Begründung: Gegen den Verpflichteten ist zu E 19/92 des Bezirksgerichtes Leibnitz zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung der betreibenden Partei das Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Der Verpflichtete lehnte den mit der Exekutionssache befaßten Vorsteher des Bezirksgerichtes wegen Befangenheit ab. Das Erstgericht als nach § 23 JN zur Entscheidung berufener Gerichtshof wies die Ablehnung zurück (§ 24 Abs 2 JN). Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Abl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Maßgeblich für den Amtshaftungsanspruch der Kläger ist der Inhalt des - noch anhängigen - zivilgerichtlichen Verfahrens AZ 27 Cg 169/85 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (im Folgenden Vorverfahren), in dem die Kläger als dortige Beklagte (im Folgenden als Kläger bezeichnet) ebenfalls durch ihren nunmehrigen Rechtsbeistand (im Folgenden Klagevertreter) vertreten waren: Im Vorverfahren belangte am 26. Juni 1985 Martin S*****, vertreten durch Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Dr.Rudolf M***** lehnte die zur Führung der Pflegschaftssache betreffend seine Tochter Nadja M***** nach der Geschäftsverteilung des Bezirksgerichtes Salzburg zuständige Richterin Dr.***** K***** mit Schriftsatz vom 23.1.1992 ab. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes Salzburg gab mit Beschluß vom 5.3.1992 (Jv 119/92-10) diesem Ablehnungsantrag Folge (Punkt 1.) des Spruches), wies die Pflegschaftssache dem Stellvertreter der abgelehnten Richterin (Dr.***** B*****) zu ... mehr lesen...
Begründung: Der Rekurswerber ist der eheliche Vater der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Kinder. Seine Ehe mit der Mutter dieser Kinder wurde im Jahre 1982 geschieden. Das Pflegschaftsverfahren war seit dem Jahre 1980 beim Bezirksgericht Groß Gerungs anhängig und ist nunmehr gemäß Art I § 60 der Verordnung der Bundesregierung BGBl 1971/478 idF Art II Z 9 der Verordnung der Bundesregierung BGBl 1991/586 beim Bezirksgericht Zwettl anhängig. Im Zuge des Pflegschaftsverfahrens st... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete stellte in einem gegen ihn geführten Zwangsversteigerungsverfahren einen Ablehnungsantrag, der vom Erstgericht abgewiesen wurde. Dagegen erhob er einen nicht von einem Rechtsanwalt unterschriebenen Rekurs, in dem er ua beantragte, den Schriftsatz "zwecks anwaltlicher Verbesserung" einem Rechtsanwalt zuzustellen, der ihm im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegegeben wurde. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Verpflichteten zurück und sprach aus, daß der... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete stellte in einem gegen ihn geführten Zwangsversteigerungsverfahren einen Ablehnungsantrag, der vom Erstgericht abgewiesen wurde. Dagegen erhob er einen nicht von einem Rechtsanwalt unterschriebenen Rekurs, in dem er ua beantragte, den Schriftsatz "zwecks anwaltlicher Verbesserung" einem Rechtsanwalt zuzustellen, der ihm im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegegeben wurde. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Verpflichteten zurück und sprach aus, daß der... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Rekursgericht dem Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluß des Erstgerichtes, mit dem der Antrag der beklagten Partei, den erkennenden Senat im Sinne des § 19 Z 2 JN wegen Befangenheit abzulehnen, zurückgewiesen wurde, keine Folge. Gegen diesen Beschluß richtet sich der Revisionsrekurs der beklagten Partei mit dem Antrag, die angefochtene Entscheidung im Sinne des Ablehnungsantrages abzuändern. Hilfsweise wird ein Aufhebungs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter im Verfahren über die Ablehnung der Richterin Dr. Andrea B***** in der Rechtssache der klagenden Parteien S***** Großhandelsgesellschaft mbH ua, *****, vertreten durch Dr. Andreas Mirecki, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Urs... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies im Verfahren 17 Cg 254/90 einen Antrag des Klägers auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ab. Der Rekurs des Klägers gegen diesen Beschluß blieb erfolglos. In der Folge brachte der Kläger vor, die drei Richter, die den erstgerichtlichen Beschluß gefaßt haben, seien ausgeschlossen. Sie hätten sich bereits ein Urteil über die Berechtigung des geltend gemachten Anspruches gebildet und könnten die Rechtssache nicht mehr unbefangen beurteilen. Das ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter im Verfahren über die Ablehnung des Richters Dr. Josef F***** in der Rechtssache der Antragstellerin Elfriede G*****, vertreten durch Dr. Walter Schlick, Rechtsanwalt in Graz, wider den Antragsgegner Karl L*****, vertreten durch Dr. Helmut ... mehr lesen...
