Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 9. September 2008, GZ 27 Hv 126/08b-25, wurde der am 27. Mai 1993 geborene Marco M***** des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB (I) und zweier Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Der Strafausspruch wurde gemäß § 13 Abs 1 JGG für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit rechtskräftigem Urteil desselben Gerichts vom 14. Juli 2009, GZ 27 H... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 30. September 2005, GZ 10 Hv 134/05k-11, wurde der am 4. Oktober 1988 geborene Martin H***** gesondert des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1, Abs 2 und Abs 3 erster Fall StGB (A/l) und des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und Abs 2 StGB (A/2) sowie anderer strafbarer Handlungen, nämlich der Vergehen des Diebstahls nach § 127 StGB (B), der Entfremdung ... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 22. November 2001, GZ 41 Hv 1065/01a-7, wurde der am 8. Juli 1984 geborene (damals Jugendliche) Daniel K***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Abs 1 (gemeint Z 1) StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde vom Ausspruch der Strafe unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren „abgesehen" (gemeint: der Strafausspruch für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten; S 107). Mit ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 15. April 2002, GZ 16 Hv 1027/01z-20, wurde der am 6. Februar 1985 geborene Jugendliche (§ 1 Z 2 JGG) Horst S***** des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs 1 (§§ 15, 269 Abs 1; 83, 84 Abs 1 und Abs 2 Z 4) StGB und des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB schuldig erkannt. Der Ausspruch der ... mehr lesen...
Gründe: Mit am 16. August 1999 in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 12. August 1999, GZ 41 E Vr 2374/98-20, wurde (unter anderem) der Jugendliche Michael N***** der Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB, des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB und des versuchten Betruges nach §§ 15, 146 StGB schuldig erkannt und der Strafausspruch gemäß § 13 Abs 1 JGG für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit am 16. August 1999 in Rechtskraft e... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 25. Juli 2000, GZ 11 E Vr 71/00-39, wurde (ua) der am 6. Juni 1985 geborene Jugendliche Christopher Manfred L***** des Verbrechens des teils durch Einbruch begangenen gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 2, 130 erster Satz erster Fall StGB sowie der Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB, des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 7. Dezember 1999, GZ 9 E Vr 710/99-12, wurde Tomislav B***** des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt, wobei der Ausspruch der zu verhängenden Strafe gemäß § 13 Abs 1 JGG für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten wurde. Mit Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 7. Dezember 1999, GZ 9 E römisch fünf r 710/99-12, wurde Tomislav B***** des Vergehens des Diebstahls nach Paragraph 127, StGB schuldig erkannt,... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 17. Dezember 1999, GZ 23 E Vr 2882/99-16, wurde Christian F***** des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 erster Fall StGB schuldig erkannt. Nach § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch der zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von zwei Jahren vorbehalten. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 17. Dezember 1999, GZ 23 E römisch fünf r 2882/99-16, wurde Christian F***** des Vergehens der Verleumdung nach Paragraph 297,... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 28. März 2000, AZ 15 U 31/00i, wurde der am 29. Jänner 1985 geborene jugendliche Beschuldigte Marcel C***** des Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch der zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 28. März 2000, AZ 15 U 31/00i, wurde der am 29. Jänner 1985 geborene jugendliche Beschuldigte Marcel C****... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Bruck an der Mur vom 19. August 1999, GZ 6 U 10/99m-15, wurde der am 11. Februar 1982 geborene Zaim H***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt. Zugleich wurde mit (unangefochten gebliebenem) Beschluss gemäß § 494a Abs 1 Z 1 StPO vom nachträglichen Ausspruch einer Strafe zum AZ 11 E Vr 119/98 des Landesgerichtes Leoben abgesehen und die dort best... mehr lesen...
Gründe: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 6. März 1997, GZ 41 E Vr 2476/96-22, wurde der Jugendliche Ivaylo A***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 2 StGB sowie der Vergehen der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Der Ausspruch der Strafe wurde gemäß § 13 Abs 1 JGG für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit dem rechtskräfti... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Mattersburg vom 15. Juni 1994, GZ U 61/94-11, wurde der am 6. Jänner 1978 geborene, damals jugendliche Gregor W***** der Vergehen der versuchten Körperverletzung nach §§ 15 Abs 1, 83 Abs 1 StGB und der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch einer Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten und zugleich die Bewährungshilfe angeordnet. Mit rechtskräftigem Urteil ... mehr lesen...
Gründe: Mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Bezirksgerichtes Jennersdorf vom 29. November 1996, GZ U 88/96-11, wurde Thomas G***** (geboren am 12. Februar 1979) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt; der Ausspruch über die Strafe wurde gemäß § 13 Abs 1 JGG für die Dauer einer Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Bezirksgerichtes Jennersdorf vom 29. November 1996, GZ U 88/96-11, wurde Thomas G**... mehr lesen...
