Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 31. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer für die Zeit vom 31. Dezember 1988 bis 28. Februar 1990 eine Vergnügungssteuer im Betrag von S 1.762.963,-- für die bei Publikumstanzveranstaltungen aus dem Eintrittsgeld erzielten Erlöse, für die Zeit vom 15. Dezember 1988 bis 28. Februar 1990 eine Vergnügungssteuer im Betrag von S 844.832,-- für die anläßlich der durchgeführten Publikumstanzveranstaltungen verabreichte Konsumation und für die Ze... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;LAO Wr 1962 §19 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §15 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Eintritt für alle Besucher außer für Klubkartenbesitzer von der Lösung eines "Getränkebons" abhängig gemacht worden, so muß bei der im Abgabenrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeindevorstandes der mitbeteiligten Partei vom 21. April 1992 wurde gegenüber der "W-Ges.m.b.H. & Co KG", die Getränke- und Speiseeissteuer für den Bemessungszeitraum 1. Oktober 1986 bis 30. September 1991 mit S 1,226.253,-- (davon restliche Getränke- und Speiseeissteuer S 28.957,--) festgesetzt; gleichzeitig wurde ein Säumniszuschlag in Höhe von S 579,-- vorgeschrieben. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es im wesentlic... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §2 Abs4;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §3 Abs1;LAO Tir 1984 §19 Abs1;
Rechtssatz: Der gebotene innere (kausale) Zusammenhang der wechselseitigen Leistungen, die eine Entgeltbeziehung iSd § 3 Abs 1 Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG ken... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §2 Abs4;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §3 Abs1;LAO Tir 1984 §19 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für den Begriff der Engeltlichkeit nach § 3 Abs 1 Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG ist entscheidend, ob - und zw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Landeshauptstadt Innbruck vom 19. Dezember 1991 wurden dem Beschwerdeführer und A "für die Errichtung einer Reihenhausanlage im Anwesen S-Straße 32 l-n" eine Gehsteigabgabe auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 25. November 1968 über die Erhebung einer Abgabe für die erstmalige Herstellung zeitgemäßer Gehsteige für die Landeshauptstadt Innsbruck, LGBl. Nr. 23/1969, (im folgende... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Landeshauptstadt Innbruck vom 19. Dezember 1991 wurden der Beschwerdeführerin und P "für die Errichtung einer Reihenhausanlage im Anwesen S-Straße 32 l-n" eine Gehsteigabgabe auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 25. November 1968 über die Erhebung einer Abgabe für die erstmalige Herstellung zeitgemäßer Gehsteige für die Landeshauptstadt Innsbruck, LGBl. Nr. 23/1969, (im folgen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Landeshauptstadt Innbruck vom 19. Dezember 1991 wurden dem Beschwerdeführer und A "für die Errichtung einer Reihenhausanlage im Anwesen S-Straße 32 l-n" ein Erschließungsbeitrag gemäß § 19 Tiroler Bauordnung (TBO) in der Höhe von S 166.032,-- vorgeschrieben. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es (u.a.), daß die X-Gesellschaft m.b.H. mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Landeshauptstadt Innsbruck vom 19. Dezember 1991 wurden der Beschwerdeführerin und P "für die Errichtung einer Reihenhausanlage im Anwesen S-Straße 32 l-n" ein Erschließungsbeitrag gemäß § 19 Tiroler Bauordnung (TBO) in der Höhe von S 166.032,-- vorgeschrieben. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es (u.a.), daß die X-Gesellschaft m.b.H. mit Bescheid des Stadtmagistrates Inn... mehr lesen...
