Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4 idF 1999/I/071; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/10/0050 E 4. November 2002 RS 3(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz "Angemessen" im Sinn von § 16 Abs 4 RAO ist jene Vergütung, die sich unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Bedachtnahme darauf, was in gleich gelagerten Fällen geschieht, ergibt. Bei der Bemessung ist auch darauf Bedacht zu nehmen, ... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4 idF 1999/I/071;RAO 1868 §45;RAO 1868 §45a;RAO 1868 §47 Abs5 idF 1999/I/071;
Rechtssatz: Auf das, dasselbe Strafverfahren, jedoch einen anderen - für einen der Mitangeklagten bestellten - Verfahrenshelfer betreffende hg. Erkenntnis vom 30. März 2004, Zl. 2002/06/0159, wird gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG iVm Art. 14 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Verwaltungsge... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4 idF 1999/I/071;RAO 1868 §45;StPO 1975 §41;
Rechtssatz: Nach § 16 Abs. 4 RAO hat die zuständige Kammer insbesondere nicht die angemessene Entlohnung eines WAHLverteidigers, der auf Grund VERTRAGLICHER VEREINBARUNG mit seinem Klienten tätig wurde, zu bemessen, sondern eine angemessene Vergütung für einen gemäß § 41 StPO vom Gericht beigegebenen und... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess27/01 Rechtsanwälte
Norm: AHR §10 Abs5;AHR §4;AHR §7 Abs2;RAO 1868 §16 Abs4 idF 1999/I/071;RAO 1868 §45;StPO 1975 §41;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, warum ausgehend von den im vorliegenden Erkenntnis wiedergegebenen Kriterien es im Beschwerdefall nicht rechtswidrig gewesen ist, dass dem Beschwerdeführer insbesondere die Zuschläge nach § 7 Abs. 2 AHR (Streitgenossenzuschlag maximal 100 % -... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: AHR;RAO 1868 §16 Abs3;RAO 1868 §16 Abs4 idF 1999/I/071;RAO 1868 §45;RAO 1868 §47 Abs5 idF 1999/I/071;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass bei der Ermittlung der "angemessenen Vergütung" nach § 16 Abs. 4 RAO die Ansätze der Autonomen Honorarrichtlinien abzugsfrei heranzuziehen seien. Grundsätzlich erwirbt der einzelne Rechtsanwalt durch seine Leistungen in einem Verfahren, in dem e... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess25/04 Sonstiges Strafprozessrecht27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4 idF 1999/I/071;RAO 1868 §45;RAO 1868 §45a;StEG 1969;StPO 1975 §41 Abs2;
Rechtssatz: Insoweit sich Teile der Kostenaufstellung des Beschwerdeführers auf Leistungen beziehen, die außerhalb der Hauptverhandlung in dem im Bestellungsbescheid bezeichneten Strafverfahren getätigt wurden (Haftentschädigung), scheidet § 1... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer vom 4. April 1997 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 45 RAO zum Verteidiger des Beschuldigten G. im Strafverfahren vor dem Landesgericht Feldkirch unter anderem wegen des Verdachtes des Mordes und des schweren Raubes nach den §§ 75, 142, 143, 229, 146 und 147 StGB bestellt. 2. Nach Abschluss des Strafverfahrens begehrte der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 9. Februar 2000 unter Vorlage eines detaillierten Kostenverz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der nach § 16 Abs 4 RAO von der Rechtsanwaltskammer zuzusprechenden "angemessenen Vergütung" handelt es sich um einen unbestimmten Gesetzesbegriff. Dieser ist von der Behörde nach der ständigen Judikatur der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts nach den im Gesetz auffindbaren Wertungsrichtlinien auszufüllen u... