RS Vwgh 1990/6/26 89/11/0295

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1985 §30 Abs4;

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob eine Wohnkostenbeihilfe nach § 30 Abs 4 HGG gebührt, ist nicht die polizeiliche Meldung, sondern die tatsächliche Benützung der Wohnung zur Deckung des Wohnbedürfnisses maßgebend (Hinweis E 27.10.1987, 87/11/0080).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110295.X02

Im RIS seit

04.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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