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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §23 Abs1;Rechtssatz
Es entspricht den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung, daß eine Urkunde, mit der eine Gesellschaftsbeteiligung im Wert von öS 1,65 Mio dargetan werden soll, die Unterschriften der Vertragspartner aufweist oder daß bei einem mündlichen Abschluß eines solchen Vertrages auf sonstige Weise ein geeigneter Nachweis geschaffen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150231.X01Im RIS seit
20.11.2000