Begründung: Der Kläger hält in seiner Zulassungsbeschwerde zunächst daran fest, das Gericht zweiter Instanz hätte die Berufung der Beklagten ab- bzw zurückweisen müssen; die Beklagte sei nämlich - infolge Teilrechtskraft des in der Berufung nicht bekämpften Scheidungsausspruches nach § 55 EheG (Punkt 1. des Ersturteiles) - bereits aus "prozessualen Gründen" daran gehindert gewesen, ihren vom Erstgericht abgewiesenen Antrag nach § 61 Abs 3 EheG (Punkt 2. des Ersturteiles) im Rechtsm... mehr lesen...
Norm: EO §35 AcEO §35 AgABGB §94 Abs3EheG §55aEheG §61 Abs3
Rechtssatz: Auch der gegen seinen Willen nach § 55, § 61 Abs 3 EheG Geschiedene kann jedenfalls so weit auf Unterhalt wirksam verzichten, als sein notwendiger Unterhalt aus eigenem Einkommen gedeckt ist. In diesem Umfang steht § 94 Abs 3 ABGB der Wirksamkeit des Verzichts nicht entgegen. Ein derartiger Verzicht ist auch ein tauglicher Oppositionsgrund im Sinne des § 35 EO. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 12. November 1993 aus dem Verschulden des Klägers nach § 55 Abs 1 EheG geschieden. Im "Vorfeld" des Urteils war es zwischen den rechtsfreundlichen vertretenen Parteien zu erfolgreichen Vergleichsgesprächen über die Scheidungsfolgen gekommen, die in einem am selben Tag geschlossenen prätorischen Vergleich mit - soweit hier relevant - nachstehender Vereinbarung mündeten: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob sog "überschießende" Feststellungen in den Rahmen des geltend gemachten Rechtsgrundes oder der Einwendungen (hier: zum Mitschuldantrag in einem Ehescheidungsverfahren) fallen und daher nach stRsp (ua SZ 61/135 = MR 1988, 161 = ÖBl 1989, 118; ZVR 1999/118; 7 Ob 185/00g; RIS-Justiz RS0037972 und RS0040318) zu berücksichtigen sind, ist eine Frage des Einzelfalles (3 Ob 73/01h mwN). Aber auch die Prüfung der Vertretbarkeit e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Anders als die dem irrevisiblen Tatsachenbereich zuzuordnenden Frage, ob ein Ehegatte seine Ehe subjektiv als unheilbar zerrüttet ansieht, stellt die Beurteilung, die Ehe sei objektiv unheilbar zerrüttet, ebenso eine Rechtsfrage dar, wie die Ermittlung des Zeitpunkts des Eintritts der Zerrüttung (RIS-Justiz RS0043423; RS0043432; SZ 70/19). Die Beurteilung, ob bzw. seit wann eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, ist eine Frage d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben 1994 geheiratet. Der Ehe entstammt ein am 1. 10. 1992 geborenes Kind. Der Kläger begehrt die Scheidung der Ehe aus dem alleinigen Verschulden der Beklagten. Er wirft ihr vor, ihn aus nichtigen Anlässen hysterisch und mit deftigen Worten beschimpft zu haben. Sie habe auch zu Unrecht einen Antrag auf Festsetzung des Unterhalts für den gemeinsamen Sohn eingebracht und dabei wahrheitswidrig behauptet, der Kläger vernachlässige seine Unterhaltsp... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Während die Wertung, ob die wesentliche Grundlage für die Fortführung der Ehe bei einem Teil subjektiv zu bestehen aufgehört hat, dem irrevisiblen Tatsachenkomplex zuzurechnen ist (8 Ob 2119/96t = SZ 70/19), stellt die Frage, ob die Ehe objektiv unheilbar zerrüttet ist, eine auf Grund der Feststellungen zu entscheidende Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zwischen der Klägerin und Johann H***** am 15. 7. 1962 geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Grünburg vom 17. 5. 1988 im Einvernehmen geschieden. Anlässlich der Scheidung schloss die Klägerin am 17. 5. 1988 mit Johann H***** einen Scheidungsvergleich gemäß § 55a Abs 2 EheG, dessen Punkt 1. folgendermaßen lautet: Die zwischen der Klägerin und Johann H***** am 15. 7. 1962 geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Grünburg... mehr lesen...
