Begründung: Die Parteien haben am 30. Juli 1971 die Ehe geschlossen. Zu Beginn der Ehe waren sie beide berufstätig, die Antragstellerin verdiente monatlich ca. S 7.000,-- netto. 1977 gab sie ihren Beruf auf und arbeitete ab damals bis zumindest 1982 - obwohl sie sich arbeitsunfähig fühlte - wöchentlich 10 bis 20 Stunden gegen ein Entgelt von S 50,-- pro Stunde. Der Antragsgegner verdiente etwa doppelt so viel wie die Antragstellerin in ihrer aktiven Zeit. 1981 erhielt er eine Abfe... mehr lesen...
Begründung: Die am 6. Juni 1957 zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt am 16.Juli 1980 geschieden. Mit dem am 11.September 1980 bei Gericht eingelangten Antrag begehrte der Antragsteller die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Das Erstgericht sprach im zweiten Rechtsgang dem Antragsteller die eheliche Wohnung in St. Veit an der Glan, Dr.-Arthur-Lemisc... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Grund für sich allein gemäß § 82 Abs 1 Z 1 EheG aus der Aufteilungsmasse herausfiele, schließt noch nicht aus, dass die Liegenschaft in der gegenwärtigen Ausgestaltung - hier mit Haus samt Garage und Schwimmbad - als Ganzes doch in die Aufteilung einbezogen werden muss. Dies würde dann in Betracht kommen, wenn die während der aufrechten ehelichen Gemeinschaft bewirkte Wertsch... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren zweimal miteinander verheiratet. Ihrer ersten Ehe, die am 20.6.1969 geschlossen und am 27.8.1970 geschieden wurde, entstammt der am 6.5.1970 geborene Sohn Johann. Ihrer zweiten Ehe, die am 26.4.1980 geschlossen und am 7.11.1984 gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden wurde, wobei das Scheidungsurteil den Ausspruch enthält, daß das Verschulden beide Ehegatten zu gleichen Teilen trifft (rechtskräftiges Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 7.11.1984, 2... mehr lesen...
Begründung: Die am 14.7.1960 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 9.3.1981, 3 Cg 327/80, nach § 55 EheG ohne Verschuldensausspruch geschieden. In der Ehe wurde am 30.1.1961 eine Tochter geboren, die seit Herbst 1981 selbsterhaltungsfähig ist. Am 13.3.1981 beantragte die Frau die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Sie beanspruchte zunächst vor allem die Liegenschaft EZ 38... mehr lesen...
Begründung: Die am 13.November 1969 zwischen dem Antragsgegner und Helene K*** geschlossene Ehe, welcher der am 29.5.1973 geborene Antragsteller entstammt, wurde am 30.8.1983 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Helene H***, die am 31.8.1983 den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gestellt hatte, ist am 3.12.1983 verstorben. Ihr Nachlaß wurde dem Antragsgegner mit Beschluß des Bezirksgerichtes Birkfeld vom 24.5.1984 zu... mehr lesen...
Begründung: Die am 22. Dezember 1959 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit dem am 16. April 1981 rechtskräftig gewordenen Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 30. März 1981 zu 18 Cg 12/80 aus beiderseitigem gleichteiligen Verschulden geschieden. Die tatsächliche Trennung der Ehegatten erfolgte am 7. Oktober 1977. Der Ehe entstammen die am 6. März 1961 geborene Tochter Evelyne und der am 8. Oktober 1967 geborene Sohn Ferdinand. Mit ihrem am 24. Dezember 1981 eingebrach... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2
Rechtssatz: Bei der Ehewohnung handelt es sich um jenen Bereich, in dem der Haushalt geführt wird, in den sich die Familienmitglieder nach Ausübung ihres Berufes oder nach dem Schulbesuch zurückziehen, der ihrer Privatsphäre im Gegensatz zur beruflichen oder schulischen Sphäre zuzuordnen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 569/85 Entscheidungstext OGH 18.12.1985 8 Ob... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §82EheG §87
Rechtssatz: Wird ein Superädifikat jeweils während eines halben Jahres abwechselnd mit einer Genossenschaftswohnung als Schwerpunkt der gemeinsamen Lebensführung benützt, sind beide Wohnmöglichkeiten Ehewohnung. Ist das Superädifikat aber gemäß § 82 Abs 1 Z 1 EheG von der Aufteilung ausgenommen, kommt im Sinne des § 82 Abs 2 EheG eine Berücksichtigung von Lebensbedürfnissen des anderen Teiles nur dann in Betr... mehr lesen...
