Norm: ZPO §74ZPO §520 Abs1GOG §89 Abs3ERV 2006GEO §99
Rechtssatz: Die Einbringung eines Rekurses mit einer E-Mail an die Dienstmailadresse einer Richterin bzw eines/einer Gerichtsbediensteten („vorname.nachname@justiz.gv.at“) ist grundsätzlich nicht zulässig. Entscheidungstexte 28 R 369/13k Entscheidungstext OLG Wien 12.11.2013 28 R 369/13k ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 17. 11. 2010, GZ 38 S 134/10y-1, wurde über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet und Dr. Peter Zens zum Insolvenzverwalter bestellt. Laut Edikt wurde die Insolvenzeröffnung am 17. 11. 2010 in der Insolvenzdatei bekannt gemacht. Gegen diesen Beschluss erhob der Schuldner Rekurs, der laut Faxvermerk am 2. 12. 2010 per Telefax an das Erstgericht übermittelt wurde (ON 6). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekur... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsschutzversicherungsvertrag, auf den der Beklagte seinen Deckungsanspruch stützt, wurde am 27. April 2001 geschlossen. Er umfasst den Allgemeinen Vertragsrechts-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz sowie den Betriebsrechtsschutz. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2000) zu Grunde. Diese lauten auszugsweise: „ Artikel 2 Was gilt als Versicherungsfall und wann gilt er als eingetreten? 1. Im Schadenersatz-R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Insolvenzsache des Schuldners S***** P*****, geboren am *****, vertreten durch Mag. Robert Igáli-Igálffy, Rechtsanwalt in Wien, Insolvenzverwalter Dr. Peter Zens, Rechtsanwalt in Wien, wegen ... mehr lesen...
Begründung: Das Exekutionsgericht wies in einem Fahrnisexekutionsverfahren den Aufschiebungsantrag einer Exszindierungsklägerin ebenso ab wie deren weiteren Antrag, einem außerordentlichen Revisionsrekurs aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Der Beschluss wurde deren Rechtsvertreterin am 24. Juli 2007 zugestellt. Das Rekursgericht wies deren am 8. August 2009 zur Post gegebenen Rekurs gegen den ersten Teil dieser Entscheidung als verspätet zurück. Die vierzehntägige Rekursfrist habe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch als Vorsitzende und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Höllwerth, Dr. Roch, Dr. Glawischnig und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Grundbuchsache des Antragstellers Josef S*****, geboren am *****, vertreten durch Waltl & Partner, Rechtsanwälte in Zell am See, wegen Einverleibung des Eigentumsrechts (ua) ob der EZ 53 GB ***** und anderer Grundbuchshan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei U***** B***** A***** AG, *****, vertreten durch Brandstetter Pritz & Partner Rechtsanwälte KEG in Wien, geg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Veith, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Anna H*****, über den Revisionsrekurs der Minderjährigen, vertreten durch die Bezirkshauptmannschaft B*****, gegen den Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 18. September 2008, GZ 16 R 323/08a-U16, womit der Beschluss des Bezirksgerichts Baden vom 1... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 30. 1. 2007 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien einen per Telefax als „Klage und Antrag" bezeichneten Schriftsatz ein, in dem er ausführte, er sei am 30. 1. 2004 auf einem vom Schnee nicht geräumten Gehsteig ausgerutscht und habe sich eine Schulterverletzung zugezogen. Obwohl die Hausverwaltung den Vorfall der Versicherung mitgeteilt habe, habe er seitdem weder von der Hausverwaltung noch von der Versicherung eine Erledigung erfahren. Er stelle ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte beim Erstgericht die gerichtliche Feststellung, dass kein Vollmachtsverhältnis zum Beklagten bestehe; weiters habe es der Beklagte zu unterlassen, ohne Vollmacht für den Kläger tätig zu werden und Erklärungen oder Informationen abzugeben. Im Zuge dieses Verfahrens lehnte der Kläger den zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache zuständigen Richter des Prozessgerichts ab. Der nach der Geschäftsverteilung zuständige 7. Senat des Erstgerichts wies ... mehr lesen...
Begründung: Für den Betroffenen wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 11. 4. 2007 eine Sachwalterin bestellt, deren Aufgabenkreis die Besorgung aller Angelegenheiten im Sinne des § 273 Abs 3 Z 3 ABGB aF (nunmehr: § 268 Abs 3 Z 3 ABGB idF SWRÄG 2006, BGBl I 92/2006) umfasst. Für den Betroffenen wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 11. 4. 2007 eine Sachwalterin bestellt, deren Aufgabenkreis die Besorgung aller Angelegenheiten im Sinne des Paragraph 273, Absatz 3, Ziffer 3, A... mehr lesen...
