Norm: ABGB §1063 CAO §20aKO §149
Rechtssatz: Nimmt der Vorbehaltsverkäufer nach bestätigtem Ausgleich die auf die Kaufpreisrestforderung entfallende Ausgleichsquote entgegen, muss darin kein Verzicht auf Rückabwicklung liegen, wenn ein Geldanspruch auf Ersatzaussonderung geltend gemacht wurde, mit dem wegen Gleichartigkeit aufgerechnet werden kann. Entscheidungstexte 8 Ob 184/00t Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVABGB §1423AngG §26 Z2 III2bAO §20a
Rechtssatz: Unzumutbarkeit der Mitwirkung des Arbeitnehmers an der Vorfinanzierung des Insolvenzausfallgeldes, wenn er Gefahr läuft, die Sicherung für seine Ansprüche aus der zu erwartenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzubüßen. Entscheidungstexte 9 ObA 124/90 Entscheidungstext OGH 13.06.1990 9 ObA 124/90 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaABGB §1063AO §11AO §20a
Rechtssatz: Meldet der Vorbehaltsverkäufer seine restliche Kaufpreisforderung im Ausgleichsverfahren des Käufers an , übt er bei der Ausgleichstagsatzung das Stimmrecht aus und nimmt er nach bestätigtem Ausgleich die auf die geltend gemachte Forderung entfallenden Ausgleichsraten entgegen, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag und das Begehren auf Herausgabe der (unter Eigentumsvorbehalt verkauften) Kaufsa... mehr lesen...
Norm: AO §10AO §20aEO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVDEO §39 Abs1 Z2 IVE
Rechtssatz: Die betreibende Partei muß bescheinigen welcher Teil ihrer Forderung sich auf Betriebskosten und Heizkosten für die Zeit nach dem Tag der Ausgleichseröffnung bezieht. Mangels einer solchen Bescheinigung ist der Vollzug einer vom Titelgericht bewilligten Exekution abzulehnen, bzw die Exekution gem § 39 Abs 1 Z 2 EO einzustellen. Entscheidun... mehr lesen...
Die klagende Handelsgesellschaft begehrte vom Beklagten die Herausgabe von Geräten, Zubehörsteilen und Einrichtungsgegenständen. Sie habe iS ihres Schlußbriefes vom 11. 4. 1979 mit dem Beklagten einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer Zentralheizungsanlage, einer Lüftungs- bzw. Entlüftungsanlage, über sanitäre Installation sowie einer Wasseraufbereitungsanlage und darüber hinaus über zusätzliche Aufträge geschlossen. Mit dem Schlußbrief seien die Lieferbedingungen der Kläge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1414AO §20aAO §53 Abs1
Rechtssatz: Ist mit der Hingabe des Wechselakzeptes durch den Schuldner der Forderung aus dem Grundgeschäft eine Verbesserung der Rechtsstellung des Gläubigers beabsichtigt gewesen um die Möglichkeiten des Gläubigers zu erweitern, die vom Schuldner der Grundforderung geschuldete Leistung zu erlangen, dann liefe es einem Zweck der Leistung des Wechselakzeptes zuwider, einen über die tatsächliche Zahlung (der Au... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §26 Z2 III2bAO §20aBAG §15 Abs4 litdKO §25
Rechtssatz: Die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers berechtigt - anders als nach § 25 Abs 1 KO die Eröffnung des Konkurses - für sich allein den Arbeitnehmer noch nicht zum vorzeitigen Austritt; dem Arbeitnehmer bleibt aber auch in einem solchen Fall das Recht vorbehalten, das Arbeitsverhältnis nach den allgemeinen Bestimmungen (§ 1162 ABGB, § 26 ... mehr lesen...
Norm: AO §20aAO §20bKO §21
Rechtssatz: Der auf die schon geleistete Zahlung entfallende Teil der Lieferschuld des Verkäufers (Ausgleichsschuldners) wird zur Ausgleichsschuld, wobei sich der Anspruch auf Lieferung gemäß § 14 Abs 1 AO in eine Geldschuld verwandelt. Die noch unbezahlte Teillieferung ist hingegen vom Ausgleichsschuldner gegen Entrichtung des restlichen Kaufpreises voll zu erbringen. Dies gilt sinngemäß auch für den Anschlußkonkurs.... mehr lesen...
Der Kläger Friedrich K war seit 8. April 1974, der Kläger Ing. Helmut M seit 1. August 1974 und der Kläger Norbert G seit 1. September 1968 Angestellter der beklagten Partei. Über das Vermögen der beklagten Partei wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 22. Feber 1979 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Die Filiale der beklagten Partei in Villach wurde im Laufe des Jahres 1979 aufgelöst; die meisten Kärntner Dienstnehmer wurden gekundigt. Die Kläger erklärten gegenüber de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1423AngG §26 Z2 III2bAO §20aKO §25
Rechtssatz: Kein vorzeitiges Austrittsrecht des Arbeitnehmers bei Eröffnung des Ausgleichsverfahrens, wenn das Entgelt rechtzeitig mit Zustimmung des Arbeitgebers durch einen Dritten bezahlt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 139/80 Entscheidungstext OGH 17.03.1981 4 Ob 139/80 Veröff: SZ 54/32 = EvBl 1981/98 S 319 = Arb 9956 = ZAS 1982,175 = ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2bAngG §29 Abs1AO §20aKO §25IESG §1IESG §8
Rechtssatz: Kein vorzeitiges Austrittsrecht des Arbeitnehmers bei Eröffnung des Ausgleichsverfahrens, wenn das Entgelt rechtzeitig in Form des Insolvenzausfallgeldes durch das Arbeitsamt oder im Weg der Vorfinanzierung des Insolvenzausfallgeldes durch ein Kreditinstitut bezahlt wird, auch wenn eine Mitwirkung des Arbeitnehmers im Form der Eröffnung eines Gehaltskontos bei einem bes... mehr lesen...
Norm: AO §20aAO §53ZPO §41 A1
Rechtssatz: Bei den Prozeßkostenforderungen handelt es sich um Forderungen, die öffentlich - rechtlicher Natur und unmittelbar auf Grund der Vertragsaufhebung zu leisten sind und die von den Wirkungen des Ausgleichs erfaßt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 91/77 Entscheidungstext OGH 27.09.1977 3 Ob 91/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaAO §20a
Rechtssatz: § 20 a AO ist nicht bloß anwendbar auf Ansprüche auf Erfüllung eines zweiseitigen Vertrages, sondern auch auf die gegenseitigen Ansprüche (soweit es sich um Geldforderungen handelt) im Falle des Rücktrittes vom Vertrage bzw im Fall dessen Aufhebung. Entscheidungstexte 3 Ob 91/77 Entscheidungstext OGH 27.09.1977 3 Ob 91/77 ... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Versäumungsurteil des Erstgerichtes vom 14. April 1970 wurde der nunmehrige Verpflichtete Herbert B im wesentlichen schuldig erkannt, der nunmehr betreibenden Partei Helma B (neben einem Rückstand von 2700 S) ab 15. April 1970 eine monatliche Leibrente in Höhe von 3900 S zu bezahlen. In der diesem Exekutionstitel zugrundeliegenden Klage hatte Helma B vorgebracht, sie habe ein Unternehmen gegen eine monatliche wertgesicherte Leibrente von 3900 S sowie gegen zusätzli... mehr lesen...
Norm: AO §20aEO §3 Abs2 IIIAEO §3 Abs2 IIIDEO §3 Abs2 IIIEEO §55 Abs1
Rechtssatz: Die betreibende Partei muß ihre Behauptung im Exekutionsantrag, die geltend gemachte Forderung unterliege gemäß § 20a AO nicht dem Ausgleich, bescheinigen. Auf ein nachträglich vorgelegtes Bescheinigungsmittel ist kein Bedacht zu nehmen. Erhebungen des Gerichtes vor der Entscheidung über den Exekutionsantrag sind unzulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 A1AO §20a
Rechtssatz: Der Verkäufer kann unter Eigentumsvorbehalt den ungeschmälerten Kaufpreis vom Ausgleichsschuldner insoweit verlangen, als der Eigentumsvorbehalt nicht infolge Weiterveräußerung erloschen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 279/66 Entscheidungstext OGH 18.10.1966 8 Ob 279/66 1 Ob 535/88 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AO §20a
Rechtssatz: Eine mittels Wechselzahlungsauftrag zu vollstreckende Forderung kann nie der Bestimmung des § 20 a AO unterstellt werden, auch wenn das Grundgeschäft ein zweiseitiger noch nicht erfüllter Vertrag ist. Entscheidungstexte 3 Ob 61/66 Entscheidungstext OGH 25.05.1966 3 Ob 61/66 Veröff: EvBl 1966/360 S 466 Eu... mehr lesen...