Begründung: Die erst während des Rechtsmittelverfahrens - am 8. Februar 1985 - verstorbene Frau hat eine Ausgleichszahlung von 300.000 S begehrt; der Mann beantragte die Abweisung dieses Begehrens. Das Erstgericht wies 1. die Hauptmietrechte an der Ehewohnung, Flachsweg 36, 1220 Wien, und 2. die darin befindlichen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände der Frau, 3. die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus der unterdessen verkauften Eigentumswohnung, Himbergerstraße 19/1/4/20, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr Ehegatte, Ludwig A, haben die Wohnung in der Goldschmiedgasse 10/4, 1010 Wien, im Jahre 1939 gemeinsam gemietet. Der damals minderjährige Sohn der Klägerin, Peter A, lebte mit seinen Eltern im gemeinsamen Haushalt. Er wurde 1943 - nach Beginn der Bombardierungen Wiens - kinderlandverschickt. Er war in verschiedenen Heimen in Ungarn, in der Steiermark und zuletzt in Osttirol untergebracht. Während dieser Heimaufenthalte weilte er lediglich ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 1.4.1972 die Ehe geschlossen. Dieser Ehe entstammen zwei Kinder. Die Beklagte verließ am 8.1.1979 die als Ehewohnung dienende im Alleineigentum des Klägers stehende Eigentumswohnung im Haus Graz, Pensionsweg 8, die der Kläger 1980 verkaufte. Im Verfahren 17 Cg 32/79 des Landesgerichtes für ZRS Graz wurde die Ehe der Streitteile aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden der Ehegatten rechtskräftig geschieden. Die beiden Kinder bef... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2
Rechtssatz: Eheliches Gebrauchsvermögen können auch Sachen sein, die erst gebrauchsfertig gemacht werden müssen, wie etwa ein im Bau befindliches Haus. Entscheidungstexte 8 Ob 508/85 Entscheidungstext OGH 10.07.1985 8 Ob 508/85 Veröff: JBl 1986,118 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:198... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §83
Rechtssatz: Für die Wertung als eheliches Gebrauchsvermögen ist nicht entscheidend, ob die Sache mehr dem einen oder dem anderen Ehegatten zum Gebrauch gedient hat. Von wem, auf welche Weise und mit welchen Mitteln die Sache erworben worden ist, ist gleichfalls für die Zuordnung zum ehelichen Gebrauchsvermögen unwesentlich; allerdings können diese Umstände für die anläßlich der Aufteilung anzustellenden Billigkeitser... mehr lesen...
Norm: ABGB §785EheG §81 Abs2EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Als Hausrat sind alle zum ehelichen Haushalt gehördenden beweglichen Sachen anzusehen. Entscheidungstexte 6 Ob 716/84 Entscheidungstext OGH 20.12.1984 6 Ob 716/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012931 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2
Rechtssatz: Wurden Sachen, die während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft dem Gebrauch beider Ehegatten gedient haben, veräußert, so tritt der Erlös an deren Stelle. Entscheidungstexte 8 Ob 539/83 Entscheidungstext OGH 21.12.1983 8 Ob 539/83 3 Ob 593/85 Entscheidungstext OGH 09.04.1986 3 Ob 593/85 Auch ... mehr lesen...
Die am 9. Dezember 1950 zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 20. März 1979 gemäß § 55 Abs. 3 EheG unter Ausspruch des alleinigen Verschuldens des Antragsgegners geschieden. Die Antragstellerin beantragte mit dem am 20. August 1979 beim Erstgericht eingelangten Antrag, die im Eigentum des Antragsgegners stehende Liegenschaften EZ 1074 und EZ 29 KG S in ihr Eigentum zu übertragen und den Antragsgegner... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §82 Abs2EheG §87 ff
Rechtssatz: Die Ehewohnung betreffende Anordnungen des Gerichtes sind solche der Aufteilung des Vermögens und stellen keine dazu parallel laufenden und von der Vermögensaufteilung unabhängigen Maßnahmen dar. Entscheidungstexte 6 Ob 606/81 Entscheidungstext OGH 21.10.1981 6 Ob 606/81 Veröff: SZ 54/149 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs2 DEheG §81 Abs2EheG §82
Rechtssatz: Nicht jede von einem Ehegatten während der Ehe in Benützung genommene Wohnung ist Ehewohnung. Das folgt nunmehr schon aus dem im § 92 Abs 2 ABGB geregelten Fall. Andererseits mangelt einer Wohnung nicht schon deshalb die rechtliche Eigenschaft einer Ehewohnung, weil sie tatsächlich noch nicht oder nicht mehr von beiden Ehegatten gemeinsam benützt wird. Es ist denkbar, dass für ein Ehepaar m... mehr lesen...
