Norm
AußStrG §11 ARechtssatz
Wird einer unvertretenen Partei eine gerichtliche Entscheidung ohne Anschluß einer Rechtsmittelbelehrung zugestellt, so ist ein von ihr nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingebrachtes Rechtsmittel dennoch verspätet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0006992Dokumentnummer
JJR_19770915_OGH0002_0070OB00633_7700000_001