Norm
EheG §81 Abs2Rechtssatz
Hochzeitsgeschenke Dritter unterliegen dann nicht der Aufteilung, wenn sie dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten gewidmet oder unzweifelhaft nur einem der Ehegatten zugewendet wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0057778Dokumentnummer
JJR_19810519_OGH0002_0050OB00516_8100000_004