Norm: AußStrG 2005 §111
Rechtssatz: Wenn ein Kontaktrecht ohne Besuchsbegleitung dem Kindeswohl besser entspricht als das gänzliche Unterbleiben des Kontakts, ist schon im Interesse des Kindes von einer obligatorischen Besuchsbegleitung abzusehen. Ist hingegen das Unterbleiben des persönlichen Kontakts aus der Sicht des Kindes günstiger als eine unbegleitete Kontaktrechtsausübung, so hat das Gericht die Ausübung des Kontaktrechts von einer Besu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11AußStrG §78ZPO §237 Abs3
Rechtssatz: Im Fall der Zurücknahme eines Antrages besteht - mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung im Verfahren außer Streitsachen - eine grundsätzliche Kostenersatzpflicht in analoger Anwendung des § 237 Abs. 3 ZPO. Entscheidungstexte 54 R 201/06g Entscheidungstext LG Salzburg 16.10.2006 54 R 201/06g ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 B2AußStrG §247
Rechtssatz: Ist bei einem verspäteten außerordentlichen Revisionsrekurs des Betroffenen, auf den nicht § 247 AußStrG anzuwenden ist, bereits das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zu verneinen, so ist dieses Rechtsmittel - selbst unter grundsätzlicher Bedachtnahme auf §11 Abs2 AußStrG - wegen Verspätung zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 172/04x ... mehr lesen...
Norm: FBGAußStrG §11JN §19JN §20JN §21JN §22JN §23JN §24JN §25
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Nc 17/97y Entscheidungstext HG Wien 22.09.1997 1 Nc 17/97y European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 ÜbsAußStrG §11 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 11 AußStrG A § 11 Abs 1 AußStrG: Rekursfrist B § 11 Abs 2 AußStrG: 1) Allgemeines 2) Einzelfälle nach AußStrG 3) Einzelfälle nach anderen Gesetzen (GBG, EntmO, HGB usw) Informationen zu § 11 AußStrG Verweisungen: Zur materiellen Rechtskraft siehe Entscheidung zu § 18 AußStrG! Schlagworte Nunmehr siehe § 46 AußStrG 2005 Übs (RS0122... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 AGOG §89ZustG §14
Rechtssatz: Eine durch einen dienstlich im Ausland weilenden österreichischen Diplomaten erfolgte Übergabe eines Rechtsmittels an den diplomatischen Kurier ist der Postaufgabe gleichzuhalten. Entscheidungstexte 5 Ob 603/88 Entscheidungstext OGH 20.09.1988 5 Ob 603/88 RZ 1989/1,20 = ÖA 1990,18 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §7AußStrG §7 Abs2AußStrG §11 AAußStrG §11 B1ZPO §225
Rechtssatz: Außerstreitsachen sind Ferialsachen. Entscheidungstexte 6 Ob 710/87 Entscheidungstext OGH 14.01.1988 6 Ob 710/87 6 Ob 669/88 Entscheidungstext OGH 06.10.1988 6 Ob 669/88 6 Ob 516/90 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 19. Dezember 1979, 1 Sch 265/79-2, einvernehmlich rechtskräftig geschieden. Die Eltern vereinbarten, daß die beiden Kinder Daniela, geboren 18. April 1975, und Günther, geboren 19. Juli 1977, bei der Mutter verbleiben. Diese Vereinbarung wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 21. März 1980 pflegschaftsbehördlich genehmigt. Es wurde ausgesprochen, daß gemäß § 177 ABGB alle aus den familienrechtliche... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §2 F1AußStrG §2 F2AußStrG §9 A2fAußStrG §9 B1AußStrG §10AußStrG §11 B1AußStrG §11 B2
Rechtssatz: Wenn das Rekursgericht Beweise wiederholt oder ergänzt, hat es die Verfahrensgrundsätze des § 2 Abs 2 Z 5 und 6 und die § 105 Abs 1 AußStrG zu beachten und den Parteien grundsätzlich rechtliches Gehör (Art 6 Abs 1 MRK) zu gewähren. Entscheidungstexte 1 Ob 721/81 E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §11 B1AußStrG §14 A1AußStrG §14 A2AußStrG §19AußStrG 2005 §73EntmO §56 Abs1JN §24ZPO §520 AZPO §520 E2
