Norm: DSt 1990 §2 Abs2 Z2DSt 1990 §16 Abs1 Z4RAO §5 Abs1RAO §5 Abs2RAO §20RAO §34 Abs1 Z1RAO §34 Abs1 Z2RAO §34 Abs1 Z3RAO §34 Abs1 Z4
Rechtssatz: Nach jeder Streichung von der Liste, mag diese als Disziplinarstrafe gemäß § 16 Abs 1 Z 4 DSt ausgesprochen oder durch die Unvereinbarkeitsfälle des § 20 (Staatsamt oder Notariat, unvereinbare Beschäftigungen) bzw des § 34 Abs 1 Z 1, 2 und 4 RAO (Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft oder d... mehr lesen...
Norm: BAO §20GrEStG §9 Z1
Rechtssatz: Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (§ 20 BAO), welchen Gesamtschuldner sie zur Leistung heranzieht. Entscheidungstexte 1 Ob 126/00m Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 126/00m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114439 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Norm: AO §20 d
Rechtssatz: Die Grundlage des Schadenersatzanspruches ist nicht ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Ersatzpflichtigen, sondern dessen von der Rechtsordnung gestatteter Eingriff in fremde Rechte für eigene Zwecke. Entscheidungstexte 8 ObS 4/94 Entscheidungstext OGH 06.05.1994 8 ObS 4/94 Veröff: SZ 67/85 ... mehr lesen...
Norm: RAO §8RAO §9RAO §20 litcRL-BA 1977 §5StGG Art5StGG Art6
Rechtssatz: Das Gebot des § 9 RAO verlangt, daß der Anwaltsberuf selbständig ausgeübt wird; dazu im Widerspruch stünde, wenn ein Rechtsanwalt Tätigkeiten, zu deren Ausübung er als Angehöriger dieses Berufsstandes berechtigt ist, in dienstvertraglicher Abhängigkeit erbringt. Beim Verbot des zweiten Satzes des § 5 RL-BA 1977 geht es keineswegs darum, Anwälte von einer wirtschaftlichen ... mehr lesen...
Norm: RAO §20 litc
Rechtssatz: Für die Lösung der Frage, ob eine Nebenbeschäftigung dem Ansehen des Standes zuwiderläuft und daher mit der Ausübung der Rechtsanwaltschaft unvereinbar ist, ist nur die von einem Rechtsanwalt faktisch ausgeübte Tätigkeit entscheidend. Dass der Rechtsanwalt Geschäftsführer einer Pfandlei-GmbH und als solcher auch im Handelsregister eingetragen war, stellt daher für sich allein noch keinen Verstoß gegen die Standesv... mehr lesen...
Norm: RAO §20 lita
Rechtssatz: Voraussetzung für das Vorliegen eines besoldeten Staatsamtes nach § 20 lit a RAO ist, daß dieses (hier das Amt der Tiroler Landesregierung) mit der Führung von Staatsgeschäften betraut ist, wobei es aber keinen Unterschied macht, ob diese Staatsgeschäfte zur Hoheitsverwaltung oder zur Privatwirtschaftsverwaltung zählen. Entscheidungstexte Bkv 2/88 Entsch... mehr lesen...
Norm: RAO §20 lita
Rechtssatz: Unter Führung eines besoldeten Staatsamtes ist im Hinblick auf Art 20 Abs 2 B-VG jede entgeltliche Tätigkeit zu verstehen, die unter der Leitung der obersten Organe des Bundes und der Länder durch ernannte berufsmäßige Organe (Beamte) erfolgt. Im Hinblick auf das bundesstaatliche Prinzip und die damit verbundene Kompetenzverteilung (Art 10 bis 15 B-VG ua) macht es daher keinen Unterschied, ob der jeweilige Dienst... mehr lesen...
