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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/15/0065Rechtssatz
Die Unangemessenheit eines Aufwandes kann sich nicht nur aus einem Vergleich mit anderen Fällen, sondern durchaus auch aus dem Ausschöpfen sonstiger in einem konkreten Fall zur Verfügung stehender Erkenntnismittel ergeben. Auf diese muss insb dann zurückgegriffen werden, wenn ein geeigneter Vergleichsmaßstab fehlt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150056.X07Im RIS seit
03.04.2001