Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurden im Instanzenzug im Zusammenhang mit der Festsetzung der Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Streitjahre: 1. Rückstellungen für Architektenhonorare nur in der Höhe anerkannt, in der einem gesellschaftsfremden Architekten Honorare für eine vergleichbare Leistung bezahlt würden (12 % der tatsächlichen Baukosten); 2. Aufwendungen für Grundkosten (Fläche 9.290 m2) nur hinsichtlich einer Teilfläche (1.855 m2) u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §22 Abs2;BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs4;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStBG 1991, 48;
Rechtssatz: Die Nahebeziehung einer Person (hier: Architekt) zu einer GmbH, die es rechtfertigt, den abgaberechtlich relevanten Beziehungen ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine offene Handelsgesellschaft, an der im Streitjahr Gerhard P. mit 25 %, seine Ehegattin Gertraud P. mit ebenfalls 25 % und Gottfried B. zu 50 % beteiligt waren. Der Unternehmensgegensstand der Beschwerdeführerin war der Handel mit Metallen und Kunststoffen. Für die Jahre 1978 bis 1980 fand bei der Beschwerdeführerin eine Betriebsprüfung statt, bei der unter anderem folgende Feststellungen getroffen wurden: Mit Notariatsakt vom 27. Dezember 1979 sei vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990/419;
Rechtssatz: Gem § 22 Abs 1 BAO ist der Abgabepflichtige grundsätzlich nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, daß er die geringste Steuerbelastung erzielt. Als Mißbrauch anzusehen ist hingegen eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990/419;
Rechtssatz: Eine Unternehmertätigkeit, die darin besteht, einen kompletten Kundenstock zu betreuen und unter vollem Einsatz den Warenverkauf zu forcieren (sowie) die Wünsche der Kunden entgegenzunehmen, kann an dritte Personen übertragen werden. Voraussetzung für die steuerliche Anerkenn... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers, den Zweitbeschwerdeführer als weiteren bevollmächtigten Vertreter für die mündliche Berufungsverhandlung zuzulassen, gemäß § 84 BAO abgelehnt. Der Zweitbeschwerdeführer sei in dem vorangegangenen Abgabenverfahren bei der Abgabenbehörde erster Instanz mehrmals ohne Vorlage einer Vollmacht durch Vorsprachen und Überbringung von Unterlagen als Vertreter des abgabepflichtigen Erstbesc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: ABGB §1151;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §321 Abs2;BAO §84 Abs1;WTBO §71; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 78;
Rechtssatz: Die
Begründung: eines (echten, nicht nur zum Schein abgeschlossenen) Dienstverhältnisses ist keine Umgehungshandlung, die § 84 BAO auch gegenübe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: ABGB §1151;BAO §167 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §321 Abs2;BAO §84 Abs1;WTBO §71; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 78;
Rechtssatz: Ob ein Dienstverhältnis vorliegt ist im gegebenen Zusammenhang nach dem Privatrecht zu beurteilen. Die danach entscheidenden Merk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §22 Abs1;RAO 1868 §27 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nur in die Liste eingetragene Rechtsanwälte haben das subjektive Recht zur Teilnahme an der Plenarversammlung, nicht also Rechtsanwaltanwärter. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988010322.X01 Im RIS seit 05.09.2006 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 174;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 22 Abs 1 BAO hindert den Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht daran, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes so einzusetzen, daß er die geringste Steuerbelastung erzielt. Dies gilt auch dann, wenn er bestimmte rechtliche Wege aussc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: § 4 Abs 4 EStG ist nicht zu entnehmen, daß Aufwendungen für Dienstleistungen naher Angehöriger - soweit sie das Ausmaß üblicher familienhafter Mitarbeit übersteigen - nur auf Grund einer entsprechenden Vereinbarung anzuerkennen wären. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §22 Abs2;BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §47 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 175;
Rechtssatz: Durch die Option auf den Geschäftsanteil einer GmbH allein wird an diesem nicht wirtschaftliches Eigentum erworben. Räumt eine solc... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22 Abs1;EVHGB 04te Art7 Nr5;HGB §114; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 109;
Rechtssatz: Die Pflichten eines Gesellschafters einer Personengesellschaft sind grundsätzlich persönlich wahrzunehmen. Jedoch kann ein Gesellschafter mit Genehmigung der übrigen seine Geschäftsführungsagenden auch auf eine dritte Person übe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 109;
Rechtssatz: Eine gesellschaftsrechtlich zulässige Konstruktion der Verflechtung von Gesellschaftern stellt für sich einen Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts selbst dann nicht dar, wenn dafür der Haftungsausschluß bei einer der verflochtenen Gesells... mehr lesen...
Index: Finanzstrafrecht27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1BAO §22 Abs1BAO §23 Abs2EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litbEStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §4 Abs4RAO 1945 §15RAO 1945 §9 Abs1
Rechtssatz: Der Ersatz von Barauslagen eines Beauftragten für Reisen zur Durchführung von Informationen in Rechtsangelegenheiten, die einem Rechtsanwalt übertra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Grundsätzlich steht es zwar jedem Abgabepflichtigen frei, seine geschäftlichen Verhältnisse nach seinem Belieben zu ordnen. Wenn jedoch bei der Gründung einer GmbH und einer KG vorwiegend die Rechtsnachfolge nach dem Tod de... mehr lesen...