Entscheidungen zu § 30 Abs. 4 HGG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-21 von 21

TE Vwgh Erkenntnis 1998/2/24 97/11/0305

Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Dezember 1996, Zl. 96/11/0231, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis war über Beschwerde des Beschwerdeführers ein Bescheid der belangten Behörde vom 26. Juni 1996 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden, mit dem dem Beschwerdeführer Familienunterhalt nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) in Verbindung mit dem Heeresgebührengesetz (HGG 1992) für den vom 2. Oktober 1995 a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.02.1998

RS Vwgh 1998/2/24 97/11/0305

Index: 43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: HGG 1992 §30 Abs4;ZDG 1986 §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997110305.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/14 93/11/0216

Der Beschwerdeführer, der nach der Aktenlage während seines Hochschulstudiums eine seinem (in Niederösterreich wohnhaften) Vater gehörende Eigentumswohnung in Wien bewohnt, wurde mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 5. Oktober 1992 einer näher bezeichneten Einrichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes vom 1. Februar 1993 an zugewiesen. Mit Eingabe vom 9. Februar 1993 begehrte er die Zuerkennung eines Wohnkostenbeihilfe. Dazu legte er ein Schreiben seines Vaters v... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.11.1995

RS Vwgh 1995/11/14 93/11/0216

Index: 43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: HGG 1985 §30 Abs4 impl;HGG 1992 §33 Abs1;ZDG 1986 §34 Abs1 idF 1992/424;ZDG 1986 §34 Abs2 idF 1992/424;
Rechtssatz: Der Zweck der Wohnkostenbeihilfe liegt darin, dem Präsenzdiener bzw Zivildiener die Beibehaltung seiner Wohnung während der Dauer des Dienstes zu sichern, ihn also davor zu bewahren, daß er seiner Wohnung deshalb verlustig geht, weil er mangels eines Ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/25 90/11/0115

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 27. März 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 598/1988 (ZDG) in Verbindung mit § 30 des Heeresgebührengesetzes 1985, BGBl. Nr. 266, (HGG) beginnend ab 2. Oktober 1989 für die Dauer seines ordentlichen Zivildienstes Wohnkostenbeihilfe in der Höhe von S 4.325,44 monatlich zuerkannt; das Begehren des Beschwerdeführers auf Abgeltung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.1991

RS Vwgh 1991/6/25 90/11/0115

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §30 Abs4;HGG 1985 §30 Abs5 Z1;
Rechtssatz: Als "Entgelt für die Benützung der Wohnung" iSd § 30 Abs 5 Z 1 HGG kommen nur während des Präsenzdienstes entstehende Kosten in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990110115.X03 Im RIS seit 04.05.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/4 91/11/0009

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 8. November 1990 wurde gemäß § 30 des Heeresgebührengesetzes 1985, BGBl. Nr. 87, (HGG) der am 7. Juni 1989 beim Magistrat der Stadt Wien (MBA für den 2. Bezirk) eingelangte Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe (für die Dauer des nach übereinstimmenden Parteienvorbringen am 1. April 1989 begonnenen Grundwehrdienstes von 6 Monaten) - nach Aufhebung des... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.06.1991

RS Vwgh 1991/6/4 91/11/0009

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §30 Abs4;
Rechtssatz: Ausf, daß die im nachhinein getroffene Aussage des Vaters des Wehrpflichtigen, daß aus moralischen Gründen und auf Grund der elterlichen Bindung den Sohn jedenfalls auch bei Nichtzahlung der Wohnkosten nicht aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen hätte müssen, hier das Nichtzuerkennen der Wohnkostenbeihilfe rechtfertigt. Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.06.1991

RS Vwgh 1991/6/4 91/11/0009

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §30 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/26 89/11/0295 1 Stammrechtssatz Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung des § 30 Abs 4 erster Satz HGG ist, daß die Wehrpflichtigen in die Lage versetzt werden sollen, die Wohnmöglichkeit wie vor Antritt des Präsenzdienstes über jene Zeit zu erhalten, in der sie mangels Einkommens das zur Beibehaltung der Wohnung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.06.1991

RS Vwgh 1991/6/4 91/11/0009

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §30 Abs3;HGG 1985 §30 Abs4;HGG 1985 §33 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Zweck der Regelungen des § 30 und § 33 Abs 1 HGG ergibt sich, daß die Behörde im Zusammenhang mit der Gewährung der Wohnkostenbeihilfe eine zukunftsorientierte Beurteilung vorzunehmen hat. Das bedeutet aber nicht, daß bei einer Entscheidung erst nach Beendigung des Präsenzdienstes vorliegende Beweismittel n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/9 89/11/0203

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 12. Juni 1989 wurde dem Beschwerdeführer für die Dauer des ab 3. April 1989 geleisteten Grundwehrdienstes gemäß § 30 Abs. 3 Heeresgebührengesetz 1985 (HGG) Wohnkostenbeihilfe in der Höhe von S 1.853,77 monatlich zuerkannt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Gemäß § 30 Abs. 3 HGG gebührt Wehrpflichtigen, die einen im § 25 Z.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.11.1990

