RS OGH 1994/6/30 2Ob508/94, 10Ob71/09b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1994
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Norm

UVG §4 Z2
UVG §15 Abs1
UVG §28 Abs2

Rechtssatz

Der Präsident des OLG hat ein Rekursrecht gegen einen Beschluss, mit dem gemäß § 4 Z 2 UVG gewährte Unterhaltsvorschüsse rückwirkend eingestellt wurden, weil ihm mit diesem Beschluss die Rückforderungsmöglichkeit des § 28 Abs 2 UVG genommen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076163

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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