Rechtssatz: Der in § 19 Tir BauO 1989 gebrauchte Begriff "Eigentümer" bildet einen geradezu typischen Beispielsfall für eine gesetzestechnische Anknüpfung und zwar an den Begriff des "Eigentümers" iSd Baurechts und damit des bürgerlichen Rechts (Hinweis E 14.2.1986, 84/17/0164). Für eine nicht rechtliche, sondern wirtschaftliche Betrachtungsweise des Begriffes "Eigentümer" ist somit kein Raum. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;BAO §21 Abs1;BauO Tir 1989 §19;GehsteigabgabeG Innsbruck §2 Abs1;LAO Tir 1984 §19 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/21 92/17/0266 3
(hier "Eig... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;BAO §21 Abs1;BauO Tir 1989 §19;GehsteigabgabeG Innsbruck §2 Abs1;LAO Tir 1984 §19 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/21 92/17/0266 3
(hier "Eig... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;BAO §21 Abs1;BauO Tir 1989 §19;LAO Tir 1984 §19 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/21 92/17/0266 3 Stammrechtssatz Der in... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 16. September 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 6 Abs. 3 und 5 Wiener Vergnügungssteuergesetz 1987 - VGSG für das Halten eines Spielapparates und eines Musikautomaten näher bezeichneter Typen "im Betrieb der A-Handelsges.m.b.H. Wien 7, N-Gasse" während des Zeitraumes März 1991 bis Juni 1992 Vergnügungssteuer vorgeschrieben und gleichzeitig ein Verspätungszuschlag und ein Säumniszuschlag auferlegt. Über Berufung des Beschwer... mehr lesen...
1.1. Die Beschwerdeführerin betreibt die industrielle Herstellung von Automaten und den Handel mit Automaten. Im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit veräußerte sie einen Spielautomaten der Type Admiral Mega Step Casino, durch dessen Betätigung ein Gewinn in Geld erzielt werden kann, an die H-Ges.m.b.H. in Wien unter Eigentumsvorbehalt. Der Apparat wurde von der H-Ges.m.b.H. ab 6. Februar 1992 aufgestellt; im Juli 1992 gelangte dem Magistrat zur Kenntnis, daß der Apparat nicht mehr gehalten ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;LAO Wr 1962 §19 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs1 idF 1988/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/23 93/17/0109 1 Stammrechtssatz Die gemäß § 21 Abs 1 BAO bzw § 19 Wr LAO anzustellende wirtschaftliche Betrachtungsweise ist nach übereinstimmender Leh... mehr lesen...
Rechtssatz: Die gemäß § 21 Abs 1 BAO bzw § 19 Wr LAO anzustellende wirtschaftliche Betrachtungsweise ist nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung nur insoweit anzuwenden, als der Tatbestand selbst nicht die rechtliche Betrachtungsweise erfordert (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0162). Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;LAO Wr 1962 §19 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs1 idF 1988/040;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Auslegung von Abgabentatbeständen ist zunächst zu ermitteln, in welcher Weise der Gesetzgeber den Tatbestand formuliert hat. Diese Auslegung... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 4. Juni 1991 setzte der Magistrat der mitbeteiligten Landeshauptstadt Linz gegenüber der beschwerdeführenden Partei gemäß den §§ 1, 2, 4, 6 und 7 der Getränkesteuerordnung der Stadt Linz in der geltenden Fassung die Getränkesteuer für den Zeitraum vom 1. September 1988 bis 31. Dezember 1990 in Höhe von S 9.358,-- fest; gleichzeitig wurden gemäß §§ 162 bis 165 Oö LAO ein Säumniszuschlag in der Höhe von S 374,-- sowie gemäß § 104 Oö LAO ein Verspätungszuschlag von ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;GdGetränkesteuerG OÖ §1;GdGetränkesteuerG OÖ §2 Abs2;GetränkesteuerO Linz 1950 §1;GetränkesteuerO Linz 1950 §2 Abs2;LAO OÖ 1984 §19 Abs1;