Begründung: Mit zwei am 18.9.1990 beim Prozeßgericht eingelangten Schriftsätzen erklärte die Mutter des beklagten Kindes im Ehelichkeitsbestreitungsverfahren 1 C 33/90 des Bezirksgerichtes Neumarkt bei Salzburg ihren Beitritt als Nebenintervenientin auf Seiten der Beklagten, die Ablehnung des Verhandlungsrichters (der auch Gerichtsvorsteher des Prozeßgerichtes ist) wegen Befangenheit (ON 7) und beantragte weiters die Bewilligung der Verfahrenshilfe sowie die Bestellung eines Prozeßk... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger lehnte mit Schriftsatz vom 5. Feber 1991 den Prozeßrichter wegen Befangenheit ab. Das Erstgericht wies den Ablehnungsantrag zurück. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Klägers nicht Folge und sprach aus, daß ein Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der "außerordentliche" Revisionsrekurs des Klägers ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung Nach zahlreichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes schließt § 24 Abs 2 JN den we... mehr lesen...
Norm: JN §24ZPO nF §528 Abs2 Z1 K
Rechtssatz: Im Falle einer Entscheidung über die Ablehnung eines Richters ist Entscheidungsgegenstand die in der Klage geltend gemachte Forderung. Entscheidungstexte 2 Ob 504/91 Entscheidungstext OGH 30.01.1991 2 Ob 504/91 1 Ob 543/91 Entscheidungstext OGH 15.05.1991 1 Ob 543/91 ... mehr lesen...
Begründung: Beim Oberlandesgericht Wien ist über eine vom Antragsteller erhobene Amtshaftungsklage ein Berufungsverfahren anhängig. Im Zuge dieses Berufungsverfahrens lehnte der Antragsteller alle Richter der Senatsgruppe B, zu denen sowohl die Mitglieder des zur Entscheidung über die Berufung zuständigen Senates 14 als auch die zur Entscheidung über den Ablehnungsantrag zuständigen Richter des Senates 13 gehörten, sowie einige weitere Richter am 21. 6. 1989 ab. Der Ablehnungsantr... mehr lesen...
Begründung: Dr. Bibiane M*** ist die Mutter der mj. Christine M***. Der Vater ist der beim Landesgericht Klagenfurt als Richter tätige Dr. Hubertus H***. Zur Bearbeitung der beim Bezirksgericht Klagenfurt anhängigen Pflegschaftssache betreffend die mj. Christine M*** ist nunmehr die Richterin Dr. Ulrike S*** zuständig. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes erkannte die Ablehnung dieser Richterin durch die Mutter als nicht berechtigt und wies demgemäß den Ablehnungsantrag zurück. Das ... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter hat mit seiner am 21.März 1989 bei dem Bezirksgericht, in dessen Sprengel er seinen Wohnsitz hat, eingelangten Eingabe unter Anführung der Aktenzeichen eines Sachwalterschaftsverfahrens, eines Pflegschaftsverfahrens, von zwei Rechtsstreitigkeiten, fünf Exekutionsverfahren und zwei Strafverfahren unter anderem erklärt, den Vorsteher und einen weiteren Richter des Bezirksgerichtes abzulehnen. Im Rekurs gegen den Beschluß des übergeordneten Gerichtshofes,... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Innsbruck hat zwei Ablehnungsanträge der klagenden Partei zurückgewiesen (Beschluß ON 35). Die klagende Partei stellte innerhalb der Rechtsmittelfrist den Antrag, ihr zur Bekämpfung dieses Beschlusses die Verfahrenshilfe mit Beigebung eines Rechtsanwaltes zu bewilligen (ON 37), welcher Antrag schließlich abgewiesen wurde (Bestätigung des Beschlusses des Erstgerichtes ON 39 durch den Beschluß des Oberlandesgerichtes Innsbruck (ON 44). Das Oberlande... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vorsteher des Bezirksgerichtes erkannte die Ablehnung des Prozeßrichters als nicht berechtigt und wies demgemäß den Ablehnungsantrag des Ing.Helmut H*** zurück. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Der gegen die Entscheidung des Rekursgerichtes erhobene Revisionsrekurs des Ing.Helmut H*** ist unzulässig. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist gegen die Entscheidung der zweiten Instanz, mi... mehr lesen...
Norm: JN §24ZPO §40
Rechtssatz: Keine Kostenersatzpflicht im Ablehnungsverfahren. Anmerkung Anm zum RS: Siehe nunmehr stRsp zu RS0126588 (Zwischenstreit; Kostenersatz; seit 4 Ob 143/10y). Entscheidungstexte 1 Ob 46/89 Entscheidungstext OGH 21.02.1990 1 Ob 46/89 1 Fs 1/90 Entscheidungstext OGH 07.11.1990 1 Fs 1/90 ... mehr lesen...