Rechtssatz: Soweit die §§ 19 bis 25 JN keine Sonderregelungen für das Rechtsmittelverfahren in Ablehnungssachen enthalten, richtet sich dieses nach den Vorschriften jenes Verfahrens (hier: Entmündigungsverfahren), in dem die Ablehnung erfolgt. Besteht in diesem Verfahren kein Anwaltszwang, müssen schriftliche Rekurse ni... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 AZPO §464 IZPO §468ZPO §507: ZPO §523
Rechtssatz: Ein verspätet erhobenes Rechtsmittel ist auch dann zurückzuweisen, wenn der Rechtsmittelwerber die Verspätung aus einem Rechtsirrtum nicht erkannt hat. Entscheidungstexte 7 Ob 636/80 Entscheidungstext OGH 17.07.1980 7 Ob 636/80 5 Ob 511/84 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 AAußStrG §11 B1
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Rekurses als verspätet setzt voraus, daß er zulässig ist. Entscheidungstexte 7 Ob 567/78 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 7 Ob 567/78 7 Ob 808/81 Entscheidungstext OGH 18.02.1982 7 Ob 808/81 Vgl 6 Ob 646/83 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 A
Rechtssatz: Wird einer unvertretenen Partei eine gerichtliche Entscheidung ohne Anschluß einer Rechtsmittelbelehrung zugestellt, so ist ein von ihr nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingebrachtes Rechtsmittel dennoch verspätet. Entscheidungstexte 7 Ob 633/77 Entscheidungstext OGH 15.09.1977 7 Ob 633/77 3 Ob 642/77 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZPO §110ZPO §292 Abs2ZPO §464 IZPO §468 Abs1ZPO §507ZPO §523AußStrG §11 AZustG §22
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , dass ein Rechtsmittel bis zur sicheren Widerlegung von Zweifeln die Vermutung der Rechtzeitigkeit für sich habe (EvBl 1974/30 ua), kann nicht auf Fälle angewendet werden, in denen bereits eine öffentliche Urkunde vorliegt (hier: RS; vgl hiezu Fasching III 364), die zunächst vollen Beweis macht. In solchen Fällen muss der R... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §11 A
Rechtssatz: Die bloße Mitteilung, an anderer Stelle Beschwerde bzw Rekurs ergriffen zu haben, kann nicht als Rechtsmittel angesehen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 8/75 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 3 Ob 8/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0006984 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §251 BAußStrG §11 B2
Rechtssatz: Die gemäß § 251 ABGB antragsberechtigte Mutter und Vormünderin ist Dritte. Entscheidungstexte 4 Ob 597/73 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 4 Ob 597/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0007193 Dokumentnummer JJR_19740129_OGH0002_0040OB0... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 AAußStrG 2005 §51 Abs2AußStrG 2005 §71 Abs4ZPO §464 IZPO §468 Abs1ZPO §507ZPO §523
Rechtssatz: Ein Rechtsmittel hat in dem Sinn die Vermutung der Rechtzeitigkeit für sich, als es jedenfalls entgegenzunehmen und sachlich zu erledigen ist, solange nicht seine Verspätung durch die Aktenlage eindeutig ausgewiesen ist. Die Ergebnislosigkeit von Erhebungen über die Rechtzeitigkeit wirkt zum Vorteil des Rechtsmittelwerbers. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 AZPO §464 Abs1ZPO §505 Abs2ZPO §521 Abs1
Rechtssatz: Ein telegraphisch erhobenes Rechtsmittel ist nur dann als rechtzeitig eingebracht anzusehen, wenn es noch innerhalb der Rechtsmittelfrist durch einen Schriftsatz bestätigt wird, der den Erfordernissen einer Rechtsmittelschrift entspricht. Entscheidungstexte 4 Ob 525/73 Entscheidungstext OGH 15.05.1973 4 Ob 525... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 AGBG §123
Rechtssatz: Wenn in einer Beschlußfassung zwei Beschlüsse enthalten sind, hinsichtlich welcher verschiedene Rekursfristen vorgesehen sind, so gilt die längere Rekursfrist ohne Rücksicht darauf, welcher Teil des Beschlusses in Beschwerde gezogen wird (hier § 123 f GBG hinsichtlich Teilung, § 11 AußStrG hinsichtlich Mappenberichtigung). Entscheidungstexte 5 Ob 5/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B2AußStrG §1 B3bAußStrG §11 AAußStrG §12AußStrG §16 A1EGEO Art27EO §378 A
