RS OGH 1987/5/8 5Ob310/87, 7Ob618/93, 4Ob163/06h, 8Ob29/18z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.1987
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Norm

ABGB §1170
AO §20

Rechtssatz

Der Anspruch des Unternehmers auf Werklohn entsteht bereits mit Abschluß des Werkvertrages; § 1170 ABGB befaßt sich nur mit der Fälligkeit des Werklohnes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0021867

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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