RS Vwgh 2000/8/3 96/15/0159

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Veröffentlicht am 03.08.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;
BAO §23 Abs1;
KStG 1988 §8 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0160

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 6

Stammrechtssatz

Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustande gekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage und daher auf Grund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu lösen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996150159.X06

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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