RS Vwgh 1990/11/9 89/11/0203

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag43/02 Leistungsrecht
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;HGG 1985 §26 Abs1;HGG 1985 §29 Abs3;HGG 1985 §30 Abs4;
Rechtssatz: Um beurteilen zu können, ob einem Wehrpflichtigen während des Präsenzdienstes ein Einkommen verbleibt, ist es notwendig, konkrete Feststellungen über sämtliche während des Präsenzdienstes ihm zukommenden Einkünfte zu treffen, weil erst dann im Sinne des § 2 Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1990

RS Vwgh 1990/11/9 89/11/0203

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag43/02 Leistungsrecht
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;HGG 1985 §29 Abs3;HGG 1985 §30 Abs4;
Rechtssatz: Auf Grund der Tatsache, daß das HGG mehrfach an Begriffe des Einkommensteuerrechtes anknüpft, erscheint es sachgerecht, den Begriff "verbleibendes Einkommen" in § 30 Abs 4 HGG unter Heranziehung der entsprechenden abgabenrechtlichen Bestimmungen zu interpretieren (Hinweis E 6.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/26 89/11/0295

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 5. Oktober 1989 wurde gemäß § 30 des Heeresgebührengesetzes 1985, BGBl. Nr. 87, (HGG) der am 7. Juni 1989 beim Magistrat der Stadt Wien (MBA für den 2. Bezirk) eingelangte Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe (für die Dauer des nach dem Antrag am 4. April 1989 begonnenen Grundwehrdienstes von sechs Monaten) abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.1990

RS Vwgh 1990/6/26 89/11/0295

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §30 Abs4;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob eine Wohnkostenbeihilfe nach § 30 Abs 4 HGG gebührt, ist nicht die polizeiliche Meldung, sondern die tatsächliche Benützung der Wohnung zur Deckung des Wohnbedürfnisses maßgebend (Hinweis E 27.10.1987, 87/11/0080). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989110295.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1990

RS Vwgh 1990/6/26 89/11/0295

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §30 Abs4;
Rechtssatz: Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung des § 30 Abs 4 erster Satz HGG ist, daß die Wehrpflichtigen in die Lage versetzt werden sollen, die Wohnmöglichkeit wie vor Antritt des Präsenzdienstes über jene Zeit zu erhalten, in der sie mangels Einkommens das zur Beibehaltung der Wohnung zu entrichtende Entgelt nicht aufbringen können, und daß sie nicht d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1990

RS Vwgh 1988/2/23 87/11/0086

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1956 §30 Abs4;
Rechtssatz: Aus § 30 Abs 4 zweiter Satz HGG ergibt sich, dass Wohnkostenbeilhilfe auch für eine Wohnung gebührt, die vor Antritt des Präsenzdienstes noch nicht der Befriedigung des Wohnbedarfes eines Wehrpflichtigen gedient hat, weil sie von ihm erst nach Antritt des Präsenzdienstes erworben wurde, sofern er nur deren Erwerb nachweislich vor der Zustellung des E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1988

RS Vwgh 1987/10/21 87/01/0137

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;HGG 1985 §30 Abs4;ZDG 1986 §34 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 39 Abs 2 AVG trifft zwar die Beweispflicht die belangte Behörde, doch wird in Verfahren, die die Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben und nur auf Antrag der interessierten Partei durchgeführt werden und in deren Verlauf auch das Vorliegen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1987

RS Vwgh 1987/10/21 87/01/0137

Index: 43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: HGG 1985 §30 Abs4;ZDG 1986 §34 Abs1;
Rechtssatz: Kosten für einen erst während der Ableistung des Zivildienstes begründeten ordentlichen Wohnsitz begründen keinen Abgeltungsanspruch (Wohnkostenbeihilfe) iSd § 30 HGG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987010137.X02 Im RIS seit 20.05.2005 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1987

RS Vwgh 1987/4/7 85/12/0239

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §26 Abs3;HGG 1985 §27 Abs5;HGG 1985 §30 Abs4;
Rechtssatz: Für die Auslegung des in § 30 Abs 4 verwendeten Begriffes "verbleibendes Einkommen" sind nicht die §§ 26 und 27 HGG hinzuzuziehen, da sich diese Regelungen nur auf die Feststellung der Bemessungsgrundlage für selbstständige bzw nichtselbstständige Erwerbstätige beziehen, sondern der Einkommensbegriff des § 2 EStG 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.04.1987

RS Vwgh 1987/4/7 85/12/0239

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §30 Abs4;
Rechtssatz: Selbst bei der gebotenen Heranziehung des Einkommensbegriffes des § 2 EStG 1972 stellen die dem Wehrpflichtigen von einem Elternteil während der Dauer der Präsenzdienstleistung als Darlehen überlassenen Mietzinseinnahmen kein verbleibendes Einkommen iSd § 30 Abs 4 HGG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.04.1987

Entscheidungen 1-21 von 21

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