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/10/0050 E 4. November 2002 RS 3 Stammrechtssatz "Angemessen" im Sinn von § 16 Abs 4 RAO ist jene Vergütung, die sich unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Bedachtnahme darauf, was in gleich gelagerten Fällen geschieht, ergibt. Bei der Bemessung ist auch darauf Bedacht zu nehmen, dass die Vergütung nicht zuletzt der ... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess27/01 Rechtsanwälte
Norm: AHR;RAO 1868 §16 Abs4;RAO 1868 §28 Abs1 litf;RAO 1868 §45;RAT;StPO 1975 §41;
Rechtssatz: Als Orientierungsrichtlinie für die Bemessung der Vergütung nach § 16 Abs 4 RAO kommen zweckmäßiger Weise die Bestimmungen des RAT und der AHR, welche nach ihrer Präambel von den Rechtsanwaltskammern Österreichs im Falle einer Begutachtung der Angemessenheit von Entlohnungen f... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Graz wurde dem Beschuldigten L. gemäß § 41 Abs. 2 StPO ein Verteidiger beigegeben. Mit Bescheid des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 26. Juni 1997 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 45 RAO zum Verteidiger bestellt. Im betreffenden Strafverfahren verrichtete er in der Zeit vom 3. November 1997 bis 13. November 1997 die Hauptverhandlung. Für die Verrichtung der Hauptverhandlung am 11., 12. und 13. November 1997 so... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4;
Rechtssatz: "Angemessen" im Sinn von § 16 Abs 4 RAO ist jene Vergütung, die sich unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Bedachtnahme darauf, was in gleich gelagerten Fällen geschieht, ergibt. Bei der Bemessung ist auch darauf Bedacht zu nehmen, dass die Vergütung nicht zuletzt der Abwendung der vom Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 27. Febr... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4;RAO 1868 §47 Abs5;
Rechtssatz: Die Festsetzung der Vergütung gemäß § 16 Abs 4 RAO darf mangels ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage nicht der "Anerkennung der Vergütung durch das Bundesministerium für Justiz in zumindest derselben Höhe" vorbehalten werden (vgl das hg Erkenntnis vom 3. September 2001, Zl 99/10/0206). § 16 Abs 4 erster Satz RAO begründet den Anspru... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs3;RAO 1868 §16 Abs4;RAO 1868 §45;RAO 1868 §47 Abs1;RAO 1868 §47 Abs5;
Rechtssatz: Nach dem System des Gesetzes werden die Leistungen des Rechtsanwaltes, der gemäß § 45 RAO zur Vertretung oder Verteidigung bestellt wurde, im Allgemeinen durch die Pauschalvergütung für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung nach § 47 Abs 1 und § 16 Abs 3 RAO be... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4;RAO 1868 §45;RAO 1868 §47 Abs3 Z3;RAO 1868 §47 Abs5;StPO 1975 §41;
Rechtssatz: Nach § 16 Abs 4 RAO hat die Rechtsanwaltskammer nicht etwa die angemessene Entlohnung eines Wahlverteidigers, der auf Grund vertraglicher Vereinbarung mit seinem Klienten tätig wurde, zu bemessen, sondern eine angemessene Vergütung für einen gemäß § 41 StPO vom Gericht... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4;
Rechtssatz: Dem "Schwellenwert" gemäß § 16 Abs 4 RAO (mehr als zehn Verhandlungstage oder insgesamt mehr als 50 Verhandlungsstunden) kommt auch Bedeutung als Maßstab bei der Bemessung der Vergütung zu. Denn durch die Festsetzung dieses "Schwellenwertes" kommt (ua) zum Ausdruck, dass mit der individuellen Vergütung nach dieser Gesetzesstelle nur jene Leistungen (a... mehr lesen...
