RS Vwgh 1988/11/29 88/14/0191

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22 Abs1;
BAO §23 Abs1;
BAO §25;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

§ 4 Abs 4 EStG ist nicht zu entnehmen, daß Aufwendungen für Dienstleistungen naher Angehöriger - soweit sie das Ausmaß üblicher familienhafter Mitarbeit übersteigen - nur auf Grund einer entsprechenden Vereinbarung anzuerkennen wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140191.X02

Im RIS seit

29.11.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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