Norm: EheG §61 Abs3EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Hat die Unterhaltsberechtigte im Scheidungsverfahren einen Ausspruch nach § 61 Abs 3 EheG erwirkt, wonach der Unterhaltsschuldner die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet hat, ist sie nach § 69 Abs 2 EheG so zu stellen, wie wenn die Ehe nicht geschieden wäre. Demnach ist bezüglich des Unterhaltes auf die tatsächlichen Verhältnisse im Scheidungszeitpunkt abzustellen. Zum Unterhalt gehört auch grundsä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, dass nicht ersichtlich ist, wodurch der Beklagte beschwert sein sollte, wenn an Stelle seines Alleinverschuldens nur ein überwiegendes festgestellt wurde, verweist das Berufungsgericht zutreffend auf die Rechtsprechung, nach welcher ein Mitschuldantrag nach § 60 Abs 3 EheG nicht ausdrücklich unter Hinweis auf das Gesetz gestellt werden muss, sodass es genügt, dass der Antrag dem Vorbringen der beklagten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 27. 6. 1996 miteinander die Ehe geschlossen, die für den Kläger die zweite, für die Beklagte die dritte war. Der Ehe entstammen keine Kinder; der Kläger hat allerdings die am 23. 3. 1995 geborene Tochter der Beklagten Jennifer adoptiert. Der Kläger begehrt die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Diese habe sich ihm gegenüber völlig lieb- und interesselos verhalten und sich nur ihrer Mutter Margit D***** zugewendet,... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. August 1989 in der Türkei geschlossene Ehe der beiden Streitparteien mit türkischer Staatsangehörigkeit, der zwei Kinder entstammen, wurde mit Urteil eines Gerichtes in Esme (Türkei) am 3. März 1998 rechtskräftig geschieden. Eine Entscheidung über einen Unterhaltsanspruch einer der beiden Ehegatten enthält dieses Urteil nicht, jedoch ist aus der
Begründung: ersichtlich, dass die Ehezerrüttung durch Verfehlungen der Klägerin herbeigeführt wurde. Die unvertre... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da auch im Ehescheidungsverfahren die Dispositionsmaxime gilt, ist der Sachverhalt nicht von Amts wegen aufzuklären (4 Ob 611/88). Neuerungen sind im Berufungsverfahren unzulässig (RIS-Justiz RS0041987). Die Feststellungen, dass Ursache der Abkühlung des Verhältnisses zwischen den Streitteilen die mangelnden gemeinsamen Aktivitäten, der Umstand, dass sich der Kläger selbst genügte, sich mit seinen Tauben beschäftigte un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist unzulässig, soweit damit die Entscheidung des Berufungsgerichtes über den Kostenpunkt bekämpft wird. Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt weder im Rahmen der Revision noch mit Rekurs bekämpft werden; dies gilt auch in Sozialrechtssachen (SSV-NF 2/82; 3/146; 5/37; 12/22 ua). Die unzulässige Revision im Kostenpunkt ist daher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien stammen aus dem ehemaligen Jugoslawien (Serbien), sind jedoch österreichische Staatsbürger und schlossen am 19. 3. 1993 vor dem Standesamt G***** bei München in Deutschland zu Nr 08/1993 die Ehe. Ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz war in Wien, M*****. Durch die Eheschließung wurden zwei Kinder (geboren 1990 und 1992) legitimiert. Mit Urteil des Gemeindegerichtes Kucevo, Serbien, vom 17. 1. 1996, GNr 12/96, wurde diese Ehe im Einvernehmen der Stre... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Anders als die dem irrevisiblen Tatsachenbereich zuzuordnenden Frage, ob ein Ehegatte seine Ehe subjektiv als unheilbar zerrüttet ansieht, stellt die Beurteilung, die Ehe sei objektiv unheilbar zerrüttet, ebenso eine Rechtsfrage dar, wie die Ermittlung des Zeitpunkts des Eintritts der Zerrüttung (EvBl 1975/1; EFSlg 57.132; RZ 1990/78; 4 Ob 1621/95; 1 Ob 177/97d u. a.). Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers haftet da... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind türkische Staatsangehörige. Sie schlossen am 9. Juni 1990 vor dem Standesamt Lauterach die Ehe, der bisher die Kinder Metehan, geboren am 3. Juni 1991, und Jahja, geboren am 7. Mai 1993, entsprossen. Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Ehegatten befand sich in Lauterach. Die Eheschließung wurde vom Vater des Klägers vermittelt. Streitigkeiten zwischen den Ehegatten begannen nach der Geburt des zweiten Kindes. Nicht feststellbar ist, wer damit „vorzü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Unterlassung der Einvernahme der Zeugin Silvia B***** wurde bereits vom Berufungsgericht als Verfahrensmangel erster Instanz verneint. Nach ständiger Rechtsprechung kann er daher nicht neuerlich in der Revision geltend gemacht werden (Arb 11.265; RdW 1998, 77 ua). Ob schwere Eheverfehlungen gesetzt wurden, ist eine Folge der Beurteilung aller Umstände des Einzelfalles, so daß darin grundsätzlich keine Rechtsfrage ... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs3EheG §61 Abs3