Mit Bescheid des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 8. Jänner 1998 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 45 RAO in einem gegen den Beschuldigten H. geführten Strafverfahren des Landesgerichtes Innsbruck zum Verteidiger bestellt. In diesem Verfahren verrichtete er in der Zeit vom 18. September bis 12. Oktober 1998 die Hauptverhandlung an insgesamt 17 Tagen in der Dauer von 86,5 Stunden. Dafür begehrte er von der Tiroler Rechtsanwaltskammer eine Vergütung von S 1,345.235,58 un... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1;RAO 1868 §16 Abs4;RAO 1868 §45;
Rechtssatz: Das Überschreiten des Schwellenwertes ist eine für jeden gemäß § 45 RAO bestellten Rechtsanwalt gesondert zu prüfende Tatbestandsvoraussetzung einer Vergütung nach § 16 Abs 4 RAO. Eine Auffassung, die darauf hinausliefe, dass zwar dem Rechtsanwalt bzw den Rechtsanwälten, die innerhalb de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1;RAO 1868 §16 Abs4;RAO 1868 §45;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber ging bei der Schaffung des § 16 Abs 4 RAO offenbar davon aus, dass die Einführung einer individuellen Vergütung für gemäß § 45 RAO bestellte Rechtsanwälte, deren Inanspruchnahme einen bestimmten Umfang überschreitet, notwendig wäre, um existenzbedrohende Situationen für R... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4;
Rechtssatz: Die in den Materialien (Bericht des Justizausschusses, 1380 Blg NR XVII. GP) zum Ausdruck kommenden Überlegungen des Gesetzgebers stellen klar, dass der individuelle Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts nach § 16 Abs 4 RAO an das Überschreiten des Schwellenwertes durch den Umfang der Leistungen des betreffenden Rechtsanwaltes anknüpft (arg "dass einem... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4;RAO 1868 §47 Abs5;
Rechtssatz: Nach § 16 Abs 4 erster Satz RAO hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine angemessene Vergütung gegenüber der Rechtsanwaltskammer; der dritte Satz der zitierten Vorschrift begründet die Zuständigkeit des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer, die Höhe der Vergütung (mit Bescheid) festzusetzen. § 47 Abs 5 erster und dritter Satz RAO ermäch... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs3;RAO 1868 §16 Abs4;RAO 1868 §45;
Rechtssatz: Der einzelne Rechtsanwalt erwirbt im Allgemeinen durch seine Leistungen in einem Verfahren, in dem er gemäß § 45 RAO bestellt wurde, gegenüber der Rechtsanwaltskammer - abgesehen vom Anspruch auf anteilsmäßige Anrechnung auf die Beiträge gemäß § 16 Abs 3 RAO - keinen individuellen Vergütungsanspruch. Von diesem Grundsatz... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 16. Februar 1995 wurde der Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Beschluß des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer (Abt. 1) vom 12. Oktober 1994 keine Folge gegeben. Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Behandlung der dagegen erhobenen Beschwerde mit Beschluß vom 19. Juni 1995, B 1191/95-3, ab und trat sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung ab. Dieser hat erwogen: Der Beschwerdeführer erachtet sich in... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1945 §16 Abs4;VwRallg;ZPO §63;
Rechtssatz: Nach der Absicht des Gesetzgebers sollte § 16 Abs 4 RAO 1945 eine besondere Entlohnung für diejenigen Verfahrenshilfeanwälte vorsehen, die in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren herangezogen werden. Zur Bemessung des Anspruches nach dieser Bestimmung ist nur auf das einz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Mitglied der Tiroler Rechtsanwaltskammer in näher umschriebenen Gerichtsverfahren, insbesondere in der Strafsache des K. M., zum Verfahrenshelfer bestellt worden war, stellte mit Eingabe vom 5. April 1993 an die belangte Behörde den bei ihr am 6. April 1993 eingelangten Antrag, ihm gemäß § 16 Abs. 4 Rechtsanwaltsordnung (RAO) Kosten in der Gesamthöhe von S 348.271,-- zu vergüten. Mit am 21. Jänner 1994 zur Post gegebener Beschwerde machte der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;EGVG Art2 Abs2 A Z27;RAO 1945 §16 Abs4;RAO 1945 §22 Abs2;VwGG §27;VwRallg; Beachte Siehe jedoch:87/17/0302 B 18. März 1988 RS 1; 88/01/0140 E 5. Oktober 1988 RS 2; 2000/10/0062 E 27. Jänner 2004 VwSlg 16269 A/2004 RS 2; 89/17/0225 E 18. Dezember 1992 RS 1; 89/01/028... mehr lesen...