Norm: AO §10 Abs4AO §20a
Rechtssatz: Die Bestimmungen, wonach Forderungen vom Ausgleich nicht berührt werden, gestatten nicht, auf Grund eines Titels für einen zur Sicherung einer solchen Forderung gegebenen Wechsel Exekution zu führen. Der Gläubiger muß hiezu einen Titel aus dem Grundgeschäft erreichen. Entscheidungstexte 3 Ob 61/66 Entscheidungstext OGH 25.05.1966 3 Ob 61/66 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaAO §20aKO §21
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 21 KO beziehungsweise des § 20a AO hindern vertragsmäßige oder gesetzliche Rücktrittsrechte nicht; dies gilt namentlich für den Fall, daß der andere Teil vertraglich berechtigt ist, im Falle der Eröffnung des Konkursverfahrens oder des Ausgleichsverfahrens zurückzutreten. Entscheidungstexte 6 Ob 9/66 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: AO §20aKO §29 Z1
Rechtssatz: Die Leistungen aus Stromlieferungsverträgen sind für den Bereich des Insolvenzrechtes teilbar. - Die erfolgreiche Anfechtung einer dinglichen Belastung führt nur zur relativen Unwirksamkeit und daher nicht zu ihrer Löschung im Grundbuch. Entscheidungstexte 5 Ob 242/65 Entscheidungstext OGH 21.10.1965 5 Ob 242/65 Veröff: JBl 1966,376 ... mehr lesen...
Aus dem Akteninhalt ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die klagende Kraftwerke-AG. lieferte der protokollierten Firma Papierfabrik X & Co. (im folgenden kurz als Papierfabrik bezeichnet) elektrischen Strom. Zur Abstattung der Stromrechnung vom 18. Jänner 1962 in der Höhe von 129.012.49 S überreichte die Papierfabrik der Klägerin mit Schreiben vom 25. Jänner 1962 drei Wechsel, deren Summe den Betrag von 129.012.49 S ergab. Von den Wechseln wurde einer über den Betrag von 40.0... mehr lesen...
Norm: AO §20AO §20a
Rechtssatz: Ein Kaufvertrag, bei dem ein Teil den Kaufpreis noch nicht zur Gänze bezahlt, der andere Teil das Eigentum noch nicht übertragen, sondern sich dasselbe bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten hat, ist ein Vertrag, der von beiden Seiten noch nicht völlig erfüllt ist. Die gegenseitigen Forderungen aus dem Kaufvertrag werden nicht durch die nachfolgende Ausgleichseröffnung berührt. ... mehr lesen...
Die Firma Schweißwerk A. verkaufte am 12. Oktober 1948 der Beklagten drei Stück "A." Fournierpressen, lieferbar und zahlbar am 25. November 1948, abzüglich einer sofort zahlbaren Anzahlung von 9900 S. Den Restkaufpreis von 20.028.80 S zedierte die Verkäuferin am 12. November 1948 der Klägerin. Die Beklagte bestätigte am 16. November 1948 der Klägerin, von der Zession Kenntnis genommen zu haben. In dem von der Beklagten gefertigten Schreiben (Formular) heißt es weiter: "Die Rechtmäßigk... mehr lesen...
Norm: ABGB §1395AO §20a
Rechtssatz: Ist bloß eine Kaufpreisanzahlung geleistet, so hat die Ausgleichseröffnung über das Vermögen des Verkäufers trotz Zession der Restforderung keinen Einfluß auf den Kaufvertrag. Zahlt der debitor cessus, obwohl er Richtigkeit und Fälligkeit der Forderung gegenüber dem Zessionar anerkannt hat, dem Zedenten, und die Lieferung durch diesen zu erlangen, so muß er dem Zessionar ein zweites Mal zahlen. Keine Erkundig... mehr lesen...