Norm
UVG §4 Z3Rechtssatz
Angesichts des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlautes mit seiner Beschränkung auf Haft im Inland bleibt kein Raum für eine Auslegung des § 4 Z 3 UVG, wonach der Haftrichtsatzvorschuss nach dieser Bestimmung auch bei Freiheitsentzug im Ausland gewährt werden könne.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076288Dokumentnummer
JJR_19940530_OGH0002_0010OB00563_9400000_001