Norm: EheG §81 Abs1EheG §81 Abs2
Rechtssatz: Zum ehelichen Lebensaufwand gehören auch Anschaffungen, die ausschließlich einem gemeinsamen Kind zugutekommen, mögen sie wertmäßig auch erheblich über die gesetzliche Unterhaltspflicht hinausgehen. Entscheidungstexte 1 Ob 242/17w Entscheidungstext OGH 30.04.2018 1 Ob 242/17w Beisatz: Hier: Kredite für die Anschaffung von Pferden für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1969 geschlossene Ehe der Streitteile, der vier Kinder entstammten, wurde mit Urteil des (damaligen) BG ZRS Graz vom 3. September 1997 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die Entscheidung weist eine Bestätigung der Rechtskraft vom 22. Oktober 1997 auf. Seit Anfang der 80-iger Jahre arbeitete die nunmehrige Oppositionsbeklagte (im Folgenden nur Beklagte) im Betrieb (Architekturbüro) des Oppositionsklägers (im Folgenden nur Kläger) als Sekretärin und Bu... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. 5. 1963 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Gmunden vom 31. 3. 2004, rechtskräftig seit 4. 5. 2004, gem § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch des überwiegenden Verschuldens des Antragsgegners geschieden. Die am 28. 5. 1963 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Gmunden vom 31. 3. 2004, rechtskräftig seit 4. 5. 2004, gem Paragraph 55, Absatz eins, EheG mit dem Ausspruch des überwiegenden Verschulde... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1AußStrG §235EheG §81 Abs2EheG §85EheG §87
Rechtssatz: Der allgemeine Anspruch auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft gemäß § 830 ABGB und der nacheheliche Ausgleichsanspruch gemäß §§ 81 ff EheG verfolgen unterschiedliche Rechtsschutzziele und sind nach unterschiedlichen Wertungsgesichtspunkten zu beurteilen. Dass mit einer rechtskräftigen Entscheidung im Teilungsverfahren mit bindender Wirkung zwischen den Parteien über de... mehr lesen...
Begründung: Die im August 1977 geschlossene Ehe der Streitteile, der vier Kinder entsprossen, wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Döbling vom 28. 9. 1994 aus dem Verschulden beider Teile rechtskräftig geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft hatte mit dem Auszug der Antragsgegnerin aus der Ehewohnung am 5. 7. 1994 geendet. Der Antragsteller "erbte" nach dem Tod seines Vaters je zur Hälfte mit seinem Bruder ein Kajütboot, eine Liegenschaft in Maria Anzbach und eine weitere Liegen... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2
Rechtssatz: Eine nicht von einem Ehegatten in die Ehe eingebrachte Ehewohnung, die von den Ehegatten gemeinsam benützt wurde, fällt schon gemäß § 81 Abs 2 EheG als eheliches Gebrauchsvermögen unabhängig davon in die Aufteilungsmasse, in wessen Eigentum sie steht und auf Grund welchen Titels sie benützt wird. Entscheidungstexte 7 Ob 276/02t Entscheidungstext OGH 18.... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile, die im Jahr 1992 geheiratet hatten, wurde am 22. 6. 2001 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Die Antragstellerin ist seit dem Jahr 2000 Alleineigentümerin einer bebauten Liegenschaft in Mürzzuschlag, auf der sich die frühere Ehewohnung befindet. Die Liegenschaft ist mit diversen Pfandrechten, einem Wohnungsrecht des Antragsgegners und einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zu dessen Gunsten belastet. Die Antragstellerin beg... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. 10. 1958 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 4. 1. 1996 wegen beiderseitigen Verschuldens geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde bereits am 4. 10. 1992 aufgelöst. Der Ehe entstammen zwei Kinder, die 1961 und 1963 geboren sind. Gegenstand des Aufteilungsverfahrens ist nur die Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit einem darauf errichteten Haus, in dem sich die Ehewohnung befand. Über die Aufteilung der ehelic... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichtes vom 19. 3. 1999 aus dem Alleinverschulden des Gegners der gefährdeten Partei (Antragsgegner) geschieden. Im vorliegenden, von ihr am 7. 5. 1999 eingeleiteten Verfahren nach §§ 81 EheG begehrt die gefährdete Partei (Antragstellerin) ua die Realteilung der im Eigentum des Antragsgegners stehenden Liegenschaft EZ 126 GB 04023 Pfaffstätten, auf der sich ein als Ehewohnung verwendeter und von der A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 95 EheG erlischt der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung - soweit hier relevant - gerichtlich geltend gemacht wird. Nach herrschender Auffassung ist die Frist des § 95 EheG eine von Amts wegen wahrzunehmende materiellrechtliche Fall-, Ausschluss- oder Präklusivfrist, deren Nichteinhaltung zum A... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §81 Abs3EheG §97 Abs2
