Norm
ABGB §1063 CRechtssatz
Nimmt der Vorbehaltsverkäufer nach bestätigtem Ausgleich die auf die Kaufpreisrestforderung entfallende Ausgleichsquote entgegen, muss darin kein Verzicht auf Rückabwicklung liegen, wenn ein Geldanspruch auf Ersatzaussonderung geltend gemacht wurde, mit dem wegen Gleichartigkeit aufgerechnet werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115154Im RIS seit
27.06.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2010