu AZ 24 Nc 1/04t des Landesgerichtes St. Pölten lehnte die Antragstellerin den zuständigen Richter wegen Befangenheit ab. Mit Beschluss vom 29. 1. 2004 wies das Landesgericht St. Pölten den Ablehnungsantrag als unbegründet zurück. Das Rekursgericht bestätigte (nach inhaltlicher Prüfung der Ablehnungsgründe) die Zurückweisung der Ablehnung. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss von der Ablehnungswerberin erhobene "außerord... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Wien einen Ablehnungsantrag der Kläger zurückgewiesen, der gegen das gesamte Handelsgericht Wien (darunter gegen den nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richter Dr. Heinrich T*****) gerichtet war. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass die Ablehnung eines ganzen Gerichtes (als Institution) nicht möglich sei (RIS-Justiz RS004593, 0046005, 0045983; 3 Ob 250/02i; Ballon in Fasching², Rz 6 zu § 19 JN m... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger strebt die Wiederaufnahme in dem beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zur GZ 26 Cg 743/87 geführten Verfahren an. Sein Verfahrenshilfeantrag wurde mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 10. 4. 2002 unter Hinweis auf den Ablauf der Klagefrist des § 534 Abs 3 ZPO abgewiesen. Dem dagegen erhobenen Rekurs gab das Oberlandesgericht Wien mit Beschluss vom 3. 6. 2002, 12 R 99/02w, nicht Folge. Der Kläger beantragte daraufhin am 5. ... mehr lesen...
Begründung: Der Ablehnungswerber war im Sachwalterschaftsverfahren nach dem mittlerweile verstorbenen Josef P***** (4 P 244/98t des Bezirksgerichtes Fünfhaus) in der Zeit vom 13. 9. 1996 bis zum 22. 5. 1997 als Sachwalter des Betroffenen tätig. Mit Beschluss vom 25. 10. 2002, 4 P 244/98t-355, hat das Sachwalterschaftsgericht die Genehmigung der vom Revisionsrekurswerber als Sachwalter gelegten Schlussrechnung versagt. In seinem gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs lehnte der nu... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die Entscheidung des Vorstehers des Erstgerichts, die der Betroffenen im Ablehnungsverfahren bewilligte Verfahrenshilfe für erloschen zu erklären und den Verfahrenshelfer seines Amts zu entheben. Zwar sei der Betroffenen darin beizupflichten, dass die irrtümliche Zuordnung der gegenständlichen Ablehnungssache zu den Justizverwaltungssachen keinen Grund für das Erlöschen der Verfahrenshilfe darstelle. Das Abl... mehr lesen...
Begründung: Die Verlassenschaftssache war zunächst beim Bezirksgericht Irdning anhängig. Der Gerichtsvorsteher und einzige Richter des Bezirksgerichtes Irdning zeigte seine Befangenheit an. Gemäß § 23 JN entschied darüber das Landesgericht Leoben als Erstgericht in der Ablehnungssache. Es gab der Befangenheitsanzeige des Gerichtsvorstehers statt und übertrug die Verlassenschaftssache gemäß § 30 JN dem Bezirksgericht Gröbming zur Weiterführung. Den dagegen erhobenen Rekurs des Sohne... mehr lesen...
Begründung: In der eingangs bezeichneten Sozialrechtssache übermittelte das Prozessgericht erster Instanz mit Verfügung vom 13. 11. 2000 den Akt dem Bezirksgericht Tulln als zuständigem Pflegschaftsgericht gemäß § 6a ZPO zur Überprüfung der Notwendigkeit einer Sachwalterbestellung, weil sich aus dem Akt Anhaltspunkte für das Fehlen der Prozessfähigkeit der Klägerin ergeben hätten. Die Genannte leistete bislang den Vorladungen des Bezirksgerichtes Tulln, bei dem das Sachwalterbestel... mehr lesen...
Begründung: In dem von ihr zu 7 C 38/99i des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien gegen ihren geschiedenen Ehemann Dr. Nikolaus Qu***** angestrengten Unterhaltsverfahren lehnte die Klägerin (im Folgenden nur mehr Ablehnungswerberin genannt) die zuständige Richterin Mag. Christine W***** als befangen ab. Der Vorsteher des genannten Bezirksgerichtes wies den Ablehnungsantrag nach meritorischer Prüfung - entsprechend der üblichen (an § 24 Abs 2 zweiter Fall JN orientierten) Terminologie... mehr lesen...