Die am 3. Juni 1960 geschlossene Ehe der Streitteile wurde am 14. März 1979 rechtskräftig aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden. Der Ehe entstammen die am 18. Juni 1960 geborene Edeltraud, die am 12. August 1962 geborene Ingrid und die am 5. Feber 1967 geborene Edith. Die beiden jüngeren Mädchen leben noch zusammen mit der Mutter im Haus des Vaters. Ein Unterhaltsprozeß zwischen den Streitteilen ist noch anhängig doch muß der Antragsgegner auf Grund einer einstweilig... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Ehewohnung im Sinne des § 81 Abs 2 EheG ist jene Wohnung, in der die Ehegatten bei Wirksamwerden der Scheidung im gemeinsamen Haushalt leben oder zuletzt gelebt haben. Auch ein Haus kann Ehewohnung sein, und zwar insoweit, als es für die ehelichen Zwecke verwendet worden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 699/81 Entscheidungstext OGH 25.08.1981 7 ... mehr lesen...
Die kinderlos gebliebene Ehe der Parteien wurde mit dem seit 12. Oktober 1978 rechtskräftigen Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten, GZ 2 Cg 120/78-13, aus dem Verschulden der Frau geschieden. Am 19. Jänner 1979 brachte der Mann beim Erstgericht den Antrag ein, das aus einer Eigentumswohnung und der kompletten Einrichtung dieser Wohnung bestehende eheliche Gebrauchsvermögen derart zu teilen, daß dieses entweder der Frau (Hauptantrag) oder ihm überlassen werde und der damit jeweils Be... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §82 Abs2EheG §86 Abs1EheG §87
Rechtssatz: a) Obwohl nach dem Wortlaut des § 81 Abs 2 EheG der Rechtsbegriff eheliches Gebrauchsvermögen nur körperliche Sachen erfaßt, nimmt doch das Gesetz auch auf Rechte Bezug, wie etwa in der Anordnung des § 87. b) Das Anwartschaftsrecht ist nur in Beziehung auf bewegliche körperliche Sachen für übertragbar erklärt worden (§ 86 Abs 1); da aber nach dem unzweifelhaft erkennbaren Willen ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §83 Abs1EheG §86 Abs1EheG §93
Rechtssatz: Bestimmte Einrichtungsgegenstände wie etwa Einbaumöbel oder speziell für die besonderen Verhältnisse einer Wohnung angeschaffte Möbel sollen wegen der mit der Zerreißung ihres Funktionszusammenhanges in der Regel verbundenen Werteinbuße nach Möglichkeit in der Ehewohnung verbleiben. Entscheidungstexte 5 Ob 516/81 Entsc... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §83 Abs1
Rechtssatz: Hochzeitsgeschenke Dritter unterliegen dann nicht der Aufteilung, wenn sie dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten gewidmet oder unzweifelhaft nur einem der Ehegatten zugewendet wurden. Entscheidungstexte 5 Ob 516/81 Entscheidungstext OGH 19.05.1981 5 Ob 516/81 Veröff: SZ 54/79 = EvBl 1981/217 S 633 ... mehr lesen...
Norm: 6.DVEheG §1EheG §81 Abs2
Rechtssatz: Erst durch die Aufnahme der Ehegemeinschaft in einer Wohnung wird diese zur Ehewohnung im Sinne des § 1 der 6.DVEheG . Auf eine Wohnung, die zwar möglicherweise als Ehewohnung gedacht war, aber von den Eheleuten tatsächlich - gleichgültig aus welchem Grunde - nicht als Ehewohnung verwendet wurde, können die Bestimmungen der 6.DVEheG keine Anwendung finden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...