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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 109;Rechtssatz
Eine gesellschaftsrechtlich zulässige Konstruktion der Verflechtung von Gesellschaftern stellt für sich einen Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts selbst dann nicht dar, wenn dafür der Haftungsausschluß bei einer der verflochtenen Gesellschaften bestimmend war. Auch der für Verflechtungen wie im konkreten Fall von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften bedeutsame Gesichtspunkt der sinngemäßen Anwendung der für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen durch die stRsp herausgearbeiteten Grundsätze (Hinweis E 10.5.1988, 87/14/0084 und E 10.5.1988, 87/14/0085) rechtfertigt keine andere Beurteilung des Falles.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988150067.X01Im RIS seit
08.02.2001Zuletzt aktualisiert am
28.12.2018