Rechtssatz: Liegt eine Verknüpfung zwischen der Zimmerbereitstellung und der damit von der beschwerdeführenden Partei ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. November 1989 hat der Bürgermeister der Gemeinde Schachendorf dem Beschwerdeführer unter Hinweis darauf, daß letzterer als Eigentümer des Grundstückes Nr. 388 bescheidmäßig zum Anschluß an die Kanalisationsanlage der mitbeteiligten Gemeinde verpflichtet worden sei, gemäß den "Bestimmungen der §§ 2, 3 und 5 des Bgld. Kanalabgabegesetzes - KAbG - vom 25.06.1984, LGBl. Nr. 41/1984, über die Einhebung von Kanalabgaben in Zusammenhalt mit § 159 Landesabgabenordnung - L... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL37161 Kanalabgabe Burgenland32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19 Abs1;KanalabgabeG Bgld §2 Abs3 idF 1990/037;LAO Bgld 1963 §17 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle der Einzelrechtsnachfolge zB Kauf kann nur der Rechtsvorgänger, dem gegenüber die Verpflichtung bzw Bewilligung zum Kanalanschluß rechtskräftig geworden ist, als Abgabenschuldner herangezogen werden.... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender Sachverhalt: Die A Gesellschaft m.b.H. & Co KG (im folgenden kurz: KG) war grundbücherliche Eigentümerin der Liegendschaften EZ. 181 und 712 Grundbuch Stadlau. Nachdem per 2. Jänner 1988 ein Kommanditist aus der KG ausgeschieden war, bestand diese nur mehr aus einem Komplementär und der Beschwerdeführerin als Kommanditistin, die damals noch die Firma C Gesellschaft m.b.H. führte. In der Folge schied auch der Komplementär aus der KG aus und wurde das Ge... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19 Abs1;HGB §142 Abs1;HGB §142; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 92/16/0109 1 Stammrechtssatz Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB kann nicht nur auf Grund einer Übernahmsklage gemäß § 142 Abs 1 HGB durch die rechtsgestaltende Wirkung des Urteiles, sondern nach herrschender Lehre und Judikatur auch im Vertragswe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war seit 1. Jänner 1985 neben einem einzigen Kommanditisten persönlich haftende Gesellschafterin der A.B.C.-GmbH & Co KG (im folgenden kurz: KG) gewesen. Für die KG waren seinerzeit Warenverkehrsbescheinigungen EUR. 1 erteilt worden. Diese betreffend hatte das Zollamt Salzburg aber später im Zuge einer Prüfung festgestellt, daß die Ursprungsnachweise als zu Unrecht erteilt anzusehen seien, weil weder ein EG/EFTA- noch ein autonomer österreichischer Ursprung ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht59/04 EU - EWR
Norm: BAO §19 Abs1;EG-AbkDG §7 Abs3 idF 1984/545;HGB §142;
Rechtssatz: Die Universalsukzessorin einer Kommanditgesellschaft tritt auch in deren Rechtsstellung als seinerzeitiger Exporteur ein und ist daher zur Antragstellung gemäß § 7 Abs 3 EG-AbkDG aktiv legitimiert. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19 Abs1;HGB §142 Abs1;HGB §142;
Rechtssatz: Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB kann nicht nur auf Grund einer Übernahmsklage gemäß § 142 Abs 1 HGB durch die rechtsgestaltende Wirkung des Urteiles, sondern nach herrschender Lehre und Judikatur auch im Vertragsweg (und zwar sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch durch vertraglic... mehr lesen...
Die F & G AG brachte ihren gesamten Betrieb mit Einbringungsvertrag vom 23. September 1983 gemäß § 1 Abs. 2 Strukturverbesserungsgesetz in die Beschwerdeführerin, eine GmbH, ein. Die Einbringung erfolgte mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 1982. Das Finanzamt für Körperschaften richtete am 14. November 1985 an die F & G AG unter anderem einen Bescheid betreffend Körperschaftsteuer 1979. Gegen diesen Bescheid erhob eine Steuerberatungsgesellschaft namens der F & G AG das R... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren53 Wirtschaftsförderung
Norm: AVG §56;BAO §19 Abs1;BAO §93 Abs2;StruktVG 1969 §1 Abs5;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Adressierung einer Erledigung an ein rechtlich nicht existierendes Gebilde kann keine Rechtswirkung entfalten (Hinweis E 12.4.1989, 88/01/0258, 89/01/0015). Insbesondere kann eine an ein nicht ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 29. Dezember 1989 wurde der beschwerdeführenden Gesellschaft "gemäß der §§ 1, 3 und 9 des Getränkesteuergesetzes für Wien 1971, LGBl. für Wien Nr. 2, in der geltenden Fassung, und des Beschlusses des Wiener Gemeinderates vom 22. März 1985, Pr. Z. 921, über die Ausschreibung einer Abgabe auf den Verbrauch von Bier, verlautbart im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 17 vom 25. April 1985, sowie der §§ 145 und 149 Abs. 2 der Wiener... mehr lesen...