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43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1985 §26 Abs3;Rechtssatz
Für die Auslegung des in § 30 Abs 4 verwendeten Begriffes "verbleibendes Einkommen" sind nicht die §§ 26 und 27 HGG hinzuzuziehen, da sich diese Regelungen nur auf die Feststellung der Bemessungsgrundlage für selbstständige bzw nichtselbstständige Erwerbstätige beziehen, sondern der Einkommensbegriff des § 2 EStG 1972.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985120239.X01Im RIS seit
07.03.2006