Rechtssatz: Vorläufige Maßnahmen, die inhaltlich etwa einer einstweiligen Verfügung in Sinne der §§ 378 ff EO entsprechen und sich aus der Bestimmung des § 142 ABGB sowie der Fürsorgepflicht des Gerichtes ableiten, kann das Pflegschaftsgericht, das hiebei nicht an die Vorschriften der EO gebunden ist, auch ohne Anhörung der Parteien und vor Abschluß der E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 B3GenRevV §11
Rechtssatz: Verspäteter Rekurs eines aus der Genossenschaftsrevisorenliste Gestrichenen ist zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 202/71 Entscheidungstext OGH 26.08.1971 1 Ob 202/71 NZ 1973,120 1 Ob 37/72 Entscheidungstext OGH 01.03.1972 1 Ob 37/72 HS 8510 (4) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 AZPO §520 E1ZPO §521
Rechtssatz: Wird der Rekurs gegen eine Entscheidung der zweiten Instanz bei dieser selbst eingebracht, ist er von Amts wegen dem Erstgericht zu überweisen. Die Rechtzeitigkeit des Rekurses ist nach dem Zeitpunkt seines Einlangens beim Gericht erster Instanz zu beurteilen (ZBl 1928/106 ua). Entscheidungstexte 6 Ob 160/71 Entscheidungstext OGH 07.07.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §7AußStrG §11 AAußStrG 2005 §65 Abs2GOG §89
Rechtssatz: Auch im Außerstreitverfahren sind die Tage des Postlaufs nur dann nicht in die Rechtsmittelfrist einzurechnen, wenn das Rechtsmittel an das zuständige Gericht adressiert ist. Entscheidungstexte 5 Ob 252/69 Entscheidungstext OGH 01.10.1969 5 Ob 252/69 6 Ob 184/70 Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1AußStrG §9 QAußStrG §11 B1
Rechtssatz: Einer juristischen Person, die erst nach Ablauf der Rekursfrist rechtlich existent geworden ist, fehlt es an der Rekurslegitimation gemäß § 9 AußStrG. Die Frage einer sachlicne Erledigung des Rekurses nach § 11 Abs 2 AußStrG erhebt sich daher gar nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 77/68 Entscheidungstext OGH 20.03.1968 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 B1AußStrG 2005 §46 Abs3 C1AußStrG 2005 §71 Abs4UGB §283 Abs4
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über einen verspäteten Rekurs ist zunächst zu prüfen, ob der Rekurs sachlich berechtigt wäre oder nicht. Nur bejahendenfalls ist die Frage zu lösen, ob die Voraussetzungen für die Ausübung des Ermessens nach § 11 Abs 2 AußStrG vorliegen und auf den verspäteten Rekurs Rücksicht genommen werden kann. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 A1
Rechtssatz: Langt der beim Gericht zweiter Instanz zwar rechtzeitig überreichte, von dort an das Gericht erster Instanz abgetretene Revisionsrekurs nach Ablauf der Rekursfrist ein, ist der Rekurs gemäß §§ 1, 2 der JMV vom 28.8.1860, RGBl Nr 205, die noch immer im Verfahren außer Streitsachen gilt, als verspätet zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 76/61 Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §521 Abs1EO §65 Abs2 AEO §88 Abs2 Z2AußStrG §11 AAußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1MRG §37 Abs3 Z15
Rechtssatz: Enthält eine Entscheidung mehrere Beschlüsse, für die an sich verschiedene Rechtsmittelfristen gelten, dann kommt für die Anfechtung einer solchen Entscheidung, gleichviel welcher ihrer Teile angegriffen wird, immer die längere Rechtsmittelfrist in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 B3RAO 1868 §1 ff
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 11 AußStrG sind sinngemäß auf die in der Rechtsanwaltsordnung vorgesehenen Rechtsmittel anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 797/21 Entscheidungstext OGH 22.11.1921 1 Ob 797/21 SZ 3/113 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0007327 ... mehr lesen...