Norm
AO §20aRechtssatz
Die Leistungen aus Stromlieferungsverträgen sind für den Bereich des Insolvenzrechtes teilbar. - Die erfolgreiche Anfechtung einer dinglichen Belastung führt nur zur relativen Unwirksamkeit und daher nicht zu ihrer Löschung im Grundbuch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0051674Dokumentnummer
JJR_19651021_OGH0002_0050OB00242_6500000_001