RS Vwgh 1990/11/9 89/11/0203

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Veröffentlicht am 09.11.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
43/02 Leistungsrecht

Norm

EStG 1988 §2 Abs2;
HGG 1985 §26 Abs1;
HGG 1985 §29 Abs3;
HGG 1985 §30 Abs4;

Rechtssatz

Um beurteilen zu können, ob einem Wehrpflichtigen während des Präsenzdienstes ein Einkommen verbleibt, ist es notwendig, konkrete Feststellungen über sämtliche während des Präsenzdienstes ihm zukommenden Einkünfte zu treffen, weil erst dann im Sinne des § 2 Abs 2 EStG 1988 das Einkommen ermittelt werden kann. Die Methode, aus einem für ein vergangenes Jahr erlassenen Einkommenssteuerbescheid zwei Einkunftsarten herauszunehmen und diese als das während des Präsenzdienstes dem Wehrpflichtigen verbleibende Einkommen zu behandeln, ist verfehlt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110203.X02

Im RIS seit

04.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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