Norm: AO §20AO §53
Rechtssatz: Ausrechnungsbeschränkungen des § 20 AO gelten nach Bestätigung des Ausgleichsverfahrens nicht mehr. Entscheidungstexte 2 Ob 630/87 Entscheidungstext OGH 23.03.1988 2 Ob 630/87 Veröff: EvBl 1989/8 S 23 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0051607 Dokumen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170AO §20
Rechtssatz: Der Anspruch des Unternehmers auf Werklohn entsteht bereits mit Abschluß des Werkvertrages; § 1170 ABGB befaßt sich nur mit der Fälligkeit des Werklohnes. Entscheidungstexte 5 Ob 310/87 Entscheidungstext OGH 08.05.1987 5 Ob 310/87 Veröff: JBl 1987,582 = RdW 1988,195 7 Ob 618/93 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AO §19AO §20
Rechtssatz: Die Regelung der Aufrechnung im Ausgleichsverfahren beruht auf der Erwägung, dass es unbillig wäre, vom Schuldner des Ausgleichsschuldners Vollzahlung zu verlangen, ihm aber für seine Gegenforderung nur die Ausgleichsquote zu gewähren. Entscheidungstexte 5 Ob 310/87 Entscheidungstext OGH 08.05.1987 5 Ob 310/87 Veröff: JBl 1987,582 = RdW 1988,195 ... mehr lesen...
Norm: AO §20KO §20
Rechtssatz: Wird ein vor Konkurseröffnung bestelltes Werk vom Gemeinschuldner erst nach Konkurseröffnung hergestellt oder fertiggestellt, kann der Besteller gegenüber der Werklohnforderung aufrechnen, da der Werklohnanspruch des Gemeinschuldners vor Konkurseröffnung entstanden ist. Daß die Werklohnforderung im Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch nicht fällig oder im Hinblick darauf doch nur bedingt war, daß bei Verhinderung d... mehr lesen...
Norm: AO §20
Rechtssatz: Schuldner im Sinne des § 20 AO wird man in der Regel zu dem Zeitpunkt, da man sich durch den Abschluß eines Geschäftes mit dem Ausgleichsschuldner zu bestimmten Leistungen verpflichtet oder aus einem anderen Grund ihm etwas schuldig geworden ist. Entgeltansprüche, die stets von neuem entstehen, zB für eine fortdauernde Gebrauchsüberlassung, haben aber zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht bestanden, auch wenn das ... mehr lesen...
Die Klägerin, die Republik Österreich, brachte vor, Lutz K schulde ihr an rückständigen öffentlichen Abgaben den Betrag von 234 201 S. Der Abgabenschuldner sei zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 320 KG K. Dieser Liegenschaftsanteil sei auf Grund einer unentgeltlichen Vereinbarung vom 4. Juli 1977 mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Beklagten belastet, welches den exekutiven Zugriff auf den Liegenschaftsanteil hindere. Die klagende Partei fechte d... mehr lesen...
Norm: AO §20GBG §8
Rechtssatz: Die Anfechtung eines vertraglichen Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes ist grundsätzlich möglich, doch besteht für die Anmerkung einer solchen Anfechtungsklage keinerlei Rechtsschutzbedürfnis. Gegenstandslose Eintragungen sind vom Amts wegen zu löschen. Entscheidungstexte 6 Ob 691/79 Entscheidungstext OGH 16.01.1980 6 Ob 691/79 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: RAO §20
Rechtssatz: Ein Angestellter kann nicht Rechtsanwalt werden. Entscheidungstexte Bkv 3/68 Entscheidungstext OGH 20.10.1968 Bkv 3/68 Veröff: AnwBl 1971/87 S 233 Bkv 2/88 Entscheidungstext OGH 24.10.1988 Bkv 2/88 Veröff: AnwBl 1990,194 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: AO §20
Rechtssatz: Wenn das den Rückgriff begründende Rechtsverhältnis bereits zur Zeit der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens (§ 2 Abs 2 KO) bestanden hat, ist es für die Zulässigkeit der Aufrechnung nicht notwendig, daß die durch Bürgschaft gesicherte Forderung zur Zeit der Ausgleichseröffnung bereits fällig war und der Bürge vor Ausgleichseröffnung bezahlt hat. Entscheidungstexte 8 O... mehr lesen...