Norm: ZPO §75 Z1Geo §60GOG §89 Abs3
Rechtssatz: Die nach § 75 Z 1 ZPO erforderliche Bezeichnung des Gerichts erfasst sowohl die Angabe des Gerichts als auch dessen Adresse, wobei allerdings letztere bei Telefaxeingaben durch die konkrete Nummer des Empfangsgeräts des Gerichts ersetzt, jedenfalls aber ergänzt wird. Bei der Übermittlung der Telefaxeingabe kommt es ja nicht auf die auf dem Schriftstück aufscheinende Adresse, sondern auf die ins Se... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen anlässlich der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 14. 12. 2006 einen Vergleich, der allerdings nur dann rechtswirksam werden sollte, „wenn er nicht mittels Schriftsatz bis zum 22. 12. 2006 (Einlangen bei Gericht, Fax genügt) widerrufen wird". Am 22. 12. 2006 übermittelte der rechtsfreundliche Vertreter der Beklagten einen an das Erstgericht adressierten Vergleichswiderruf per Telefax an die Nummer +43 1 51528 576, wo er um 11.25 Uhr ... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verboten dem Beklagten mittels einstweiliger Verfügung, niedrigere als die in der Taxitarif-Verordnung des Landeshauptmanns für Vorarlberg vorgeschriebenen Tarife einzuheben. Rechtliche Beurteilung 1. Bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr kommt es stets darauf an, ob dem Verhalten des Verletzers in seiner Gesamtheit wichtige Anhaltspunkte dafür entnommen werden können, dass er ernstlich gewillt ist, von künftigen Störungen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IIIZPO §85ZPO §467GeO §60GOG §89 Abs3
Rechtssatz: Im Fall eines während laufender Rechtsmittelfrist mittels Telefax eingebrachten Antrags auf Gewährung der Verfahrenshilfe „im vollen Umfang", demnach einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes, bedarf es der Beibringung einer gleichlautenden und mit eigenhändiger Unterschrift des Einschreiters versehenen Ablichtung dieses Antrags und einer Fristsetzung bei Erteilung eines Ve... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 14. 7. 2006 gab das Erstgericht dem auf Zahlung von EUR 3.500 sA gerichteten Klagebegehren statt. Das Urteil wurde am 20. 7. 2006 dem im erstinstanzlichen Verfahren als Prozessbevollmächtigter der Beklagten einschreitenden Rechtsanwalt zugestellt. Am 20. 9. 2006 langte beim Erstgericht ein durch diesen Rechtsanwalt mittels Telefax eingebrachter Antrag der Beklagten ein, ihnen die Verfahrenshilfe im vollen Umfang zu bewilligen. Das Erstgericht forderte hier... mehr lesen...
Begründung: In der Verhandlungstagsatzung vom 9. 11. 2006 schlossen die Streitteile einen Vergleich, nach dessen letzten Absatz der Vergleich nur wirksam wird, „wenn er nicht von der klagenden oder beklagten Partei mittels Schriftsatz, der bis zum 15. 12. 2006 bei diesem Gericht einlangen muss, widerrufen wird." Am 14. 12. 2006 überreichte die Beklagte einen Schriftsatz, mit dem sie bekanntgab, den Vergleich zu widerrufen. Der Schriftsatz ist auf Papier der für die beklagte einschre... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss vom 28. Februar 2004 ON 239 wurde die Mutter des Betroffenen als Sachwalterin enthoben und für diesen eine Rechtsanwältin zur Sachwalterin bestellt. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht die Anträge der Mutter auf „Nichtigerklärung und Rückübertragung" der Sachwalterschaft an sie sowie mehrere von Jürgen C***** (im Folgenden: Rekurswerber) erhobene Anträge zurück. Der Rekurswerber ist ein Bekannter der Familie des Betroffenen.... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 22. 11. 2005 wurde die Beklagte schuldig erkannt, Ablagerungen an näher bezeichneten Stellen einer Liegenschaft durch Bodenaustausch zu entfernen und eine ebene befestigte Fläche wiederherzustellen; während es das darüber hinausgehende Begehren, die auf der genannten Liegenschaft befindlichen Fundamente im Bereich der Betonmischanlage zu entfernen und in diesem Bereich, wo es zu Entfernungen gekommen ist, eine ebene befestigte Fläche wied... mehr lesen...
Begründung: Die K*****gesmbH (FN *****) als Kreditnehmerin und Pfandgeberin sowie der Antragsteller als Pfandgeber bestellten mit Pfandbestellungsurkunde vom 23. 11. 1993 der L*****bank ***** (nunmehr: H***** Bank AG) als Kreditgeberin zur Sicherstellung aller Forderungen und Ansprüche aus Haupt- und Nebenverbindlichkeiten, welche der Kreditgeberin gegen die Kreditnehmerin insbesondere aus dem mit Vertrag vom 23. 11. 1993 gewährten Kredit erwachsen sind oder werden, „die ihm (ihne... mehr lesen...
Begründung: Die klägerischen Eheleute schlossen am 11. 10. bzw 27. 10. 1989 mit der beklagten Bank zu Konto Nr 6***** einen Darlehensvertrag über S 1,100.000 (EUR 79.940,12) zu einem Zinssatz von 8 % p.a. kontokorrentmäßig ab. Die Rückzahlung des Darlehens sollte in 240 gleich hohen monatlichen Pauschalraten zu je S 9.250 (EUR 672,22), beginnend mit Jänner 1992 und endend mit Dezember 2011, erfolgen. Die voraussichtliche Laufzeit des Darlehens wurde mit 20 Jahren festgelegt. Der Da... mehr lesen...
