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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 174;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 22 Abs 1 BAO hindert den Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht daran, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes so einzusetzen, daß er die geringste Steuerbelastung erzielt. Dies gilt auch dann, wenn er bestimmte rechtliche Wege ausschließlich zum Zweck der Steuerersparnis einschlägt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140200.X01Im RIS seit
29.11.1988