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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Rechtssatz
Um beurteilen zu können, ob einem Wehrpflichtigen während des Präsenzdienstes ein Einkommen verbleibt, ist es notwendig, konkrete Feststellungen über sämtliche während des Präsenzdienstes ihm zukommenden Einkünfte zu treffen, weil erst dann im Sinne des § 2 Abs 2 EStG 1988 das Einkommen ermittelt werden kann. Die Methode, aus einem für ein vergangenes Jahr erlassenen Einkommenssteuerbescheid zwei Einkunftsarten herauszunehmen und diese als das während des Präsenzdienstes dem Wehrpflichtigen verbleibende Einkommen zu behandeln, ist verfehlt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110203.X02Im RIS seit
04.05.2001