Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, in welcher Eigenschaft er auch als Sachverständiger vor Gericht tätig ist. Er erzielte in den Streitjahren neben den Einkünften aus selbstständiger Arbeit auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Hinsichtlich der Vorjahre 1983 bis 1986 erging das hg Erkenntnis vom 27. Juli 1994, Zl 92/13/0175. Im Jahre 1996 wurde beim Beschwerdeführer eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen, bei der es (neuerlich) zu zahlreichen F... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, wonach als Gegenleistung für Botendienste Urlaubsaufenthalte in einem Luxushotel finanziert werden, hält einem Fremdvergleich keineswegs stand. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999130221.X05 Im RIS seit 27.09.2001 ... mehr lesen...
Mit Beschluss der Abteilung 3 des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 10. März 1998 wurde dem Beschwerdeführer auf Grund seines Antrages vom 11. Oktober 1996 die Berufsunfähigkeitspension gemäß der Satzung der Versorgungseinrichtung der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, mit Stichtag 1. März 1998, zuerkannt. Hiezu wurde im Wesentlichen ausgeführt, es stehe auf Grund des - näher dargestellten - Ermittlungsverfahrens fest, dass der Beschwerdeführer nicht meh... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: GO RAK Stmk 1995 §1;RAO 1868 §22 Abs1;Satzung Versorgungseinrichtung RAK Stmk 1995;Satzung Versorgungseinrichtung RAK Stmk 1997;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet und wurde aus der Liste der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer gelöscht. Der Beschwerdeführer hat bis zu diesem Zeitpunkt keine Beitragsleistung im Sinne der Satzung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Einzelunternehmen, das im Zubehörhandel für die Stahlindustrie und Gießerei tätig ist, Vertretungen auf Provisionsbasis im Stahlbereich übernimmt und Abnahmekontrollen durchführt. Weiters war der Beschwerdeführer in den Streitjahren zu 25 %, seine Ehefrau H.T. von 1984 bis 1986 zu 75 % und ab 2. November 1987 zu 26 % an der T-GmbH beteiligt. Die T-GmbH war weitgehend im selben Bereich tätig wie das Einzelunternehmen des Beschwerdeführers, der zudem zu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Frau HK hält einen Geschäftsanteil im Ausmaß von 75% des Stammkapitals von 500.000 S. Im Zuge einer Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin im September 1988 von HK 3,6 Mio. S erhalten und in ihren Büchern als Darlehen ausgewiesen habe. Der Geldbetrag stelle aber in Wahrheit verdecktes Stammkapital dar. Über die Mittelzufuhr sei eine mit 17. Jänner 1989 datierte Aktennotiz erstellt worden. In di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Eine befristete Rückzahlungsfreiheit in den ersten Jahren der Laufzeit eines Darlehens ist nicht ungewöhnlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1995150127.X03 Im RIS seit 21.03.2001 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0068 E 28. April 1999 RS 1 Stammrechtssatz Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellscha... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Im gegenständlichen Falle ist ein Geldbetrag von 3,6 Mio S der Abgabepflichtigen, einer überschuldeten Kapitalgesellschaft, ohne Besicherung und unter Abgabe einer Nachrangigkeitserklärung überlassen worden, wobei kein schriftlicher Vertrag erstellt... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft mbH betreibt ein Säge- und Hobelwerk. Der Gesellschaftsvertrag wurde am 21. November 1974 von Johann P. und seinen drei Söhnen geschlossen. Vom Stammkapital der Gesellschaft mit S 100.000,-- übernahm Johann P. S 28.000,-- und jeder seiner Söhne S 24.000,--. Johann P. betrieb zuvor am selben Standort ein Einzelunternehmen mit demselben Betriebsgegenstand. Johann P. wurde von seiner Ehefrau Juliane P. ein (Betriebs-)Darlehen von S 500.000,-- mit einem... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 6 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0113 E 13. Oktober 1999 RS 1(hier KStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Unter verdeckten Gewinnausschütt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 1 Stammrechtssatz Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung versteht man alle nicht ohne w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0039 E 26. Mai 1999 RS 1(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Gewin... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine in Liechtenstein im Handelsregister eingetragene Aktiengesellschaft, ist eine Domizilgesellschaft. Sie reichte beim Finanzamt Abgabenerklärungen ein, in welchen in Österreich ausgeführte Umsätze (Vermietung von Bürogeräten und Computersoftware an Dipl.-Ing. F) ausgewiesen sind. Sie machte auch Vorsteuern geltend, es ergab sich jedoch kein Vorsteuerüberhang. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung gelangte das Finanzamt zur Auffassung, durch die von der B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22 Abs1;BAO §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0140 E 11. Dezember 1990 VwSlg 6562 F/1990 RS 1 Stammrechtssatz Der Steuerpflichtige ist grundsätzlich nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, um die geringste Steuerbelastung zu erzielen. Als Mißbrauch ist hingegen eine rechtliche Gestal... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit Notariatsakt vom 3. Juni 1988 mit einem Stammkapital von S 500.000,-- gegründet. Die damaligen Gesellschafter waren I. B. mit einer Stammeinlage von S 260.000,-- sowie G. B. und E. B. mit einer Stammeinlage von je S 120.000,--. Gegenstand der Gesellschaft sind: a) die Übernahme, Bearbeitung, Entwässerung, Kompostierung und Lagerung sowie der Handel von bzw mit Abfallprodukten, insbesondere das Pressen von Klärschlamm mittels mobiler Klärschla... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0065
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustande gekommen und abgewickelt worden wäre, ist ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0065
Rechtssatz: Die Unangemessenheit eines Aufwandes kann sich nicht nur aus einem Vergleich mit anderen Fällen, sondern durchau... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0065
Rechtssatz: Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung versteht man alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen (Vorteile) einer Kö... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/10/13 96/13/0113 1
(hier KStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Unter verdeckten Gewinnausschüttungen s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/05/26 99/13/0039 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Gew... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH war im Streitzeitraum Dr. St. zu 100 % beteiligt. Die Alleingesellschafterin war gleichzeitig Geschäftsführerin der GmbH. Darüber hinaus war die Gesellschafterin auch selbst als Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin (Einzelunternehmen) sowie für die weitere Steuerberatungsgesellschaft T GmbH tätig. In den von der Beschwerdeführerin der Abgabenbehörde vorgelegten Bilanzen wurden Gewinne für 1983 von S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Unter verdeckten Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen an Anteilsinhaber zu verstehen, die das Einkommen der Körperschaft zu Unrecht vermindern und ihre Wurzeln in der Anteilsinh... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Notariatsakt vom 26. März 1986 mit Sitz in Wien und einem Stammkapital von S 500.000,-- errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist im Wesentlichen die Entwicklung, Verwertung und der Handel mit Patenten, Know-How, Marken etc., Beteiligung an internationalen Kooperationen, Marktforschung, Übernahme und Durchführung von Innovationsaufträgen sowie der Import und Export von Waren aller Art. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 16. November 1988... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht53 Wirtschaftsförderung
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;InvestPrämG §2 Abs2;
Rechtssatz: Bei Fehlen der betrieblichen Veranlassung liegt kein Rechtserwerb vor, der die Geltendmachung einer Investitionsprämie rechtlich ermöglichen würde. Bei Prüfung der betrieblichen Veranlassung eines Aufwandes ist davon auszugehen, dass das Handeln ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker (Ingenieurkonsulent für Landwirtschaft) tätig; er bezieht aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Die Gewinnermittlung wird gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 unter Verwendung der Bruttomethode vorgenommen. Der Kanzleisitz des Beschwerdeführers befindet sich in seinem Wohnhaus. Die Veranlagungen zur Umsatz- und Einkommensteuer 1987 bis 1991 erfolgten zunächst erklärungsgemäß; die Bescheide ergingen g... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1151;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Die Gewährung eines Betriebsausfluges anstatt eines Urlaubes und eine Urlaubsablöse anstelle einer Urlaubsgewährung sind nicht fremdüblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150070.X05 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1151;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH können Dienstverträge zwischen nahen Angehörigen - auch wenn sie zivilrechtlich gültig abgeschlossen worden sind - steuerlich nur unter Fremdvergleichsgesichtspunkten anerkannt werden. Andernfalls könnten wegen des zwische... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerdeschrift und den ihr angeschlossenen Ablichtungen der angefochtenen Bescheide ergibt, ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Beurteilung des Unterbleibens einer Verzinsung von Verrechnungsforderungen der Beschwerdeführerin gegenüber zwei anderen Gesellschaften als verdeckte Gewinnausschüttung strittig. Die belangte Behörde beurteilte im erstangefochtenen Bescheid, betreffend Körperschaftsteuer 1990 bis 1992, das Unterbleibe... mehr lesen...