RS OGH 2001/5/28 8Ob184/00t, 8Ob94/09w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2001
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Norm

ABGB §1063 C
AO §20a
KO §149

Rechtssatz

Nimmt der Vorbehaltsverkäufer nach bestätigtem Ausgleich die auf die Kaufpreisrestforderung entfallende Ausgleichsquote entgegen, muss darin kein Verzicht auf Rückabwicklung liegen, wenn ein Geldanspruch auf Ersatzaussonderung geltend gemacht wurde, mit dem wegen Gleichartigkeit aufgerechnet werden kann.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 184/00t
    Entscheidungstext OGH 28.05.2001 8 Ob 184/00t
  • 8 Ob 94/09w
    Entscheidungstext OGH 18.02.2010 8 Ob 94/09w
    Vgl; Beisatz: Hier: In kurzem Abstand erhobene Klagen auf Herausgabe des Vorbehaltsguts und auf Zahlung des Kaufpreises. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115154

Im RIS seit

27.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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