RS OGH 1977/9/15 7Ob633/77, 3Ob642/77, 6Ob613/81, 7Ob605/82, 5Ob511/84, 6Ob26/85, 2Ob1564/95, 6Ob139

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Veröffentlicht am 15.09.1977
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Norm

AußStrG §11 A

Rechtssatz

Wird einer unvertretenen Partei eine gerichtliche Entscheidung ohne Anschluß einer Rechtsmittelbelehrung zugestellt, so ist ein von ihr nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingebrachtes Rechtsmittel dennoch verspätet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0006992

Dokumentnummer

JJR_19770915_OGH0002_0070OB00633_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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