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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Die Vereinbarung, Waren gegen Übernahme von Verbindlichkeiten in bestimmter Höhe zu verkaufen und den Differenzbetrag (auf Inventurwerte) "schenkungshalber" zu erlassen, rechtfertigt es, die Anschaffungskosten lediglich in Höhe der anteiligen übernommenen Verbindlichkeiten anzusehen. Nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung ging der Kaufpreis über diesen Betrag nicht hinaus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140092.X01Im RIS seit
05.11.1991