Norm
UVG §3 Z2Rechtssatz
Blieben zwei Sozialversicherungsanfragen des Erstgerichtes erfolglos, so mußte zur Zeit der Beschlußfassung des Erstgerichtes die Führung einer Exekution nach § 3 Z 2 UVG aussichtslos scheinen. Nach der objektiven Aktenlage waren somit die Voraussetzungen nach § 4 Z 1 UVG für die Gewährung des Unterhaltsvorschusses zum Zeitpunkt der Bewilligung vorhanden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076047Dokumentnummer
JJR_19940316_OGH0002_0090OB00501_9400000_001