nur: Ablehnung eines Senates des OGH. (T2) vgl aber Beis wie T1; Beisatz: Der Ablehnung wurde nicht Folge gegeben, weil Richter des OGH auch nicht im Verfahren über eine Eingabe gegen eine von ihnen getroffene Entscheidung ausgeschlossen sind (so schon 8 Ob 573/83). (T3)