Norm
EheG §81 Abs2Rechtssatz
Eheliches Gebrauchsvermögen können auch Sachen sein, die erst gebrauchsfertig gemacht werden müssen, wie etwa ein im Bau befindliches Haus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0057707Dokumentnummer
JJR_19850710_OGH0002_0080OB00508_8500000_001