RS Vwgh 1990/11/9 89/11/0203

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Veröffentlicht am 09.11.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
43/02 Leistungsrecht

Norm

EStG 1988 §2 Abs2;
HGG 1985 §29 Abs3;
HGG 1985 §30 Abs4;

Rechtssatz

Auf Grund der Tatsache, daß das HGG mehrfach an Begriffe des Einkommensteuerrechtes anknüpft, erscheint es sachgerecht, den Begriff "verbleibendes Einkommen" in § 30 Abs 4 HGG unter Heranziehung der entsprechenden abgabenrechtlichen Bestimmungen zu interpretieren (Hinweis E 6.12.1988, 88/11/0014).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110203.X01

Im RIS seit

04.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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