Mit Bescheid des Finanzamtes vom 13. Jänner 1997 wurde die Einkommensteuer der Beschwerdeführerin für das Jahr 1995 wie folgt festgesetzt: "Die Einkommensteuer wird für das Jahr 1995 festgesetzt mit - 884.335,00 S Bisher war vorgeschrieben 0,00 S Einkünfte aus selbständiger Arbeit 760.320 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb -5.675.666 S Einkünfte aus Kapitalvermögen 4.388 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 254.054 S Nichtausgleichsfähige Verluste +910.873 S Gesamtbetrag der Ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92 Abs1 litb;EStG 1988 §18 Abs6 idF 1996/201;EStG 1988 §18 Abs7;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird die Höhe eines Verlustes mit rechtskraftfähiger Wirkung im Einkommensteuerbescheid des Verlustjahres festgesetzt. Es wird damit im Sinne des § 92 Abs. 1 lit. b BAO eine abga... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 10. Mai 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe vorsätzlich als Abgabepflichtiger, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht dadurch verletzt, dass er für die Jahre 2001 und 2002 keine bzw. verspätete Steuererklärungen (nämlich Umsatz- und Einkommensteuererklärungen 2001 und 2002) abgegeben habe. Dadurch habe er das Finanzvergehen der Finanz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §134 Abs2;BAO §92 Abs1 lita;BAO §97; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0166 E 22. Dezember 2005 RS 1
(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Die Abgabenbehörde kann die nach § 275 BAO gesetzte Mängelbehebungsfrist verlängern (§ 110 Abs 2 BAO). Der normative Abspruch darüber, dass die gesetzte Frist verlängert wird, ändert die den Steuerpfli... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 11. Dezember 1985 und vom 14. Jänner 1986 teilte die beschwerdeführende Partei der Abgabenbehörde mit, dass sich bezüglich der beschwerdegegenständlichen Liegenschaft mit der Steuernummer 03 2 1083 aus Anlass der Übernahme der Geschäftsführung für die Landeskrankenhäuser durch die beschwerdeführende Partei per 1. Jänner 1986 auch die Anschrift des Landeskrankenhauses Graz geändert habe. Für alle Arten von Korrespondenz, Rechnungen, Lieferscheine, etc., die sich ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §4;BAO §92 Abs1 lita;B-VG Art18;LAO Stmk 1963 §183;LAO Stmk 1963 §3;LAO Stmk 1963 §69 Abs1 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Nach der ständigen hg. Rechtsprechung sind Entstehung, Inhalt und Erlöschen der Abgabenschuld einschließlich des diesbezügliche... mehr lesen...
1. Die mit 9. Februar 2001 datierten Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für 1994, 1995, 1996, 1997 und 1998 sowie betreffend Umsatzsteuer der Jahre 1996, 1997 und 1998 wurden dem Beschwerdeführer am 13. Februar 2001 zugestellt. Am 13. März 2001 erhob er gegen diese Bescheide Berufung, "wegen im Rahmen der Betriebsprüfung unangemessen hohen Ausscheidens von Betriebsausgaben hinsichtlich Pajero 3,5 V 6 und unangemessen hohen Ausscheidens von Zinsen, die den tatsäc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110 Abs2;BAO §275;BAO §92 Abs1 lita;BAO §97;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde kann die nach § 275 BAO gesetzte Mängelbehebungsfrist verlängern (§ 110 Abs 2 BAO). Der normative Abspruch darüber, dass die gesetzte Frist verlängert wird, ändert die den Steuerpflichtigen treffenden Verpflichtungen und stellt somit einen Bescheid i.S.d. § 92 Abs. 1 lit. a B... mehr lesen...
