RS Vwgh 1991/4/16 90/14/0104

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.1991
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §23 Abs1;
BAO §25;
EStG 1972 §4 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 390;

Rechtssatz

Eines der bei Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen zu berücksichtigenden Kriterien ist, daß sie auch zwischen Familienfremden unter gleichen Bedingungen gestaltet worden wären. Nach stRsp des VwGH erscheint es ausgeschlossen, daß ein Arbeitgeber einem mit ihm nicht verwandten Arbeitnehmer seinen Betrieb unentgeltlich oder gegen ein nicht angemessenes (geringes) Entgelt überläßt und dann noch eine Abfertigung bezahlt (Hinweis E 24.6.1986, 86/14/0080; E 17.1.1989, 86/14/0008; E 19.9.1989, 86/14/0157).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140104.X02

Im RIS seit

06.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten