Norm
ABGB §1423Rechtssatz
Kein vorzeitiges Austrittsrecht des Arbeitnehmers bei Eröffnung des Ausgleichsverfahrens, wenn das Entgelt rechtzeitig mit Zustimmung des Arbeitgebers durch einen Dritten bezahlt wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Lohn, Gehalt, Angestellte, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Auflösung, Ende, Beendigung, Zumutbarkeit, Unzumutbarkeit, Konkurs, wichtiger GrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0029216Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.07.2018