Rechtssatz: Ein Zusammenhang zwischen einer Vereinbarung über die Aufteilung der § 81 Abs 2 und 3 EheG unterfallenden Sachen und dem Verfahren auf Scheidung wird sowohl durch ein sachliches als auch zeitliches Naheverhältnis dieser zwei Ereignisse begründet. Die beiden Komponenten dürfen zwar nicht starr gesehen werden, verstreicht jedoch ein längerer Zeitraum (zB von neun Monaten) zwischen Vereinba... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Parteien am 4. 7. 1985 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 29. 1. 1996 aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden geschieden. Beide Parteien wohnten vor der Eheschließung bereits teilweise gemeinsam in einer Wohnung der Antragstellerin in Wien 21. Bezirk. Im April 1984 bewarb sich der Antragsteller um eine größere Gemeindewohnung, wobei die Antragstellerin als Mitziehende genannt wurde. Im März 1985 w... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff des ehelichen Gebrauchsvermögens im Sinne des § 81 Abs 2 EheG setzt kein Eigentumsrecht voraus, sondern nur das Bestehen dinglicher oder obligatorischer Rechte an unbeweglichen Sachen oder Anwartschaftsrechte an beweglichen Sachen. Entscheidungstexte 7 Ob 283/99i Entscheidungstext OGH 23.02.2000 7 Ob 283/99i ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde zunächst mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 10. 3. 1994 nach § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsvergleich vereinbarten die Ehegatten, dass die Stadtwohnung samt Inventar dem Antragsgegner und das Gartenhaus mit dem wesentlichen Inventar der Antragstellerin - die sich zu einer Ausgleichszahlung von 50.000 S verpflichtet hatte - verbleiben sollte. Der Antragsgegner zog den Scheidungsantrag während der Rechtsmittelfr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 31. 7. 1993 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 26. 2. 1998, GZ 31 C 94/97a-13, gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden, wobei gemäß § 61 Abs 3 EheG das Alleinverschulden des Beklagten an der Zerrüttung der Ehe festgestellt wurde. Die am 31. 7. 1993 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 26. 2. 1998, GZ 31 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 30. 9. 1989 vor dem Standesamt T***** geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts B***** vom 24. 1. 1996 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde im Oktober 1995 aufgelöst. Die Antragsgegnerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** G*****. Sie erwarb die Liegenschaft vor der Eheschließung; das auf dieser Liegenschaft errichtete und noch vor der Eheschl... mehr lesen...
Norm: ABGB §758EheG §81 Abs2
Rechtssatz: Das Vorausvermächtnis des überlebenden Ehegatten bezieht sich nicht auf mehrere Wohnungen. Es kommt vielmehr darauf an, welche Wohnung als "Hauptwohnsitz" anzusehen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 644/95 Entscheidungstext OGH 31.01.1996 7 Ob 644/95 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Eisenerz vom 17.März 1989 wurde die am 17.Oktober 1981 geschlossene Ehe der Parteien aus Verschulden der Frau rechtskräftig geschieden. Während der kinderlos gebliebenen Ehe errichteten die Ehegatten auf einem von der Frau in die Ehe eingebrachten Baugrund ein Wohnhaus. Dabei halfen Mutter und Stiefvater der Frau mit. Der Mann beantragte am 24.August 1989 die gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparniss... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §94
Rechtssatz: Der richtige Wertmaßstab für den einen Eheteil treffenden Verlust der Ehewohnung ist deren Ertragswert, nämlich der Mietwert einer gleichartigen Wohnung bezogen auf die konkret mögliche Nutzungsdauer. Entscheidungstexte 1 Ob 505/92 Entscheidungstext OGH 19.02.1992 1 Ob 505/92 European Case L... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. Juni 1947 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 9. Dezember 1985, AZ 6 Cg 8/85, gemäß § 55 EheG rechtskräftig mit dem Ausspruch geschieden, daß den klagenden Mann das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Dieser Ehe entstammen der am 19. Oktober 1950 geborene Sohn Dr. Wilfried und die am 6. Oktober 1962 geborene Tochter Elfriede. Im Zeitpunkt ihrer Eheschließung verfügten die Parteien über kein n... mehr lesen...
Begründung: Alfred und Ulrike B***** waren vom 11.9.1971 bis 16.12.1986 verheiratet; ihre Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der am 27.2.1979 geborene gemeinsame Sohn Oliver befindet sich auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs der Eltern in Pflege und Erziehung des Vaters. Am 4.12.1987 beantragte Alfred B***** (in weiterer Folge Antragsteller genannt), am 15.12.1987 Ulrike B***** (in weiterer Folge Antragsgegnerin gen... mehr lesen...
Begründung: Die im Juni 1977 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Klosterneuburg vom 4.3.1988, 1 C 2/88, gemäß § 55 EheG rechtskräftig geschieden. Es wurde ausgesprochen, daß die Antragstellerin die Zerrüttung der Ehe verschuldet habe. Die Lebensgemeinschaft war Anfang 1986 mit dem Auszug der Antragstellerin aus der Ehewohnung beendet worden. Aus der Ehe entstammen zwei in den Jahren 1978 und 1980 geborene Kinder. Die Liegenschaft EZ 116 KG Kierli... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2
Rechtssatz: Freiflächen, die üblicherweise im unmittelbaren Zusammenhang mit der Benützung von Räumlichkeiten als nicht bloß vorübergehende Unterkunft von Menschen benutzt zu werden pflegen, sind als Bestandteil (wie Wege und Versorgungseinrichtungen) oder Zubehör (wie Hausgärten) vom aufteilungsrechtlichen Begriff der "Ehewohnung" gemäß § 81 Abs 2 EheG mitumfaßt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien am 6.9.1957 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 28.10.1981 geschieden. Das Urteil erwuchs erst nach Ausschöpfung des Instanzenzuges am 18.6.1984 in Rechtskraft. Der Ehe entstammt der am 30.8.1960 geborene Alexander. Die Antragstellerin begehrte die Zuweisung des ihren Behauptungen zufolge einzigen der nachehelichen Aufteilung noch unterliegenden Vermögensrechtes des Antragsgegners, und zwar seines Fruchtgenußrechtes ... mehr lesen...