Anlässlich einer den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 30. April 1999 umfassenden Getränkeabgabeprüfung der Prüfungsabteilung des Steiermärkischen Gemeindebundes wurde in einer von der Beschwerdeführerin unterfertigten "Getränkeabgabe-Nachtragserklärung" vom 29. Juni 1999 festgehalten: "Alkoholfreie Getränke werden innerhalb der Verpflegsgebühren entgeltlich abgegeben. Getränke für das Personal sind zum Wareneinsatz pflichtig. Berechnung siehe Beilage" Bei der von der Prüferin auf einem Bei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §92 Abs1;LAO Stmk 1963 §150;LAO Stmk 1963 §69 Abs1;
Rechtssatz: Kein Feststellungsbescheid ist zu erlassen, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist (Hinweis E 14. August 1991, 89/17/0174). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2004160281.X04 ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §92 Abs1;LAO Stmk 1963 §69 Abs1;
Rechtssatz: Ein Feststellungsbescheid über Rechte und Rechtsverhältnisse hat zu ergehen, wenn dies von einer Partei beantragt wird, diese ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der H-GmbH. Die H-GmbH, die E-GmbH und die E-KG gehören zu einer Unternehmensgruppe. AH war Geschäftsführer dieser Gesellschaften. Aufgrund einer bei der H-GmbH durchgeführten Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1998 (abgeschlossen am 14. September 1999) ergingen für den genannten Zeitraum am 17. September 1999 Haftungs- und Abgabenbescheide. Die H-GmbH brachte gegen die Haftungs- und A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235BAO §236BAO §4BAO §92 Abs1B-VG Art18 Abs1VwRallg Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/14/0010 E 16.03.2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/14/0035 E 28. September 2004 RS 1 (hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Entstehung, Inhalt und Erlöschen der A... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kapitalgesellschaft wurde im Februar 1992 von einer dem Konzern der seinerzeitigen CA-BV zugehörigen Gesellschaft (M. GmbH) zunächst als GmbH gegründet und im September 1992 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Im Jahre 1996 erfolgte eine neuerliche Umwandlung der beschwerdeführenden Kapitalgesellschaft in eine GmbH und im Jahre 1998 nahm sie jene Firmenbezeichnung an, unter welcher sie von der belangten Behörde mit dem angefochtenen Bescheid angesprochen wor... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §92 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein rechtskräftiger Abgabenbescheid, mit dem gegen ein Steuersubjekt ein bestimmter Abgabenanspruch geltend gemacht wurde, steht der Geltendmachung eines auf der selben Tatbestandsverwirklichung beruhenden Abgabenanspruches gegen ein anderes Steuersubjekt grundsätz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit der Eingabe vom 26. Februar 1998 die Rückzahlung der Getränkesteuer für die Jahre 1995, 1996 und 1997 und mit der weiteren Eingabe vom 5. November 1999 die Rückzahlung der Getränkesteuer für die Jahre 1995 bis 1999. Mit Bescheid vom 21. Februar 2000 (Spruchpunkt II.) wies der Magistrat der Stadt Wien diese Anträge ab. Der Beschwerdeführer erhob Berufung, in der er erklärte, sich der Meinung der Behörde nicht anschließen zu können. Um ein unnötiges V... mehr lesen...
Index: E6JL34009 Abgabenordnung Wien
Norm: 62001CJ0147 Weber's Wine World VORAB;LAO Wr 1962 §185 Abs3;LAO Wr 1962 §92 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 21/2005, 477 bis 478;
Rechtssatz: Es oblag dem Abgabenpflichtigen als demjenigen, der behauptete, durch die Erhebung der Getränkesteuer einen wirtschaftlichen Nachteil und damit einen Schaden gehabt zu haben, nach der nationalen Rechtslage - die nic... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 2. April 1998 wurde dem Beschwerdeführer die Baubewilligung zum Neubau einer Tiefgarage und einer Tennisanlage auf Gp 1701/6, EZ XY, KG K, erteilt. Mit weiterem Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 19. Mai 1998 wurde dem Beschwerdeführer ein Erschließungskostenbeitrag nach § 7 des Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 22/1998, (im Folgenden: Tir VerkehrsaufschließungsAbgG) in der ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §119 Abs1;BAO §276;LAO Tir 1984 §207;LAO Tir 1984 §92 Abs1;LAO Tir 1984 §92 Abs2;LAO Tir 1984 §95;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellen entsprechende Sachverhaltsfeststellungen in einer Berufungsvorentscheidung einen Vorhalt dar, der der Partei Gelegenheit... mehr lesen...