Begründung: In über Rekurs des Patientenanwaltes erfolgter Abänderung der Entscheidung des Erstgerichtes stellte das Rekursgericht mit Beschluss vom 13. 7. 2004 spruchmäßig fest, dass die am 12. 2. 2004 vorgenommene medikamentöse Heilbehandlung des seit 29. 1. 2004 im ***** unterbrachten (und zwischenzeitlich wiederum entlassenen) Jürgen M***** unzulässig war. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Diese Entscheidung wurde dem Abteilung... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 5. 2004 (ON 169) hat der Oberste Gerichtshof den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters gegen den Beschluss des Rekursgerichts vom 19. 11. 2003 (ON 156) als verspätet zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof ging davon aus, dass der Beschluss des Rekursgerichts dem Vater am 14. 1. 2004 zugestellt und das Rechtsmittel erst am 30. 1. 2004 zur Post gegeben wurde. Im Akt befindet sich die laut Telefaxkennung am 28. 1. 2004 um 15:35 Uhr an das Erstg... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 9. 1. 2004 wurde die Vaterschaft des Beklagten zur Klägerin festgestellt und der Beklagte zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Dieses Urteil wurde dem Vertreter des Beklagten (Kurator) am 13. Jänner 2004 zugestellt. Die vierwöchige Berufungsfrist endete daher am 10. 2. 2004. An diesem Tag übermittelte der Vertreter des Beklagten dem Erstgericht die Berufungsschrift per Telefax, welches dort am selben Tag um 19.49 Uhr (siehe Eingangsv... mehr lesen...
Norm: ZPO §74Geo §102GOG §89 Abs3
Rechtssatz: Analog § 89 Abs 3 GOG ist für Eingaben die Verwendung eines Telefax auch nach Dienstschluss fristwahrend, sofern die Telefaxeingabe vor 24.00 Uhr des letzten Tages bei Gericht einlangt, wobei es gleichgültig ist, ob das Telefax vor oder erst nach dem Ende der Amtsstunden empfangen wird, weil das Schriftstück automatisch mit einem dem Eingangsvermerk gemäß § 102 Geo entsprechenden Vermerk versehen wi... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen in der Verhandlung am 3. 2. 2004 einen Vergleich, der nach seinem Punkt 3. nur dann rechtswirksam werden sollte, wenn er nicht von der klagenden Partei bis längstens 17. 2. 2004 widerrufen werde. Am 18. 2. 2004 langte beim Erstgericht ein am 17. 2. 2004 verfasster und zur Post gegebener Widerruf dieses Vergleiches durch die klagende Partei ein, den das Erstgericht als verspätet zurückwies. Das von der klagenden Partei angerufene Rekursgericht be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Rechtzeitigkeit der außerordentlichen Revision: Das Urteil des Berufungsgerichtes wurde der Vertreterin des Beklagten und der Nebenintervenienten am 26. August 2003 (durch Hinterlegung) zugestellt. Am 23. 9. 2003, 22.30 Uhr, gab sie die namens der beklagten Partei und der Nebenintervenienten erhobene außerordentliche Revision per Telekopie (Telefax) an das Erstgericht auf. Auf S 11 des insgesamt 22 Seiten umfassenden... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 12. 6. 1995 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger - soweit hier noch entscheidungswesentlich -, die Beklagte schuldig zu erkennen, eine bestimmt bezeichnete Überfallwasserleitung wieder herzustellen. Der Kläger sei Wasserbezugsberechtigter und Erhalter einer Haupt- und Überfallwasserleitung. Durch die von der Beklagten zu verantwortenden, nicht ordnungsgemäß durchgeführten Grabungsarbeiten anlässlich der Errichtung einer Wohnanlage sei d... mehr lesen...
Begründung: In der Verhandlungstagsatzung vom 21. 11. 2001 schlossen die Streitteile einen Vergleich, nach dessen Punkt 5 der Vergleich wirksam sein sollte, wenn er nicht bis längstens 17. 12. 2001 mittels beim Erstgericht einlangenden Schriftsatzes widerrufen werde. Am 17. 12. 2001 langte beim Erstgericht mittels Telefaxeingabe ein "Vergleichswiderruf" durch die beklagten Parteien ein. Am selben Tag wurde ein Schriftsatz, der den Vergleichswiderruf beinhaltete und anwaltlich unte... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte auf Grund einer behaupteten Vereinbarung vom Beklagten restliche Energie- und Betriebskosten von 19.639,40 S (1.427,25 EUR) für zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Das Erstgericht erkannte den Beklagten mit Urteil vom 15. 2. 2002 schuldig, "der klagenden Partei 26,206 EUR (360,60 S) samt 4 % Zinsen seit 11. 4. 2001 sowie die mit 799,15 EUR (10.996,56 S), darin enthalten 133,19 EUR... mehr lesen...