Norm
AO §20aRechtssatz
Eine mittels Wechselzahlungsauftrag zu vollstreckende Forderung kann nie der Bestimmung des § 20 a AO unterstellt werden, auch wenn das Grundgeschäft ein zweiseitiger noch nicht erfüllter Vertrag ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0051678Dokumentnummer
JJR_19660525_OGH0002_0030OB00061_6600000_001