Rechtssatz: Ein Mitschuldantrag nach § 60 Abs 3 EheG muß nicht ausdrücklich unter Hinweis auf das Gesetz gestellt werden, es genügt vielmehr, daß der Antrag dem Vorbringen der beklagten Partei zweifelsfrei entnommen werden kann. Entscheidungstexte 9 Ob 41/98i Entscheidungstext OGH 11.03.1998 9 Ob 41/98i 9 Ob... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen schieden die 1975 geschlossene Ehe der Streitteile aus dem Verschulden der Beklagten. Die anwaltlich vertretene Beklagte hatte im Verfahren erster Instanz nur die Abweisung des Klagebegehrens beantragt und keinen ausdrücklichen Mitschuldantrag gestellt. Rechtliche Beurteilung Der Ausspruch einer überwiegenden Mitschuld des klagenden Ehegatten, den die Beklagte mit ihrer Revision anstrebt, setzt einen entsprechenden Antrag d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit der Kläger in seiner Revision die Abweisung seines Antrages, das Alleinverschulden der Beklagten (iS der §§ 49, 60 EheG) auszusprechen, bekämpft, ist sein Rechtsmittel unzulässig, weil er die Abweisung dieses Antrages durch das Erstgericht (inhaltlich gleichzeitig die Abweisung des Begehrens um Scheidung aus dem Verschulden der Beklagten) in seiner Berufung, mit der er nur den Verschuldensausspruch nach § 61 Abs ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 20.10.1997 beim Erstgericht eingelangten Antrag beantragte der Kläger und Widerbeklagte die inzwischen eingetretene Teilrechtskraft des Scheidungsurteiles - Gegenstand des Revisionsverfahrens ist lediglich der Verschuldensausspruch (erste Instanz - Alleinverschulden des Klägers und Widerbeklagten; zweite Instanz - Verschulden beider Teile, überwiegendes Verschulden des Klägers und Widerbeklagten) zu bestätigen. Das Erstgericht übermittelte im Nachhang zu ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer, Dr.Zechner und Dr.Prückner als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei Dr.Manfred W*****, vertreten durch Dr.Helmut Krenn, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte und widerklagende Partei Gabriele W*****, vertreten durch Dr.Adolf Kriegler und Dr.Helm... mehr lesen...
Begründung: Das türkische Recht sieht neben dem Scheidungsgrund wegen Zerrüttung der Ehe (Art 134 türk ZGB) zahlreiche auf Verschulden eines Ehegatten beruhende Scheidungsgründe vor (Art 129 bis 132 türk ZGB). Auch einzelne Scheidungsfolgen setzen das Verschulden eines Ehegatten an der Zerrüttung (der Scheidung) der Ehe voraus. Der unschuldige Ehegatte hat gegen den schuldigen anderen Ehegatten ein Anrecht auf angemessene Entschädigung, bei schweren Interessenverletzungen ein R... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Anfechtungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens gemäß § 503 Abs 1 Z 2 ZPO liegt nur dann vor, wenn das Berufungsgericht gegen ein Verfahrensgesetz verstoßen hat und dadurch eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache ausgeschlossen wurde. Mängel des Verfahrens erster Instanz, die in der Berufung nicht gerügt wurden, können in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (EFSlg 57.8... mehr lesen...
Norm: ABGB §90EheG §61 Abs3
Rechtssatz: Die Verpflichtung der Ehegatten zur umfassenden Lebensgemeinschaft insbesondere in der Form des gemeinsamen Wohnens ist jedenfalls dann nicht einer abweichenden Gestaltung durch die Ehegatten entzogen, wenn ausreichende sachliche
Gründe: wie beiderseitige Berufstätigkeit oder Vorliegen einer Künstlerehe vorhanden sind. Diese einvernehmliche Gestaltung kann selbst dann, wenn sie eine Entfremdung gefördert h... mehr lesen...
Norm: EheG §61 Abs3
Rechtssatz: Bei gleichteiligem Zerrüttungsverschulden hat ein Verschuldensausspruch im Scheidungsurteil zu entfallen. Entscheidungstexte 3 Ob 2292/96x Entscheidungstext OGH 26.02.1997 3 Ob 2292/96x Veröff: SZ 70/35 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107130 Dokumentnum... mehr lesen...