RS Vwgh 1988/11/29 87/14/0200

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 174;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 22 Abs 1 BAO hindert den Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht daran, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes so einzusetzen, daß er die geringste Steuerbelastung erzielt. Dies gilt auch dann, wenn er bestimmte rechtliche Wege ausschließlich zum Zweck der Steuerersparnis einschlägt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140200.X01

Im RIS seit

29.11.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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