Norm: AO §20KO §2 Abs2KO §20
Rechtssatz: Keine Aufrechnung, wenn der Gläubiger erst nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens Schuldner des Ausgleichs bzw Gemeinschuldner wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 38/66 Entscheidungstext OGH 21.04.1966 5 Ob 38/66 8 Ob 52/00f Entscheidungstext OGH 11.05.2000 8 Ob 52/00f Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: RAO §20 litcRAO §34 Abs1 litb
Rechtssatz: Zuständigkeit des Disziplinarrates zur Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen § 20 lit c RAO vorliegt. Entscheidungstexte Bkd 47/63 Entscheidungstext OGH 17.02.1964 Bkd 47/63 Veröff: AnwBl 1965,68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0072103 ... mehr lesen...
Die Bauaktiengesellschaft V. übernahm auf Grund einer Ausschreibung des Amtes der niederösterreichischen Landesregierung beim "Knotenbauwerk St." Autobahnarbeiten. Mit ihrer Erklärung vom 16. November 1960 garantierte sie die Anbotsumme von 6.693.682 S 55 g in der Weise, daß sie bei einer auf Grund einer späteren Überprüfung der statischen Berechnung erforderlichen Erhöhung des Aufwandes bzw. bei eventuellen Fehlern in der Massenermittlung nur jenen Gesamtaufwand verrechne, der ihrer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1442AO §20AO §53
Rechtssatz: Wird über das Vermögen des Zedenten nach der Abtretung der Forderung das Ausgleichsverfahren eröffnet, steht dem Zessus, der nach Bestätigung des Ausgleiches vom Zessionar in Anspruch genommen wird, das Recht zu, seine Schadenersatzforderung in voller Höhe und nicht bloß mit der Ausgleichsquote aufzurechnen. Entscheidungstexte 8 Ob 44/63 Ents... mehr lesen...
Norm: AO §20AO §20a
Rechtssatz: Ein Kaufvertrag, bei dem ein Teil den Kaufpreis noch nicht zur Gänze bezahlt, der andere Teil das Eigentum noch nicht übertragen, sondern sich dasselbe bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten hat, ist ein Vertrag, der von beiden Seiten noch nicht völlig erfüllt ist. Die gegenseitigen Forderungen aus dem Kaufvertrag werden nicht durch die nachfolgende Ausgleichseröffnung berührt. ... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, daß ihm der Beklagte für gelieferte Waren 75.860 S 99 g schulde. Er habe diese Forderung im Ausgleich des Beklagten zu Sa 8/57 des Kreisgerichtes St. Pölten am 14. August 1957 angemeldet, doch sei die Forderung vom Beklagten und vom Ausgleichsverwalter bestritten worden. Der Kläger begehrt die Fällung des Urteils, der Beklagte sei schuldig, den genannten Betrag nach Maßgabe des zu Sa 8/57 vom Beklagten mit seinen Gläubigern abgeschlossenen Ausgleichs zu zahlen. ... mehr lesen...
Norm: AO §19AO §20
Rechtssatz: Macht der Gläubiger von der ihm durch das Gesetz gegebenen Möglichkeit (§§ 19, 20 AO), während des Ausgleichsverfahrens gerichtlich oder außergerichtlich die Aufrechnung zu erklären, keinen Gebrauch, dann kann er nach Beendigung des Ausgleiches nur mehr mit der Ausgleichsquote seiner Forderung aufrechnen. Entscheidungstexte 5 Ob 404/58 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: RAO 1868 §20
Rechtssatz: Nr 7/48 vom 07.10.1948 Eine Anstellung bei einer Stadt mit eigenem Statut ist einem "besoldeten Staatsamt" gleichzuhalten. Entscheidungstexte RAO 7/48 Entscheidungstext SON 07.10.1948 RAO 7/48 Veröff: SZ 21/143 Bkv 2/88 Entscheidungstext SON 24.10.1988 Bkv 2/88 Vgl auch; Beisatz: Hier: Am... mehr lesen...
Norm: RAO 1868 §20
Rechtssatz: Ein beurlaubter Finanzrat kann nicht zur Rechtsanwaltspraxis zugelassen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 744/23 Entscheidungstext OGH 21.11.1923 2 Ob 744/23 Veröff: SZ 5/272 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0072088 Dokumentnummer JJR_19231121_OGH0... mehr lesen...