Begründung: Der anlässlich eines Protokollarantrages im außerstreitigen Pflegschaftsverfahren der Tochter des Revisionsrekurswerbers von diesem gegen den (laut
Begründung: im zweitinstanzlichen Beschluss) ebenfalls beim Erstgericht ein Sachwalterschaftsbestellungsverfahren anhängig war (allenfalls noch ist), gegen die nach der Geschäftsverteilung zuständige Richterin gestellte Ablehnungsantrag wurde von der Vorsteherin des Erstgerichtes zurückgewiesen, dem dagegen erhobenen Rekurs vo... mehr lesen...
Begründung: In der beim Bezirksgericht Favoriten geführten Pflegschaftssache hatten die Vorinstanzen Besuchsrechtsanträge des Vaters und der Großmutter der beiden 1986 und 1988 geborenen, in Obsorge der Mutter stehenden Kinder, abgewiesen. Der 1. Senat des Obersten Geichtshofs wies mit seiner Entscheidung vom 26. 2. 2002 die außerordentliche Revisionsrekurse des Vaters und der Großmutter zurück (1 Ob 234/01w). Mit seiner zweiten Entscheidung zu derselben Geschäftszahl vom 30. 4. 20... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verfügten die Fortsetzung des Verfahrens über die Bestellung eines Sachwalters für die Betroffene. Rechtliche Beurteilung § 236 AußStrG verlangt als einzige materiellrechtliche Voraussetzung für die amtswegige Einleitung des Verfahrens über die Bestellung eines Sachwalters für eine behinderte Person das Vorliegen begründeter Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme. Unter welchen konkreten Umständen im Einze... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, Dr. Pimmer, Dr. Zechner und Dr. Sailer als weitere Richter in den Exekutionssachen der betreibenden Partei B***** Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Eckert & Fries, Rechtsanwälte Gesellschaft mbH in Baden, wider die verpflichteten Parteien 1.) Verlassenschaft nach Georg F*****, vertreten durch Dr. B... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte lehnte den Richter des Verfahrens erster Instanz als befangen ab. Mit seinem Beschluss vom 19. 4. 2001 wies der Senat (§ 19 Z 10 Geo) des Erstgerichtes gemäß § 24 Abs 2 JN die Ablehnung mit der
Begründung: zurück, dass die von der beklagten Partei vorgebrachten Zweifel an der Unbefangenheit des abgelehnten Richters nicht geteilt werden könnten. Mit seinem Beschluss vom 19. 4. 2001 wies der Senat (Paragraph 19, Ziffer 10, Geo) des Erstgerichtes gemäß Paragrap... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt aus dem Titel der Amtshaftung beim Landesgericht Linz zu AZ 31 Cg 19/00f S 453.000. Er stützt sein Begehren darauf, dass der Landeshauptmann von Oberösterreich im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung schuldhaft rechtswidrig einen Einzelgenehmigungsbescheid für einen Traktor erlassen habe, obwohl ein schwerer Konstruktionsmangel vorgelegen sei, der zu einem Unfall und damit zu einer Schädigung des Klägers als Eigentümers dieses Traktors geführt habe... mehr lesen...
Rechtssatz: Revisionsrekurs nicht zulässig, wenn Rekursgericht die Abweisung des Ablehnungsantrages bestätigt. Entscheidungstexte 4 R 174/01i Entscheidungstext OLG Wien 30.12.2001 4 R 174/01i mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 18.07.2001, 1 Nc 20/01y-3 wurde der von der im Verfahren 11 Cg 120/00k des Handelsgerichtes Wien beklagten Partei D***** D***** V***** gestellte Ablehnungsantrag betreffend den Leiter der Gerichtsabteilung 11 Richter D***** S***** abgewiesen. Dem dagegen von derselben Partei erhobenen Rekurs wurde mit Beschluss dieses Senates vom 26.09.2001, 4 R 174/01i nicht Folge gegeben und gleichzeitig ausgesprochen, dass ein Revisionsrekur... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Gericht zweiter Instanz dem Rekurs der Beklagten gegen den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem der den in erster Instanz vorsitzenden Richter betreffende Ablehnungsantrag der Beklagten abgewiesen wurde, keine Folge. Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs der Beklagten ist nicht zulässig. Mangels einer anderslautenden Regelung ist davon ausgehen, dass auch im arbeits- und sozialgerichtl... mehr lesen...