Gründe: Die am 2. September 1980 geborene Jugendliche Maria H***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 6. August 1996, GZ 41 E Vr 1548/96-11, des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Deliktsfall StGB schuldig erkannt. Der Ausspruch der Strafe wurde gemäß § 13 Abs 1 JGG für eine Probezeit von zwei Jahren vorbehalten. Die am 2. September 1980 geborene Jugendliche Maria H***** wurde mit rechtskräfti... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Bruck an der Leitha vom 19. Juni 1995, GZ 1 U 24/93-14, wurde die am 27. Dezember 1976 geborene Sandra L***** - unter Mißachtung des in § 29 StGB normierten Zusammenrechnungsprinzips - der Vergehen des Diebstahls nach § 127 StGB und des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 StGB (richtig: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Bruck an der Leitha vom 19. Juni 1995, GZ 1 U 24/93-14, wurde die am 27. Dezember 19... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §13 Abs1JGG 1988 §15 Abs2StGB §53 Abs2
Rechtssatz: Die Verlängerung einer gemäß § 13 Abs 1 JGG bestimmten Probezeit ist unzulässig. Einer analogen Anwendung des § 53 Abs 2 StGB steht die jugendstrafrechtliche Sonderregelung des § 15 Abs 2 JGG entgegen, welche eine solche Verlängerung nicht vorsieht. Entscheidungstexte 14 Os 62/95 Entscheidungstext OGH 30.05.1995 14 Os ... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §13 Abs1JGG 1988 §15 Abs2StGB §53 Abs2
Rechtssatz: Das JGG stellt gegenüber dem StGB die lex specialis dar, weshalb die (analoge) Anwendung der Vorschrift des § 53 Abs 2 StGB (die eine Verlängerung der Probezeit bis höchstens fünf Jahre wegen einer während dieser begangenen strafbaren Handlung vorsieht) auf eine gemäß § 13 Abs 1 JGG bestimmte Probezeit nicht möglich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 8.September 1987, GZ 25 U 250/87-7, wurde die am 26.Jänner 1971 geborene, demnach damals noch jugendliche Beschuldigte Sonja W***** der Vergehen des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 StGB (aF) und des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs. 1 JGG 1961 wurde der Ausspruch und die Vollstreckung der zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorläufig aufgeschoben; die Pr... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz vom 20. Dezember 1990, GZ 3 U 930/90-5, wurde Kurt H***** wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Da der Beschuldigte die abgeurteilten Straftaten vor Ablauf der Probezeiten nach einem Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe (§ 13 JGG) und nach zwei bedingten Strafnachsichten verübt hatte, traf das Bezirksgericht gemeinsam mit dem Urteil diesbezüglich im § 494 a A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - durch Rechtsmittelentscheidung des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 16.Oktober 1990, AZ 13 d Bl 1094/90, bestätigten und demnach in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Bezirksgerichtes Hernals vom 1.März 1990, GZ 9 U 650/89-7, wurde der am 24.Dezember 1969 geborene Thomas J***** des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach den §§ 287 Abs. 1 (270 Abs. 1) StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstraf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 25.April 1988, GZ 14 U 20/88-5, wurde der am 30.Mai 1970 geborene Beschuldigte Robert H***** des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs. 1 JGG 1961 wurde der Ausspruch und die Vollstreckung der zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorläufig aufgeschoben. Wegen einer (am 3.Feber 1991 und damit) vor Ablauf der Probezeit neuerlich begangene... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - gemäß § 458 Abs. 3 StPO gekürzt ausgefertigten - Urteil des Bezirksgerichtes Hernals vom 11.September 1990, GZ 9 U 243/90-7, wurde der am 21.August 1970 geborene Thomas H***** wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 3 (§ 81 Z 2) StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Unter einem wurde gemäß § 494 a Abs. 1 Z 2 (richtig: Z 1) StPO vom nachträglichen Ausspruch einer Strafe zu AZ 17 a U 78/88 des Jugendgerichtshofes Wien abgesehen ... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §13 Abs1JGG 1988 §15 Abs2StGB §53 Abs2
Rechtssatz: Die Verlängerung der mit einer bedingten Verurteilung gemäß dem § 13 Abs 1 JGG aF (nicht anders wie mit einem Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe gemäß § 13 Abs 1 JGG 1988) bestimmten Probezeit ist im Gesetz nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 11 Os 82/90 Entscheidungstext OGH 12.09.1990 11 Os 82/90 ... mehr lesen...