Das Finanzamt S teilte dem Wohnsitzfinanzamt des Beschwerdeführers im Jänner 1998 mit, dass dieser aus seiner Beteiligung an der T-KG im Jahr 1996 Einkünfte aus Gewerbebetrieb von S 19,207.972,-- (darin enthalten ein Veräußerungsgewinn von S 18,563.500,--) erzielt habe. Bei Erlassung des Einkommensteuerbescheides 1996 vom 25. Juni 1998, mit welchem Einkommensteuer in Höhe von S 8,334.800,-- festgesetzt wurde, erfasste das Finanzamt u.a. diese Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In seiner Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235BAO §236BAO §4BAO §92 Abs1B-VG Art18 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Entstehung, Inhalt und Erlöschen der Abgabenschuld einschließlich des diesbezüglichen Verfahrens und der diesbezüglichen Rechtsformen hoheitlichen Handelns sind - entsprechend dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Abgabe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde für die Jahre 1999 und 2000 die Bemessungsgrundlagen für alkoholische und alkoholfreie Getränke bzw. Speiseeis sowie die sich daraus ergebenden Steuerbeträge im Einzelnen fest und schrieb in Abänderung des erstinstanzlichen Bescheides der Beschwerdeführerin Getränkesteuer in der Höhe von insgesamt EUR 4.990,81 vor; zudem hielt sie fest, dass die Abgabe bereits fällig gewesen sei. Zur Begründung: verwi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §119 Abs1;BAO §276;LAO Wr 1962 §211;LAO Wr 1962 §90 Abs2;LAO Wr 1962 §92 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Es wäre an der Beschwerdeführerin gelegen, das in die Beschwerde aufgenommene Vorbringen über allfällige Divergenzen mit eigenen Aufzeichnungen bzw. über die angeblich nicht nac... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist Folgendes zu entnehmen: Mit Bescheid vom 20. April 1995 erließ das Finanzamt der Beschwerdeführerin gegenüber einen vorläufigen Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 1992, in dessen Spruch: Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von S - 6,166.431,--, "nichtausgleichsfähige Verluste" in Höhe von "S 0", ein Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von S - 6,166.431,--, ein Einkommen von S 0 fes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §186;BAO §198;BAO §92 Abs1 litb;BAO §92 Abs1 litc;EStG 1988 §10 Abs8;EStG 1988 §18 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis vom 28. Oktober 1998, 97/14/0086, VwSlg 7319 F/1998, sind Rechtsklarheit schaffende Feststellungsaussprüche nicht allein den im Gesetz vorgesehenen Festste... mehr lesen...
In der - gleichzeitig vor dem Verfassungsgerichtshof erhobenen - Beschwerde führt der Beschwerdeführer aus, er besitze zwei Lebensversicherungen, welche 1984 und 1988 abgeschlossen worden seien. Im Rahmen der von ihm im größtmöglichen Rahmen geltend gemachten Sonderausgaben hätten Prämien für Kranken- und Unfallversicherungen den größten Anteil ausgemacht, auch aus dem Titel der Wohnraumbeschaffung sei der Höchstbetrag für Sonderausgaben überschritten worden, sodass auch bei Berü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92 Abs1 litb;
Rechtssatz: Feststellungsbescheide sind im Anwendungsbereich der BAO nur dann zulässig, wenn dies in den Abgabenvorschriften ausdrücklich vorgesehen ist oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse oder im rechtlichen Interesse einer Partei liegt und ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung darstellt (Hinweis ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war mit seiner Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 1993 Anlassfall hinsichtlich der mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Oktober 1997, G 168/96 u.a., Slg. 14.992, erfolgten Aufhebung mehrerer Bestimmungen des EStG 1988. Mit Bescheid vom 13. Juli 1999 stellte das Finanzamt unter Bezugnahme auf § 92 Abs. 1 BAO fest (Spruchpunkt 1), dass der Beschwerdeführer "in der Zeit von Jänner 1993 bis September 1993 gemäß § 33 Abs. 4 Z. 3 l... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §92 Abs1;B-VG Art140 Abs7;B-VG Art18;EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita idF 1992/312;FamLAG 1967 §26;
Rechtssatz: Das Fehlen einer Rechtsgrundlage für die Erlassung eines entsprechenden Leistungsgebotes an den Beschwerdeführer konnte nicht durch das Ergehen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer des Grundstückes Nr. 25/4 der Katastralgemeinde K. Dieses Grundstück ist im Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesen. Auf Grund der Ersichtlichmachung einer Planung des Bundes ist die Fläche dieses Grundstückes als Verdachtsfläche-Altlast ausgewiesen. In der Legende zur Planübersicht heißt es zu "Verdachtsflächen-Altlast": "Verpflichtende Sanierung bei Neu- und Zubauten von Wohn- und Aufenthaltsräumen im Zuge der Erteilung einer Bauplatzbewillig... mehr lesen...